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Die Anhaltischen Herzogthürner.
überdies wahrscheinlich aus dem ganzen Parlamente nichts werde! Allerdings hatleider die Zeit diese Prophezeiung bestätigt; aber höchst naiv blieb es immer, dieseMeinung gerade bei einer solchen Handlung auszusprechen. Auch schien der Spre-cher nicht ohne Anklang zu bleiben. Denn als unmittelbar darauf der Wahlact
vollzogen ward, ergab sich als Resultat, daß dieser Sprecher zwar nicht zum Ab-
geordneten, doch aber zrnn Stellvertreter erkoren worden. Zum Abgeordneten selbstwählte man den Buchhändler Aue. Beide Männer nahmen, trotz der Äußerungen,die eben Grimmert gemacht, und trotz der Erklärung Aue's, daß er für seine Per-son sich durchaus als ungeeignet betrachte, die Wahl an. Da Aue zuvörderst seineMeßgeschäfte in Leipzig abzuwickeln hatte, so gelangte Grimmert dazu, sofort in dasfür ihn todtgeborene Parlament einzutreten. Es konnte nicht fehlen, daß diese Wahleine sehr heftige Opposition hervorrief. Man sparte hierbei weder Spott noch Hohn,
und ging endlich soweit, in einer Petition den freiwilligen Rücktritt der Gewählten zu
fodern, und den Ministerialrath Koppe als Abgeordneten, den Amtmann Degener alsdessen Stellvertreter vorzuschlagen, aus welche Änderung jedoch nicht eingegangen wurde.
Außer diesem Wahlgeschäft hatte die Versammlung in jener Sitzung nur nocheine Vorlage des Ministeriums, ewige Finanzmaßregeln den Militairetat betreffend,und mehre eingegangene Petitionen zu berathen. In Bezug auf die Regierungs-vorlage gab der Landtag seine Zustimmung, daß das Ministerium zur Erfüllung desvom Bundestage vorgeschriebenen Militairetats eine Anleihe von 90—100,000 Thalernerhebe, welche nach und nach getilgt werden solle, ohne daß darum die Steuern er-höht würden. Sodann bewilligte man auch der Regierung vorläufig 5000 Thalerzu einer den Wünschen der Bürgergarden entsprechenden Volksbewaffnung, und100,000 Thaler zur etwa nöthigen Errichtung mobiler Colonnen im Zulande. Wasdie Petitionen betraf, so ward die Unterstützung einer unter den Zeitumständen gefähr-deten Seidenfabnk sowie einer hülfsbedürftigen Gemeinde durch aus der Staatskassezu gewährende Darlehen beschlossen, einiges Andere aber, namentlich die Entschei-dung über die Bestimmung der herzoglichen Arbeiterlöhne, der Verfügung des Mi-nisteriums anheimgestellt. Nachdem so die Versammlung vier Sitzungen (vom 10.bis zum 13. Mai) abgehalten, wurde sie vom Ministerpräsidenten Habicht bis zum24. Juni vertagt, wo dann die Verfassungsberathung beginnen sollte.
Daß es dem Ministerium mit der baldigen Erledigung der Verfassungsfrage Ernstwar, ergab sich schon aus der unterm 16. Mai erfolgenden Promulgation des mi-nisteriellen Versassungsentwurfs, der als der erste, in welchem das volksthümlichePrincip wirklich die Grundlage der Konstitution bildete, mit Recht nicht nur in An-halt, sondern in ganz Deutschland die Aufmerksamkeit aufsichzog, und vielfach beispätern Entwürfen und Urkunden von Ministerien und constituirenden Versammlun-gen benutzt worden ist. Zwar finden sich in demselben noch manche Bestimmungen,die dem volksthümlichen Bewußtsein nicht ganz genügen mochten. Dahin gehörtz. B. das dem Herzoge unbeschränkt belassene Recht der Abolition; die Ausbedin-gung einer sehr hohen Civilliste und die darangeknüpfte Bestimmung, daß dieselbenicht als reine Geldrente bezogen, sondern auf einen Theil des Dominialvermögensradicirt werden solle; die Beanspruchung des Rechts für die Regierung, in besondersdringenden Fällen auch ohne vorherige Zustimmung der Volksvertreter Verordnungenmit gesetzlichem Charakter erlassen zu dürfen; endlich das auf indirectem Verfahrenberuhende Wahlgesetz. Außerdem wurde die Berücksichtigung einiger Punkte vermißoder wenigstens in suspenso gelassen, die das Volk ganz besonders verlangt hatte'z. B. das Recht der Wähler, dem Abgeordneten unter gewissen Bedingungen unModalitäten das Mandat wieder zu entziehen; die nähere Begrenzung des dem Für*stcn zustehenden Vertagungs- und Auflösungsrechts; da- clroit ü'onqrMe für ^Abgeordneten; das blos suspensive Veto für den Fürsten u. s. w. Dennoch könnNiemand leugnen, daß dieser Constitutiousentwurf echt volksthümliche und anttbreaukratische Grundzüge enthielt, worunter namentlich die Bestimmungen überministerielle Verantwortlichkeit, über die Besugniß der Abgeordneten, dem MinisterrU