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Preußen seit 1849 bis Ende 1850.
Zusammentritt der neuen Kammern; die konstitutionelle Partei in der Minorität; Revisionder Berfassung im rcactionärcn Sinne.
Von der neuen Kammer selbst, die aus dem veränderten Wahlgesetze hervorgegangenwar, konnte nicht erwartet werden, daß sie den Ursprung ihres Mandats verleugne»würde. Noch weniger Widerstand gegen das Negierungssystem war von der bureaukrati'schen ersten Kammer zu besorgen. So eröffnete denn die Regierung, leichtern Herzetals im Februar, am 7. Aug. die Kammerscssion. Die Eröffnungsrede, die nicht durchden König, sondern durch den Ministerpräsidenten, Grafen Brandenburg, verlesen wurde,gab eine einfache Übersicht der auf Grund des Art. 105 der Verfassung erlassenen pro'visorischcn Verordnungen, und eine Darstellung der in Betreff der deutschen Angele'gcnheitcn gepflogenen Unterhandlungen. Obschon die Regierung ihre gesetzgeberischeThätigkeit bis zu dem Eröffnungstermine der Kammern fast auf alle Zweige beiöffentlichen Rechts ausgedehnt, und zwar durchgängig mit Beschränkung der in derVerfassung vom 5. Dec. gegebenen Freiheiten, so schien den Kammern noch nichtgenug gethan. Mit dem Danke an die Armee wurden die Verhandlungen begonnen,und zwar bezeichnete der Präsident der ersten Kammer, von Auerswald, unter allgt'meiner Acclamation der Versammlung das Heer als „den Repräsentanten des preuß»schen Volks". Dieselbe Kammer nahm bald darauf einen Antrag auf einstweilig^Suspension der Bürgerwehr an, dem sich auch die zweite Kamme: anschloß.weitem Verlaufe der Berathungen wurde das Gesetz vom 24. Sept. 1848 zu»'Schutze der persönlichen Freiheit abgeschafft. Ein Theil der Opposition erhob sichzwar gegen diese Beschränkungen, und ein Mitglied dieser Partei, Saucken, bezeichnnete treffend die Kammer „vielmehr eine gesetznehmende als eine gesetzgebendesallein diese Fraction, die unter der Leitung Beckerath's und Simson's stand, blichin der Minorität. Gleich bei der Präsidentenwahl wurde sie geschlagen, indem ih'Candidat Simson gegen den von der Rechten und vom Centrum gewählten GrasigSchwerin (mit 84 gegen 176 Stimmen) unterlag. Dasselbe Stimmenvcrhältimzeigte sich im Laufe der Session fast bei allen wichtigern Fragen. Das Centn»»'meist aus Beamten bestehend, die unter allen Umständen mit dem Ministerium gchs"wollten, beherrschte die Abstimmungen, indem es die Rechte, die nur bedingterwk»'ministeriell war, aus Furcht vor dem Siege der Linken, auf seine Seite zog. Adie Linke selbst, befangen zum Theil in den frankfurter Antipathien und in der Furch'vor der Demokratie, schloß sich bei vielen Fragen der Majorität an. Unter ds>"äußern Drucke der aufständischen Bewegung in Sachsen, Baden und am NEunter fortwährender Besorgniß, daß, wenn man sich nicht nachgiebig gegen die ^gierung zeige, die Verfassung gar nicht zu Stande kommen möchte, unter ^Meinung, daß man durch Kräftigung der Regierung im Innern letztere aufeingeschlagenen Wege in der deutschen Politik erhalten werde, kam das Nevisi»'!,,werk zu Stande. Die octroyirte Verfassung vom 5. Dec. hatte die meisten der ''März verheißenen Rechte festgehalten und litt eigentlich nur an dem Art. 105,diese Rechte dem Ordonnanzregime opferte. Die revidirte Verfassung, wie sieden Händen der Kammern hervorging, hatte jene Rechte theils beschränkt, theilsgehoben, und nur dem Art. 105 eine etwas abgrenzende« Fassung gegeben. Amwenigsten durfte davon die Rede sein, das Maß der durch die octroyirte Charte §währten Rechte in der revidirtcn auszudehnen. Einen Versuch letzterer Artdie Linke gelegentlich der Revision des Art. 99, der von der Steuerbcwilligunsdclte. Die Verfassung vom 5. Dec. räumte den Kammern lediglich das früh^Vereinigten Landtage zugewiesene Recht der Bewilligung zu neuen Steuer» ei», ,rend die Erhebung der bestehenden Steuern ohne weiteres angeordnet war. 3»tägigen Debatten, die in beiden Kammern mit der größten Heftigkeit zwischt" ^Parteien geführt wurde», bemühte sich die Linke, den Kammern das Recht derjährlichen Bewilligung sämmtlicher Steuern zu erringen. In der Thatdies auch in der zweiten Kammer, die sogar, trotz des Widerstandes des N " ^
von Manteuffel, mit 212 gegen 93 Stimmen dem betreffenden Conunissi»»^
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