Band 
Fünfter Band.
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76V Die Airhaltischen Herzogthümer.

sche und die deffauische Vcrsassungsurkunde ist jedoch erst dann der Öffentlichkeitübergeben, nachdem sich bei den stattgehabten gemeinschaftlichen Berathungen her-ausgestellt hatte, daß eine wesentliche Verschiedenheit nicht obwalte. Ich nehme auchkeinen Anstand zu erklären, daß, wenn in der einen oder andern Beziehung die Be-stimmungen deß dessauer Verfassungsentwurfs zweckmäßiger und vollkommener er-scheinen. ich gern bereit bin, diese Bestimmung in den köthenschen aufzunehmen. InIhre Hand ist es gelegt, jetzt das Ziel der Einigung herbeizuführen."

Obschon nun aus dieser Erklärung hervorging, daß sich die Regierungen übereine gemeinsame Verfassungsurkunde für alle drei Herzogthümer nicht hatten einigenkönnen, so glaubten doch die köthenschen Volksvertreter die Sache noch nicht fallenlassen und nicht eher auf die Berathung einer besondern Verfassung für Kötheneingehen zu dürfen, als nachdem ein nochmaliger Versuch, die drei Regierungen An-halts für die Einigungsidee zu gewinnen, unternommen sein würde. Auf einen be-reits in der ersten Sitzung gestellten Antrag des Abgeordneten Wolter ward daherin der Sitzung vom 27. Juli beschlossen: „daß die Versammlung ihre Sitzungenacht Tage aussetzen und von der Berathung des ihr vorgelegten Verfassungsentwurfsabstehen wolle, wenn ihr binnen der gestellten acht Tage von Fassung dieses Be-schlusses an gerechnet, von Anhalt-Dessau und Anhalt-Bernburg oder von Anhalt-Dessau allein, die Versicherung gegeben werde, daß spätestens zum 31. Juli 1848eine gemeinschaftliche Versammlung zur Berathung und Beschlußnahme einer ge-meinsamen Verfassung einberufen und eröffnet werden sollte."

Einberufung und Eröffnung des vereinigten Landtags von Anhalt-Dessau-Köthen nur Bera-thung des Verfassung-entwurfs; Thätigkeit des Landtags; Sanction der Berfassung.

In Betreff Bernburgs hatte dieser Beschluß und der sich daran knüpfende Verei-nigungsversuch keinen Erfolg. Zwischen den Regierungen Dessaus und Kochens hinge-gen fand die gewünschte Einigung statt. Demzufolge ward durch eine Verordnungvom 23. Juli 1848 die Einberufung eines vereinigten anhalt-dessau-kothenschen Land-tags, mit der Bestimmung, daß die Zahl die Volksvertreter für beide Länder eine gleichesein, daß auch in Zukunft die gemeinsamen Angelegenheiten einem vereinigten Land-tage unterworfen werden sollten, auf den 31. Juli festgesetzt, und zugleich für ge-meinsame Angelegenheiten beider Länder ein Gesammtstaatsministerium, aus Habicht,Goßler und Koppe bestehend, gebildet. Diese Entschließung erwies sich von denheilsamsten Folgen. Es ward durch dieselbe nicht nur der bisherige Particularismusbeseitigt und eine noch engere Vereinigung angebahnt, sondern sie hatte auch einensehr günstigen Einfluß aus den ganzen Charakter des Landtags, der, weil er es ein-zig und allein mit der Verfassung zu thun hatte und dem Gesammtministerium ge-genüber gar keine Angelegenheiten der Verwaltung zur Sprache bringen konnte, auchnicht in jene unseligen Kämpfe hineingerieth, welche so vielen Versammlungen undallen deutschen Verfassungberathungen verderblich geworden sind. Es gehört daherder constituirende vereinigte Landtag von Dessau-Köthen, in so schlechtem Gerücheer auch bei der conservativen Partei steht, von Seiten der Reinheit und Abgeschlos-senheit seiner Verhandlungen zu den vorwurfsreiesten Repräsentantenversammlungettder neuern Zeit, und derselbe trägt überhaupt, obschon es auch in ihm an einigenharten Kämpfen nicht fehlte, einen weit freundlichern und einmüthigern Charakter,als man nach dem Tone, den die ihm zur Seite stehende Tagespresse, namentlichin den köthenschen Blättern, anzustimmen pflegte, vermuthen sollte.

Aus eben diesem Grunde bietet aber auch dieser Landtag dem Berichterstatterweniger Stoff dar. Wenn diese Verhandlungen in der Wirklichkeit dessenungeachtetein großes Interesse für sich in Anspruch nahmen, so beruhte dies einerseits auf derallgemeinen Theilnahme, mit der damals das Volk überall dieselben Principienstrer-tigkeiten verfolgte, andererseits in dem Interesse an den Persönlichkeiten, aus denender vereinigte Landtag zusammengesetzt war. Die Meisten derselben hatten berert.an der Märzbewegung theilgenommen, und waren hierdurch wie durch ihre ganz beson*