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Siebenter Band.
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11V Die Wissenschaft der Nationalökonomie.

nalökonomischen Wissenschaft. Die neue Einrichtung der immer mehr sich vergrößernden stehenden Heere, die vicljährigcn Kriegführungen, die Verschwendung an denHosen absoluter Herrscher u. s. w. machte in einem früher nicht geahnten Umfangeeinen Auswand an baarcm Gelde nöthig, nachdem zugleich die Massen der aus demneu entdeckten Welttheile eingeführten edlen Metalle die Forme» und Mittel des Ver-kehrs in der mittelalterlichen Naturalwirthschaft aus den Angeln gehoben hatten.

Bei der verhältnißmäßig nicht dichten Bevölkerung, dem fast allgemeinen Erwerb derlandwirthschaftlichcn Produkte für den Bedarf der einzelnen Familie durch diese selbst,im Hinblick auf die Art und Weise wie die Handelsstädte des Mittclalters reich ge-worden waren, und wie man damals überhaupt von den Spaniern insbesondere dieedlen Metalle eintauschte, waren die Grundlinien für eine zusammenhängendere Re-flexion über das Wesen, das Ziel und die Mittel der öffentlichen Wirthschaft durchdie allgemeinen Lebensverhältniffe wie von selbst gegeben, während die praktische Aus-führung wegen der absoluten Gewalt der Fürsten in jedem Falle unbedenklich erschei-nen konnte. Da die Natur der Verhältnisse überall fast dieselbe war und die Rich-tung der Regierungen im Allgemeinen auf dasselbe Ziel hinging, so sehe» wir in deneinzelnen Staaten nebeneinander eine Reihe von Grundsätze» sich geltend machen, diein einem bestimmten innern Zusammenhange stehen. Hier und dort behandeln Schrift-steller ähnliche Themata in analoger Weise, und es bildet sich allmälig eine festeStaatspraxis, der man, wenn man die verstreuten einzelnen Theile zusammenstellt,wol in gewissem Sinne den Namen eines Systems geben kann. Man nannte esdas Mercantilsystem, mit Unrecht aber auch Colbertismus, indem der Minister Lud-wig's XIV., Colbert, keineswegs als ein entschiedener Vertreter dieses Systems geltenkann. Die Hauptlehren dieses Systems waren folgende. Der Reichthum eines Staatsstellt sich dar in dem Quantum des Geldes, das er besitzt, die Vermehrung oder ,

Verminderung des Goldes und Silbers in einem Lande ist ganz gleich mit demWachsen oder Abnehmen des Nationalreichthums. Die Staaten, welche keine edlenMetalle aus Bergwerken gewinnen, können sich dieselben hauptfächlich nur durch aus-wärtigen Handel verschaffen, und zwar dadurch, daß sie die im Inlands verfertigtenGewerbsfabrikate für baarcs Geld eintauschen. Je mehr baares Geld für Waarenaus dem Verkehr mit einem Lande gezogen wird, um so günstiger stellt sich die Han-delsbilanz mit diesem. Um diese vermeintlichen Wahrheiten zu verwirklichen, wurdenals Mittel angewendet: Verbot der Ausfuhr der edlen Metalle, sowie der zur Waa-renfabrikation des Inlandes tauglichen Rohstoffe und der Einfuhr der Fabrikwaarendes Auslandes, Begünstigung des auswärtigen Handels, der fabricircnden Gewerbe, -der Einfuhr von Rohstoffen, der Ausfuhr von Fabrikwaaren. Zu dem Ende wur-den Privilegien, Monopole, Prämien, Capitalvorschüffe von den Regierungen ertheilt,der Gewerbbetrieb durch detaillirte Vorschriften geregelt, günstige Handelsverträge ab-zuschließen und Colonien als Absatzmärkte zu erwerben gesucht.

Zu den ersten und bedeutendem Vertretern des Mercantilsystems in der Lite-ratur gehören in Italien: Antonio Serra, „Lreve trsUato clelio onuso, ol,o pos-sono kor sbbonäsrs li regni ü'oro o ä'srgento, clovo non 8ono miniere" (Nea-pel 1613); Belloni, „vissertsrions sopra il oommoroio" (Bologna 1750); theil-weise A. Genovesi, „fterioni cli oommoroio o8ia üi ooonomia civile (2 Bde., Baffano '1709), und Broggia „Irattato clsi tributi" (Neapel 1745). In England: ThomasMun, cljgoourse ok tr.icls krom Lngl.inü into tiro Kriüt-Inclieg" (Lond. 1609),und „Irvssure t>x koroign lrsüs or tbs Imlanoe ok our korei»n tracke >8 tl>e rulsok our trsosure." (Lond. 1664); Josiah Child, „4. nmv <Ü 80 our 80 on trmle" (Lond. j1668); James Stewart, „Inquiry into tke prinoiple8 ok politiool ooonom^ (2 Bde., kLond. 1767); Mortimer, „K>6ment8 ok oommeroe aml lmanoes" (Lond. 1775). InFrankreich: I. F. Melon, „L88si politiesue mir Is oommeroe" (Amsterd. 1734); !Forbonnais, „Ileolisroke8 tzt oon8iclsrolion8 sur los linanoss clöpui8 1595 jusclu'ä1721" (Basel 1758). In Deutschland: Klockius, „11s oontri>)ntionil)U8 in rom. germ. »iwp. eto." (Nürnb. 1656), und „vg aorario publioo el privato" (Nürnb. 1653); si