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Die Anhaltischen Herzogthümer.
rier, das Majoritätsgutachten von Koppe, Kluge, Hermann und dem Minister Goß-ler vertheidigt wurde, mit 31 gegen 12 Stimmen unter geringen Modisicationenangenommen. Eine der wichtigsten Fragen war somit im Sinne des Ministeriumsentschieden. Eine gleiche Harmonie der beiden Staatsgewalten fand in der erstenZeit der Verhandlungen auch betreffs der innern Fragen statt; namentlich gingen dieBerathungen des provisorischen Gesetzes über die Standesbücher und die Civilehe, desGesetzentwurfs über die Ablösung der Grundabgaben, des provisorischen Gesetzes überdie Bestrafung der Holzdiebsta'hle und Holzfrevel, sowie über die Raff- und Leseholz-nutzung, des Gesetzes über die Waldnebennutzung und die Bestrafung der daraus be-züglichen Vergehen u. s. w., ohne irgend erhebliche Conflicte zwischen der Majoritätdes Landtags und dem Ministerium vorüber, sodaß es fast schien, als wenn wirklichder Ministerwechsel keine weitern Folgen haben sollte.
Antrag des Ministeriums auf Verfassungsänderungen; Conflicte darüber mit dem Landtage;
Auflösung desselben.
Dieses gute Verhältniß dauerte jedoch nur kurze Zeit. Als der Landtag selbstunterließ auf, Verfassungsänderungen, wie sie die Regierung wünschte, anzutragen,ja in der Sitzung vom 7. Sept. als Zusatzparagraphen zur Verfassung beschloß:„Ein Antrag auf Abänderung der Verfassungsbestimmung müsse von 12 Mitgliederngestellt und drei Tage vorher auf die Tagesordnung gesetzt werden"; dann, ein solcherAntrag sei nur angenommen, wenn mindestens zwei Drittel sämmtlicher Landtags-mitglieder für denselben stimmen: da sah die Regierung ein, daß der Landtag nichtgeneigt wäre, für sie, nach einem gemeinen Sprüchwort, die Kastanien aus demFeuer zu holen, vielmehr darauf ausgehe, ihr die Ausführung ihrer Plane mög-lichst zu erschweren. Die Regierung ergriff daher nun selbst in dieser Hinsicht dieInitiative.
Der erste Schritt hierzu geschah in der Sitzung vom 18. Sept. durch eine her-zogliche Botschaft des Inhalts, daß dem eben erwähnten Beschlusse des Landtags dieSanction nicht ertheilt werden könne, indem zur Zeit nicht für angemessen erachtetwerde, Abänderungen der Verfassung, die in einer leidenschaftlich erregten Zeit undunter zum Theil nicht erfüllten Voraussetzungen vereinbart, an besonders erschwerendeFormen zu knüpfen. Außerdem aber enthalte auch die Verfassung einige Bestim-mungen, wodurch sie mit den in Frankfurt festgestellten Grundrechten in Widerspruchtrete, und die daher nach dem Einführungsgesetze der Grundrechte beseitigt werdenmüßten. Dies seien namentlich die Bestimmungen: 1) daß der Religionsunterrichtin den Schulen nur eine aus allgemeiner religiöser Grundlage beruhende Sittenlehresein dürfe; 2) daß die adeligen Prädicate von staatswegen weder anerkannt nochgebraucht werden dürften; 3) daß die Jagd auf fremden Grundstücken auch in demFalle, wenn sie aus Grund eines lästigen Titels erworben sei, unbedingt aufgehobenund nicht, wie es die Grundrechte vorschrieben, blos ablösbar sein solle. Das Staats-Ministerium werde daher beauftragt, den Wegfall der beiden ersten dieser Bestimmun-gen bei dem Landtage sofort in Antrag zu bringen, in Betreff der dritten aber zuvorzu ermitteln, ob in Anhalt-Dessau-Köthen das Zagdrecht irgendwo auf Grund lästi-ger Verträge erworben sei. Auch hinsichtlich der politischen Rechte der Militairper-sonen sei eine Ausgleichung mit den Grundrechten nothwendig; doch sei zu erwarten,daß diese durch die Regelung des gesammten deutschen Heerwesens herbeigeführt werde.. Betrachtet man diese Botschaft blos von Seiten der darin beantragten Verfassungs-änderungen, so läßt sich ihr der Charakter einer großen Mäßigung nicht absprechen;denn die Errungenschaften, welche dadurch beseitigt werden sollten, waren, wenn auchAllgemeinen von großer Wichtigkeit, doch solange von keiner wesentlichen Bedeu-tung, als sie blos in Anhalt-Dessau und -Köchen Geltung hatten. Sehr bedenklicht?gegen erschien die Botschaft in Bezug auf die überhaupt ausgesprochene Tendenz,^ Verfassung noch weitern Revisionen und Amputationen auszusetzen, und noch^khr durch die Axt und Weise, wie sie die Nothwendigkeit der vorgeschlagenen Mo°