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Siebenter Band.
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Das russische Staatsiebe». 399

endlich Östreich. Die Heilige Allianz vollendete gleichzeitig Rußlands Werk, indemsie den ursprünglichen Gedanken eines fürstlichen Tugcndbundes in seiner weiter»Ausarbeitung zu einer solidarischen Verpflichtung der europäischen Fürsten auf dasrussische Staatsprincip machte. Rußland konnte damit siegen, weil die Proklamationdieser „diplomatischen Homilie" die Fürsten gewissermaßen von der Mitschuld an denSünden ihrer Mandatträger lossagte, weil sie gewissermaßen ei» Ncuebckenntniß überdie bisherige Politik auszusprechen schien, weil sie den Völkern das Moralprincip alsleitendes der neuen Politik verhieß. War es ein Wunder, wenn jetzt nach beinahedreißigjährigem Kriege und Elend, nach dem Zerrinnen so vieler Hoffnungen undWünsche, Millionen diesem neuen Evangelium entgegenjubelten ? Denn an die Con-segucnzcn des hier niedergelegten Princips dachten verhältnißmäßig nur Wenige.

Die Entbindung der Fürsten von der moralischen Mitverantwortlichkeit für ihre^abinetspolitik war nur ein einziger Punkt. Dagegen wurden die Monarchendurch jene Erklärung mit einem Nimbus der Erhabenheit umgeben, welcher sie über-haupt jedem weltlichen Urtheil entrückte. Ihre Persönlichkeit wurde gleichsam in dieReihe» der überirdischen Vermittler zwischen Gott und der Menschheit gehoben, de-ren Willensmeinung die Geltung einer Pfingstoffenbarung beanspruchte. Es wardie Proclamation der Anwendung des Dogma vom Zarenpatriarchate auf die ganzechristliche Welt. Die Aufstellung einer „väterlich" statthaltendcn Fürstcngewalt „vonGottes Gnaden" setzte jede politische Kritik auf gleiche Stufe mit kindlichem Unver-stand oder atheistischer Häresie, selbst jede theoretische Bestrebung nach Reformdes Bestehenden in eine Kategorie mit der Absicht zu». Umstürze der göttlichenund menschlichen Weltordnung. Allerdings traten solche Eonseguenzen nicht sofortzu Tage. Aber man hat seitdem wol die Wucht der Worte aus Junius' Briefenempfinden müssen: „Ein Vorgang erzeugt den andern, sie Hänsen sich schnell undwerden zum Gesetz, was gestern eine Thatsache war, ist heute Doctrin; Beispielegelten für Rechtfertigungen der gefährlichsten Maßregeln, und wenn sie nicht genauPassen, wird der Mangel durch Analogie erseht." Die europäische Herrschaft desZarcnprincips war somit vollendet. Hatte es bisher durch berechnende Politik regiert,j°^a^es jetzt dahin gekommen, daß die Annahme seiner Grundlehren zur uncrlaß-

T^kdingung der Einreihung jedes Staats in die europäische Conföderation wurde.Uerdings erhoben solche Cvnsequenzen jeden einzelnen Fürsten in Bezug auf seinen. aat zum alleinhcrrschenden Machthaber. Aber indem das innere Staatsrecht zueiner einfachen Machtsrage gemacht ward, wurde es auch das äußere, internationale,das gegenseitige Fürstenrecht. Jeder minder mächtige Fürst ward selbst in der innernStaatsorganisation abhängig vom mächtigern; jede innere Staatsfrage wurde zumJnterventionsobject, wenn der Staat nicht Kraft und Energie genug zum Abweissolcher Einmischung besaß. Bereits der Aachener Congreß formulirte diese Conse-quenzen als bindende Gesetze. Er octroyirte zuerst den Grundsatz, daß die Heiligellianz ein System geschaffen habe, „welches Europa den Frieden gegeben und allein's. desselben verbürgen" könne. Er verpflichtete ferner alle Kongreßmitglieder

oder dcron^m^ -n" Zusammenkünften, „es sei zwischen den hohen Souveränen selbstinsofern sie Bevollmächtigten, um über ihre eigenen Angelegenheiten,

stehen aenwinsckasn'^^"'^"^ ihrer gegenwärtigen Verhandlungen in Verbindungd7 Ve^ berathschlagen"' -Welches war aber der Hauptgegenstand

und E>-ri-b„>ia«w>.ki-„ Verfassungsfragen der einzelnen Staaten, das Untcrrichts-Dttkät, "w ^ « § b>e Grundelemente des innern Staatslebcns. Unter solchen

nell? ^ "un zu spch, daß einzelne Mittelstaaten sich durch constitutio-

tarisch?^tsf°rm-n von den Großstaaten zu e.nancipiren suchten. Jede parlameu-chaliscken ja als solche schon ei» principieller Gegensatz zur patriar-

nahnw äed„,?7''^ iu>" Principe der Heiligen Allianz - also stets nur als Aus-Jed/ N- r ""d °be" mir so lange, als sie den Großstaaten convcnirc» würde.Berufung des Volks auf sei» Recht, jede Erinnerung an die 1813 empfange-