Band 
Siebenter Band.
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S02

Preußen seit 1848 bis Ende 1858.

macht- ihn nicht eben sparsam geltend. Andererseits war der Stand der Unions-angelegenheit zur Zeit der Eröffnung der Kammern ein solcher, daß die Regierungder moralischen Unterstützung derselben nicht ganz entbehren konnte. Wir haben ge-sehen, wie lau die beiden Verbündeten waren, mit denen der Maivertrag abgeschlossenwurde. Noch mehr verlor der Vertrag an Bedeutung, als im Publikum bekanntwurde, wie Hannover und Sachsen nur mst dem ausdrücklichen Vorbehalt beige-trctcn, daß sich dem Bündniß, wenn nicht Östreich, so doch wenigstens alle übri-gen Bundesstaaten anschlössen. Angesichts der Haltung Baierns und Würtembergsließ sich mindestens der Beitritt dieser Staaten nicht erwarten. Der hannoverisch-sächsische Vorbehalt rechtfertigte somit die Vermuthung, die auch in einer vertrau-lichen Circulardepesche des frankfurter Reichsministeriums an die Neichsgesandtschaften(vom 28. Juni) ausgesprochen war, daß nämlich die beiden Staaten den entschiede-nen Wunsch hätten, sich Freiheit des Handelns zu sichern, in der Hoffnung, ihreReserven später zur Geltung zu bringen. Herr von Radowitz mußte also seine Be-rechnung des Erfolgs darauf stützen, daß die zwingende Gewalt der vollendeten That-sache die noch nicht Beigetretcnen heranziehe», die Beigetretenen vom Rücktritt ab-halten würde: eine Voraussetzung, die ihre Berechtigung hatte, wenn man entschlossenwar, die auf dem Papiere entworfene Verfassung schnell ins Leben zu rufen. Daswollte man aber in Berlin nicht. Man hielt es für unmoralisch, auf die Regierun-gen in dieser Weise zwingend einzuwirken, von den widerstrebenden Regierungen andie Macht der öffentlichen Meinung zu appelliren, die Bevölkerungen, wenn auch nurmittelbar, als Verbündete gegen die separatistischen Regierungen aufzurufen. Fürnoch unmoralischer hielt man es, Östreichs innere Verlegenheiten zu benutzen, umein ihm unbequemes Project durchzuführen. Mit einem Worte, Preußen verschmähtedas einzige sichere Mittel, welches seiner Politik den Sieg zu sichern geeignet war,und baute auf eine Reihe von unwahrscheinlichen Eventualitäten. Bewußt oder un-bewußt wurde damit derjenigen Partei in die Hände gearbeitet, die das Unionsprojcclnur als den Übergang zum alten Bundestage betrachtete und deshalb bemüht seinmußte, jeden bindenden Schritt in der Unionspolitik zu verhindern. Diese Partei,klein zwar an Zahl, war nichtsdestoweniger mächtig durch hie Persönlichkeiten, di<zu ihr gehörten und sie beim Hofe vertraten. Auf sie stützte Östreich seine Oppositiongegen den Bundesstaat. ,

Das wiener Cabinet hatte nämlich am 27. Mai (1819) gegen die ohne seine Zu-stimmung aus den berliner Conferenzen hervorgehenden Beschlüsse Verwahrung einge-legt und diesen Protest am 28. Mai durch die fernere Erklärung ergänzt, daß essich an der weitem Entwickelung der deutschen Angelegenheiten nicht eher betheilige"werde, als bis es die von Preußen behauptete Übereinstimmung des berliner Bünd-nisses mit dem Art. 11 der Bundesacte geprüft haben werde. Begreiflicherweiseoperirte Östreich in dieser Richtung auch an den kleinern Höfen. Letztere freiMvermochten sich dem Zuge der Bundesstaatspolitik ebenso wenig zu entziehen, o"kurz zuvor der frankfurter Verfassung. Sie selbst waren zu schwach, um ei>^drohenden „revolutionären Bewegung Widerstand leisten zu können. Wer sollte st*schützen? Ostreich war durch den ungarischen Krieg nach außen gelähmt, seine Hülstauch zu fern. Man konnte sich also nur an das benachbarte Preußen anlehnen,durch seine Armee Nord- und Süddeutschland faktisch beherrschte. Ohne die König-reiche ließ sich die frankfurter Märzversassung nicht durchführen. Mit dem Abschie-des berliner Bündnisses hielten sich daher die kleinern Staaten ihrer Verpflicht"^gegen die Nationalversammlung für entbunden und traten nacheinander demvertrage bei. Ende August hatten die meisten Staaten ihren Beitritt erklärt,Ausnahme von Luxemburg, Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen, Schwarzburg-Sonder

Hausen, Waldeck, Schaumburg-Lippe, Hessen-Homburg und Lübeck, die indessen sa""',,lich ihre vorläufige Bereitwilligkeit kund gethan, während von Würtcmberg,stein-Lauenburg, den beiden Hvhenzollern, Liechtenstein, Lippe-Detmold und Fra"fürt keine Erklärungen eingegangen waren.