308 Die deutsche Nationalversammlung.
Angelegenheiten fallen; denn dieser sei sich bewußt, auch bei dieser Angelegenheit feintPflicht vollständig erfüllt zu haben.
Das war es am wenigsten, was das Parlament und das Volk damals küm-merte. Dahlmann lieh dem allgemeinen Gefühl Worte. Am Tage vorher schonhatte er eine Reihe Fragen an den Minister schriftlich gestellt; und obschon der Vor-trug des Ministers bereits ihre Beantwortung übernommen hatte, verlas er sie den-noch von der Rednerbizhne herab — fünf Fragen, alle schon in sich die strengsteVcrurtheilung des Waffenstillstandes einschließend. Und dann fügte er mit bittererWahrheit bei: „Vor noch nicht drei Monaten wurde hier beschlossen, daß in derschleswig - holsteinischen Sache die Ehre Deutschlands gewahrt werden sollte — dieEhre Deutschlands!"
Sogleich stellte Konrad von Rappard, ein brandenburgischer Abgeordneter, imNamen der Partei Westendhall den Antrag, dem Waffenstillstand die Geneh-migung zu versagen und augenblicklich die Fortführung des Kriegs zu beschließen.Waitz verlangte die Verweisung an einen Ausschuß, der bis zum nächsten Tage zuberichten habe, ob nicht wenigstens Anlaß sei, die Ausführung der Maßregeln zurVollziehung des Waffenstillstandes einzustellen, bis die Nationalversammlung in derSache selbst entschieden habe. Reh, einer der Mitunterzeichner des Antrags derWestendhall, wollte zwar zugeben, daß derselbe den vereinigten Ausschüssen für völ-kerrechtliche Angelegenheiten und für Bildung der Centralgewalt zur Berichterstat-tung übergeben werde; er stellte jedoch die Bedingung, daß schon am nämlichen Nach-mittag die Berathung und Beschlußfassung erfolge.
Lichnowsky, Francke, Georg Beseler unterstützten den Waitz'schen Antrag. Lich-nowsky that es mit Takt und Wärme, Beseler mit kühle; Langweiligkeit, Franckemit der würdigen Entsagung des Mannes, der selbst seinem guten Rechte und seinerHcimatliebe einen Sieg durch Überstürzung nicht gewinnen will. Er gruppirte inrascher Folgenreihe die Thatsachen: der preußische Bevollmächtigte hat den Auftragder Centralgewalt überschritten; die Centralgewalt ist befugt, ihre Genehmigung zugeben oder zu versagen; trotzdem ist der Waffenstillstand schon in der Vollziehungbegriffen. Die schleswig. holsteinische Landesvcrsammlung will sich für unauflösbarerklären; sie wird sich den Waffenstillstand nicht aufdringen lassen. DaS Land istin der größten Aufregung; eine fürchterliche Ordnungslosigkeit droht, wenn das Par-lament nicht hilft. Schon ziehen die deutschen Truppen in Eilmärschen zum Landehinaus; Niemand bürgt dafür, daß nicht im selben Augenblicke der Däne von derandern Seite hineinziehe. Trotzdem befürwortete Francke den Aufschub von 24 Stun-den, damit eine ruhigere Prüfung stattfinden könne.
Indessen kamen von vielen Seiten neue Anträge, deren jeder die Versammlungzu irgend einer augenblicklichen Entscheidung hinreißen wollte. Wizard verlangte, daßwenigstens dem Zurückziehen der Truppan augenblicklich Einhalt geschehe; über denVertrag selbst möge dann andern Tags entschieden werden. Heckschcr entgegncte,das Zurückziehen der Truppen sei eine Maßregel der Vollzichungsgewalt, und dar-über zu beschließen gehöre nicht zu den Befugnissen der Versammlung. Schoberversetzte mit Heftigkeit: dann könne die Versammlung wenigstens aussprechen, daßdas Ministerium gegen ihre Ansicht handle, wenn es dem Rückzüge des Heeres nichtHalt gebiete. Aber Wassermann hob die staatsmännische Seite der Frage hervor!die Einstellung des Rückzugs komme einer Verwerfung des Waffenstillstandes gleich»über diese Frage habe das Ministerium selbst noch keinen Beschluß gefaßt. Prcußc"habe den Waffenstillstand nicht nur für Deutschland, sondern auch im eigenen Na-mcn abgeschlossen. Die Einheit Deutschlands stehe auf dem Spiele. Darum keine"übereilten Beschluß! Erst mit voller Kenntniß der Thatsachen möge man, nicht überdas Schicksal Schleswig-Holsteins, sondern Deutschlands entscheiden.
Die Versammlung beschloß, nach dem Antrage Heckschcr's, sobald die vou ih»'vorgelegten Urkunden und Briefe gedruckt seien, sollte von den beiden vereinigten Aus-schüssen schleunigster Bericht erstattet, und alsbald zur Verhandlung über den Der-