Band 
Fünfter Band.
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Die Anhaltischen Herzogthürner.

Anderer sich von der Regierung und dem Herzoge ganz dieselben Zugeständnisse undVerheißungen zu erringen gewußt, wie in Dessau. Man hatte hier auch in dembisherigen Kammerpräsidenten Eoßler ein Ministerium erhalten, das zwar nicht sorein volksthümlich erschien, wie das dessauische Ministerium Habicht-Koppe, aber dochmit Aufrichtigkeit den Federungen der Zeit entgegenkam. Dieses Ministerium tratnun, nach andern zeitgemäßen Maßregeln, ungefähr zu derselben Zeit mit ei-nem Vcrfassungsentwurf für Anhalt-Köchen hervor, der im Allgemeinen auf den-selben Grundsätzen wie der Habicht'sche beruhte, und zu dessen Berathung undVermittelung der aus elf nach indirectem, aber sonst volksthümlichem Wahlmodus ge-wählten Volksvertretern zusammengesetzte Landtag berufen war. Die Eröffnung des-selben geschah durch den Minister von Eoßler in einer Rede, die wir darum wört-lich geben, weil sie über den Charakter der vielfach verleumdeten köthenschen Be-wegung, über die bis dahin reichende Thätigkeit des Ministeriums, auch über das Re-sultat der vorhergegangenen diplomatischen Verhandlungen in der Einigungsfrage amkürzesten und zuverlässigsten Aufschluß gibt. Sie lautete:

„Als die Begeisterung der Freiheit in Deutschlands Völkern erwachte, hat auchdas anhaltische Volk zu neuem politischen Leben sich aufgeschwungen. Aber dieaufkeimende Freiheit ist in Anhalt nicht getrübt worden durch blutige Austritte; ru-hig und besonnen hat das anhaltische Volk die Bahn der Freiheit betreten, und dieMänner, welche sich an die Spitze der Bewegung stellten, trugen Sorge, daß dieBlüten der neuen Gestaltung vor den Stürmen der aufgeregten Zeit geschirmt wur-den. Ich fühle mich gedrungen, in unserer ersten Versammlung dem anhalt-kö-thenschen Volke dieses dankende Anerkenntnis darzubringen; ich kann es mir aberauf der andern Seite auch nicht versagen und halte es sogar für meine Pflicht,Ihnen heute eine kurze Rechenschaft zu legen von Demjenigen, was seither zur Erfül-lung der ertheilten Verheißungen geschehen ist: 1) die Presse hat die unbeschränktesteFreiheit genossen; 2) die Öffentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens mitSchwurgerichten ist in der Vorbereitung begriffen, und die Trennung der Justiz vonder Verwaltung theilweise bereits ins Leben getreten; 3) die Gleichstellung der Jsrae-liten und Christen hat im Herzogthum Anhalt-Köchen bereits seit vielen Jahrenununterbrochen bestanden; 4) eine Übersicht des Staatshaushalts für die nächste Fi-nanzperiode ist von der Sraatsschuldencommission zur öffentlichen Kenntniß gebracht:sie gewährt das befriedigende Resultat, daß seit dem Erscheinen des Gesetzes vom46. Febr. 4846 die Schuldenmasse nahe um eine Million vermindert und die ur-sprünglich für den größten Theil der Schuldfoderungen nur auf ein halb Procent fest-gesetzte Amortisation schon jetzt aufs Vierfache gestiegen; 5) der Holzverkauf in denStaatsforsten hat nicht mehr im Wege der Auction stattgefunden; 6) es ist einbedeutend vermehrter Beschüß der herzoglichen Jagden vorgenommen worden; 7) diezugesicherte Ackervertheilung an die unbemittelten Einwohner ist eifrig betrieben undbereits in sehr ausgedehntem Umfange bewirkt worden, indem den Betheiligten derAcker nicht pachtweise, sondern gegen geringe Anzahlung zu angemessenen Preisenkäuflich überlassen wurde. Nur an Diejenigen, welche nicht wenigstens den viertenTheil des Kaufgeldes anzuzahlen vermochten, ist der Acker verpachtet worden. 8) We-gen Einführung freisinniger Städteordnungen sind die erfoderlichen Einleitungen ge-troffen; 9) nicht blos in den Städten hat die Organisation von Bürgerwehren statt-gefunden, sondern dem Princip der Volksbewaffnung gemäß ist auch den Landge-meinden die Errichtung von Dorfwehren gestattet. Zu den Kosten der Bewaffnungsind nicht unerhebliche Beiträge aus der Staatskasse gewährt. 40) Zu diesen Fort-schritten gesellt sich endlich der Ihrer Berathung jetzt vorliegende Verfassungsentwurf,welcher das aufrichtige und beharrliche Streben kundgibt, die verheißenen Volks-rechte dauernd zu sichern. Der Drang der Ereignisse hat es leider nicht gestattet,für alle drei Anhaltischen Herzogthümer einen gemeinsamen Entwurf zu vereinbaren.Eine solche Vereinbarung würde in dieser Zeit, welche die Einigung des gesummtendeutschen Vaterlandes erstrebt, besonders wünschenswerth gewesen sein. Die köthenp