Band 
Fünfter Band.
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766 Die Anhaltischen Herzogthümer.

lich mit dem Ministerium Hand in Hand ging und es namentlich in seinen die äußerePolitik betreffenden Anträgen unterstützte. Dies war namentlich rücksichtlich der zwi-schen Preußen und Anhalt-Dessau-Köthen geschlossenen Militairconvention und inBetreff des Anschlusses an das Dreikönigsbündniß der Fall. Ertheilte in erstererBeziehung der Landtag auch nicht die gewünschte Genehmigung, so verzichtete er dochandererseits darauf, dem Ministerium geradezu entgegenzutreten, und ließ den Vertrag,sowie er vom Ministerium provisorisch abgeschlossen, ohne weitere Anfechtung fort-bestehen. Ausdrücklich dagegen gab er seine Zustimmung zu dem Anschluß an dasDreikonigsbündniß, freilich nicht so unbedingt, wie das Ministerium zu wünschenschien, aber doch nur unter solchen Modifikationen, die dem Ministerium ein weiteresVorgehen in dieser Angelegenheit möglich machten. Die Erwägung dieser Frageward zunächst einer besondern Commission anheimgegeben, welche am 30. Aug. miteinem Majoritäts- und Minoritätsgutachten hervortrat. Das Letztere, von Mitglie-dern der entschiedenen Linken (Degener, Schilling und Wolter) ausgehend, lief inErwägung aller der Umstände, welche daß Gelingen des Verfassungsprojects als höchstproblematisch erscheinen ließen, und in Anbetracht des unbedeutenden Einflusses, denAnhalt-Dessau-Köchen auf die Wetterführung dieser Angelegenheit gewinnen könne,auf den Antrag hinaus, daß zur Zeit die definitive Beschlußfassung über diese Fragenoch auszusetzen sei. Der Majorita'tSantrag hingegen, von Mitgliedern des Centrums(A. Koppe, Hölemann, W. Habicht und Lüdicke) entworfen, ging von der Ansichtaus, daß man, nachdem das Werk der deutschen Einigung und Verfassung, wie eSzu Frankfurt beschlossen, gescheitert sei, wenigstens das von den drei Königreichendargebotene Mittel zur Errichtung eines deutschen Bundesstaats wenn irgend mög-lich acceptiren müsse, und entschied sich sonach dahin, daß unter gewissen Voraus-setzungen, Vorbehalten und Bedingungen die Zustimmung zum Anschluß an dasBündniß vom 26. Mai ertheilt werde. Diese Bedingungen waren: 1) daß bei dervorhandenen Unmöglichkeit und Unangemessenheit der Anwendung des berliner Reichs-wahlgesetzes für Anhalt-Dessau-Köthen bezüglich der Wahl der von diesen Herzog-thümern zum vereinbarenden Reichstage zu sendenden Abgeordneten wo möglich dasdiesseitige verfassungmä'ßige Wahlgesetz anzuwenden sei, etwanige anderweitige Verab-redungen mit dem Verwaltungsrath der verbündeten Regierungen aber der Prüfungund Zustimmung des vereinigten Landtags vorbehalten bleiben; 2) daß der Beitritt. zum Bündnisse unter Voraussetzung des Zustandekommens desselben unter allen, we-nigstens der größern deutschen Staaten, mit Ausnahme Ostreichs, sowie unter Vor-behalt des Rücktritts aus demselben für den Fall, daß andere Staaten zurücktreten,geschehe; 3) daß die Bestimmungen des Bundesvertrags und des Reichsverfassungs-entwurfs nicht zum Nachtheil der Freiheit und der Rechte des Volks, sowie derSelbständigkeit der einzelnen Staaten, insbesondere Anhalts, einseitig von den Regie-rungen verändert würden; 4) daß Art. HI, Paragraph 5 des Bundesvertrags deut-lich dahin erklärt werde, wie in jedem Falle nur aus Begehren eines Staats demselbenvon einem andern BundeSgliede Hülfe zur Erhaltung der Ordnung und Ruhe ge-leistet werden dürfe, und wie diese Bestimmung auch für die „unmittelbar angren-zenden Gebiete" gelte; 5) daß Anhalt-Dessau und -Köthen die Theilnahme an derBesetzung des Bundesschiedsgerichts vorbehalten, auch solche alsbald geregelt werde;6) daß alle irgend einem der contrahirenden Staaten bezüglich des Bündnisses ge-machten Zugeständnisse auch für Anhalt-Dessau und -Köthen gültig seien und vondemselben jederzeit in Anspruch genommen werden könnten; 7) daß die Verfassungdieser Herzogthümer in allen ihren Bestimmungen, sowie die in den HerzogthümerNverfassungmäßig bestehenden Gesetze und Rechte, vorbehaltlich der Befugnisse deß künf-tigen Reichstags, durch den Vertragsbeschluß nicht beeinträchtigt würden. DieserMajoritätsantrag, der mit seinen Klauseln und Vorbehalten der Regierung und denUnionSstaaten vielleicht angenehmer war als die Antragsteller glauben mochten, wurdedenn auch vom Landtage selbst in der Sitzung vom 4. Sept. nach einer heißen De-batte, in welcher das MinoritatSgutichten von den Abgeordneten Wolter und Dege*