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Siebenter Band.
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Preußen seit 1849 bis Ende 1859.

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Dar Bestreben Östreichs nach einer Reorganisation der frankfurter Bundes-behörde, bevor das preußische Bundesstaatsproject inS Leben träte, sowie die Weige-rung Preußens, hierauf einzugehen, sind schon oben berührt worden. Je größer nunder Widerstand, den die Königreiche dem Maivertrage entgegensetzten, je wahrschein-«cher ein Bruch mit Östreich wurde, wenn Preußen und die treugcbliebcnen Regie-rungen bei ihrer Politik verharrten, um so regsamer zeigte sich diejenige Partei ampreußische,, Hofe, welche dem Bundcsstaate entgegen war, in ihren Bemühungen,^ Regierung nachgiebiger zu stimmen. Gerüchte von einer Wiederannäherung anÖstreich erhielte» ihre Bestätigung durch die Zusammenkunft, welche am 7. Sept.irischen dem Könige und dem Kaiser von Östreich in Pillnitz beim Könige von Sach-st" stattfand. Eine Folge dieser Zusammenkunft waren vermuthlich die Verhand-Uttgen über die Einsetzung einer neuen Cenkralbchörde, die Mitte September einge-leitet wurden und am 50. Sept. zu einem definitiven Vertrage führten. Auf Grunddesselben sollte die Centralgewalt des Bundes, vorläufig bis 1. Mai 1850, einerCommission, gebildet aus zwei von Östreich und zwei von Preußen ernannten Mit-Zliedern, übertragen werden. Dieser Commission wurden im Wesentlichen die Be-fugnisse des ehemaligen Bundestags zugewiesen, mit Ausschluß jedoch der Verfassungs-uugelegenheiten, deren Feststellung der freien Vereinbarung der Regierungen unternch vorbehalten ward. Die ziemlich vage Fassung des Vertrags gab zahlreichen Be-fürchtungen Raum, die auch im berliner VerwaltungSrache ausgesprochen wurden,E Preußen letzten» den Vertrag vorlegte. Man fand, daß Preußen darin that-sächlich von seiner Auffassung über die Rechtsgültigkeit der alten Bundesacte abge-wichen sei, j„dem es der neuen Bundescommission Befugnisse zuwies, die aus jenerrte hergeleitet waren; man machte auf die Elasticität der Bestimmung aufmerksam,klMifolge die Bundescommission über die innere und äußere Sicherheit des Bundesdachen sollte, auf die Gefahr, die aus dieser Bestimmung dem Bundesstaate erwach-st» müßte, dem doch ähnliche Befugnisse rücksichtlich seiner Mitglieder zugewiesenseien. Baden, Braunschweig, Hessen-Darmstadt, die thüringische» Staaten und Öl-denburg sprachen sich in diesem Sinne aus. Dennoch stimmten Alle, mit Ausnahmeder drei letztgenannten, für den Vertrag, den zu verwerfen vermuthlich die Besorgnis!vor einem Rücktritt Preußens vom Bündnisse die Mehrheit abhielt. Im Verwal-ungsrathe sowol wie in den preußischen Kammern suchte die Regierung diese Be-fürchtungen durch den Einwand zn beschwichtigen, daß Preußen in der Ccntralcom-Wission zu Frankfurt sich als Repräsentanten des Maibündniffcs betrachte und dem-zufolge die Interessen des letzter» wahrnehmen würde.

Der Vertrag vom 50. Sept. war ein neuer Grund für Sachse» und Hanno-ver, bei ihrem Widerstände gegen den Verwaltungsrath zn beharren. Ein unerquick-»cher und ermüdender Notenwechsel über die Interpretation der von beiden Staatengemachten Vorbehalte führte zu keiner Verständigung. Vielmehr wurden am 17. Nov.

^ Verwaltungsraths die Wahlen zum Reichstage für den 51. Jan. ansge-chrieben. Den Zusammentritt des Reichstags selbst behielt man noch weiterer Bc-Zweifel, um abzuwarten, ob die Abtrünnigen nicht dennoch wie-der zum Bündnisse zurückkehren würden

30 Sem" allseüla ^ Aussichten sehr gering. Sobald der Vertrag vom

« ^ ratifmrt, wurde ÖstreickS Svrache, die bis dahin mehr ab-

rahnend gewesen, "ne entschieden drohende.^ Am 12. Nov. erließ das wiener Ca-

Rccktsd ^ gegen die preußische Auffassung wegen der

erklä r? ' ?^ ^ Bundesverfassung protestirte, letzter- für durchaus maßgebend

^ ' „uud emen Protest gegen den zu berufenden Reichstag in Aussicht stellte.

in seiner Antwort (21. Nov.) die entgegengesetzte Nechtsausführung,Und k bs wurde sich nicht solcher Treubrüche gegen die Nation schuldig machen,vstrein^ m Maibündnisse nicht ablassen. Hierauf erfolgte am 28. Nov. eine neueErri^e ^ Ee. Ostreich, so hieß es darin, würde vielleicht seine Genehmigung zurrung des Bundesstaats gegeben haben, wenn sämmtliche Staaten demselben