770 Die Anhaltischen Herzogthürner.
Ministeriums zur Reife, und so wurde er auch schon in der Sitzung vom 12. Nov.,'der ersten, welche nach Fassung jenes Beschlusses stattfand, vom Minister Goßlerausgeführt. Unter Bedauern, daß in den wichtigsten Fragen, namentlich in Be-ziehung auf das absolute Veto und die Bildung der Geschworenen eine Verständi-gung zwischen Ministerium und dem Landtage nicht zu erzielen gewesen, verkündigteder Minister, wie Se. Hoheit im Interesse des Landeswohls die Auflösung des gegen-wärtigen Landtags für nothwendig erachtet habe. Die unmittelbaren Folgen dieserHandlung waren sehr betrübende; denn es ward durch dieselbe der Parteihaß in bei-den Ländern auf eine Weise aufgewühlt, wie es bis dahin noch nicht dagewesen, unddie Presse, insbesondere die reactionaire, besudelte sich in Folge dessen mit Verdäch-tigungen und Beschimpfungen der gemeinsten und verwerflichsten Art. Noch aus-gearteter erschien der Kampf beider Parteien bei den bald daraus erfolgenden Neu-wahlen, und namentlich trifft auch hierbei die Nückschrittspartei der selbst öffentlichausgesprochene Vorwurf, durch Bestechungen, Gastirungen, Arbeitsentziehungen,Drohungen, kurz durch alle erdenklichen Mittel für sich agirt zu haben. Unter sol-chen Einflüssen, noch mehr in Folge des Umstandes, daß wirklich das Ministeriumbei einem großen Theile des Volks noch Vertrauen genoß und als das letzte Schutz-mittel gegen ein noch mehr reactionaireS Ministerium betrachtet wurde, war es dennganz natürlich, wenn wirklich das Resultat der Wahlen zu Gunsten des Ministeriumsausfiel. Von den 44 Abgeordneten nämlich, welche für beide Herzogthümer gewähltwurden, gehörten nur 15 der volkstümlichen Partei an. Wenn aber auch unterden übrigen Viele sich befanden, die als Mitbeschließer der Verfassung ebenso gutwie diese 15 sich zur Aufrechthaltung der wesentlichen Versassungsbestimmungen hät-ten verpflichtet halten mögen, so war auf sie doch nicht zu rechnen, da sie nur allzusehr geneigt erschienen, den gerade herrschenden Verhältnissen Rücksichten zu widmen.
Der neue Landtag; allgemeiner Charakter desselben; organische Gesetze; Verfassungsänderungen;
Zustand der Finanzen; Vertagung des Landtags.
Die Eröffnung des neuen Landtags geschah am 18. Dec. durch den Minister-präsidenten, der hierbei die Hoffnung aussprach, daß die Berathungen dieses Land-tags wesentlich dazu beitragen würden, die Leidenschaften des Parteiwesens zu mil-dern, den brüderlichen Sinn und die Einigkeit im Volke neu zu beleben, und dietiefen, wahren und echten Gründe der Reform zur praktischen Geltung zu bringen.Diese Hoffnung erwies sich sehr bald als eine vergebliche, weil sie auf falschen Vor-aussetzungen beruhte. Während der constituirende Landtag eigentlich von Parteileiden-schaft gänzlich frei gewesen, und der eben aufgelöste Landtag wenigstens dem größtenTheil seiner Verhandlungen nach einen ruhigen und zur Versöhnung geneigten Cha-rakter trug: zeichnete sich der nun beginnende von Anfang bis zum Schluß geradedurch die leidenschaftlichsten und hartnäckigsten Kämpfe zweier einander schroff gegen-überstehenden und aufeinander erbitterten Parteien aus. Derselbe gab somit denBeweis, daß mit dem Wachsthum der Reaction nicht der Friede, sondern der Haßund der Streit gefördert worden war. Der stürmische Charakter vieler Sitzungenund die Heftigkeit, mit welcher namentlich die Linke oft auftrat, ward vorzugsweisedurch die Rücksichtlosigkelt und Willkür, mit welcher die Majorität ihr materiellesÜbergewicht benutzte, hervorgerufen. Schon bei den Wahlprüfungen trat dieses Ver-fahren der Rechten in höchst auffälliger Weise hervor, indem sie Wahlen für gültigerklärte, obschon diese unter oft schreienden Verletzungen der Bestimmungen des Wahl'gesehes zustandegekommen waren. Ganz besonders aber erbitterte man durch die Artund Weise, mit der man mehrmals das bereits sanctionirte Gesetz, wonach Verfassungs'änderungen nur mit einer Majorität von zwei Dritteln sollten beschlossen werden kön-nen, zu umgehen wußte. Zuerst machte die Rechte von diesem Umgehen in Betreffder Civilehe Anwendung. Gegen die Einführung derselben war nämlich schon so vielvom Ministerium und Landtage erreicht worden, daß man den Einführungsterniillabermals vom 1. Jan. 1850 auf den 15. Jan. verlegt hatte. Hiermit aber nicht