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Siebenter Band.
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Die deutsche Nationalversammlung.

Herzen, als an ein Gottesurtheil, schloß der Greis, halb Kriegsmann, halb Gelehr-ter. DaS gewann mehr als Einen, der noch mit sich unsicher zu Rathe ging.

Einzelne Antrage fielen nun schon bei der Frage, ob sie ordnungsmäßig unter-stützt seien. So der von Iahn, die ganze Provinz Posen in das Deutsche Reich auf-zunehmen; so der von Clemens, Döllinger und den andern Ultramontanen, dieseGesammtaufnahme als vorläufige Maßregel zu beschließen, bis zur WiederherstellungPolens, und bis dahin die Provinz als ein selbständiges Ganze- umzugestalten...Die Anträge Nuge'S: Keinen Theil Posens in Deutschland aufzunehmen, und durcheinen europäischen Congreß die Wiederherstellung Polens zu bewirken, und Blum'S:Den Sachverhalt in Posen erst durch die Centralgewalt genauer untersuchen zulassen, wurden verworfen (der letztere in namentlicher Abstimmung durch 333 gegen139 Stimmen). Hieraus entfernte sich ein großer Theil der Linken, weil sie, nachRobert Blum'S Erklärung, nicht genugsam über den Stand der Dinge belehrt seien,um an der Entscheidung Theil nehmen zu können.

Der erste Ausschußantrag ward jetzt mit 312 gegen 31 Stimmen angenom-men; ebenso eine von Giskra vorgeschlagene Abänderung, die vorn General Pfuelam 5. Juni angeordnete Abgrenzungslinie vorläufig anzuerkennen, der Versammlungaber die letzte Entscheidung nach dem Ergebnisse weiterer, von der Centralgewaltvorzunehmender Erhebungen vorzubehalten. Der dritte Ausschußantrag wurde nacheiner von LichnowSky herrührenden Fassung bedeutsam verändert, und in folgenderGestalt angenommen: „Die bestimmte Erwartung zur preußischen Regierung auszu-sprechen, daß sie den im polnischen Theile des Großherzogthums Posen wohnendenDeutschen den Schutz ihrer Nationalität unter allen Umständen zusichern werde."Der vierte Ausschußantrag wurde gänzlich beseitigt, und zwar, nach dem VorschlageHenning's aus Thorn, unter Hinzufügung dcS Gründe-, daß durch den Parlamcnts-beschluß vom 31. Mai schon daS Genügende auch für die polnischen BewohnerWestpreußens geschehen sei.

Jetzt blieb noch ein von Schaffrath beantragter Zusatz übrig, folgenden Inhalts:„Die Nationalversammlung erklärt die Theilungen Polens für ein schmachvolles Un-recht; sie erkennt die heilige Pflicht des deutschen Volks, zur Wiederherstellung einesselbständigen Polen- mitzuwirken." Dieser Antrag war in der Verhandlung niemalsberührt, und dadurch so sehr in den Hintergrund geschoben worden, daß die Mehr-heit gar nicht daran dachte, ihm durch irgend eine Änderung in der Fassung diezweischneidige Spitze abzusprechen. Nun befand sie sich in doppelter Bedrängniß-Entweder mußte sie gegen den Zusatz stimmen, und dadurch einem Beschlusse desVorparlaments nicht allein, sondern auch der weitverzweigten, von den Geschicht-schreibern stets entschieden »erfochtenen Meinung widersprechen, und um eines kahle»Lehrsatzes, nicht etwa um einer in die Gegenwart hineinragenden Thatsache odereines wichtigen Volkszwecks willen, ihre Volksthümlichkeit preisgeben; oder sie mußteihn annehmen, und somit ihrem eigenen, eben erst mit so großer Mehrheit gefaßte»Beschluß Hohn sprechen, und sich selbst vor aller Welt als widerrechtlich und »»'verständig verurtheilen. Da blieb freilich keine Wahl mehr. Vergeblich begehrtePlathner, daß die Frage so gestellt werde: „Beschließt die Nationalversammlung,eine derartige Erklärung abzugeben?" Zwar konnte nur dies und nichts Anderesdie wahre Bedeutung der Abstimmung sein, die Schaffrath dem Parlamente ang^sonnen; allein die Geschäftsordnung gestattete ein für alle mal keine Abänderungender Fassung von Anträgen, sobald die Verhandlung geschlossen war. Der-° "klarte Wurm, daß hier das Gewissen der Versammlung „überrumpelt"weroen ivlle. Die Linke hatte unleugbar daS förmliche Recht und die Geschäfts-^ Seite; der Schaffrath'sche Antrag mußte, genau so wie er ge*

stellt worven, zur Abstimmung gelangen; die Mehrheit mußte mit einem unverbräm-ten Ja oder ^cein eine Frage beantworten, die im Grunde nicht mehr noch wenigeral- em Urtheil, ein Urtheil über eine 60 Jahr hinter der Gegenwart liegende g^