508 Preußen seit 1849 bis Ende 1850.
beigetreten wären. Preußen sei gar nicht berechtigt gewesen, ohne Zustimmung derübrigen Regierungen der Nation Versprechungen zu machen. Gegen den Zusammen-tritt des Reichstags protcstire Östreich auf Grund der Verträge von 1815 und aus ^Grund des Vertrags von, 30. Sept. Sobald also wurden die Befürchtungen bc- >stätigt, die sich an den ersten Act der preußischen Willfährigkeit gegen Östreich ge-knüpft hatten.
Der Verwaltungsrath ließ sich durch den östreichischen Protest nicht beirren.Nachdem die Wahlen zum Reichstage am 31. Jan. 1850 stattgefunden hatten, wurdeam 13. Febr. der Beschluß gefaßt, daß der Reichstag am 20. März zusammentretensolle. Die Nichtbctheiligung Baierns und Würtembergs machte die Abänderung ein-zelner Bestimmungen der Maiverfassung nothwendig. Zu diesem Zwecke wurde vomVerwaltungsrathe eine Additionalacte beschlossen, die mit der Verfassung zugleich deinReichstage vorgelegt werden sollte. Das benutzte Hannover zum offenen Brucheindem es am 21. Febr. erklärte, daß es durch den Beschluß vom 13. Febr. sein Ver-hältniß zum Bündnisse vom 26. Mai als völlig gelöst betrachte. Im Verwaltungs-rathe war man entrüstet über ein Verfahren, das der Hessen-darmstadtische Gesandtesogar dem hannoverischen Verfassungsumsturze von 1837 an die Seite stellte. Preußenwurde zu energischem Auftreten aufgefodert; Baden stellte den Antrag auf sofortigeKlage beim erfurter Bundesgerichte. Allein auch diesmal siegte die gemäßigte AnsichtPreußens. Die Angelegenheit ward einer Commission überwiesen, auf deren Antragam 4. März beschlossen wurde, die Lossagung Hannovers für unzulässig zu erklären, beiden frühern Beschlüssen zu verharren, und Preußen die weitem Schritte zur Wah-rung des Rechts und der Würde der Verbündeten zu überlassen. Die faktische Folgtdieses Beschlusses war eine ziemlich scharfe Note (vom 6. März) des Herrn von Schlei-nitz an den hannoverischen Gesandten zu Berlin, in welcher das Bündniß vom 26. Ma>als unverkürzt zu Recht bestehend, der Rücktritt Hannovers als ungerechtfertigt be-zeichnet und die Erhaltung freundlicher Beziehungen mit Hannover von einem ent-sprechenden Verfahren seitens des letztem abhängig gemacht wurde. Gleichzeitig er-hielt der preußische Gesandte in Hannover Befehl, einstweilen nach Berlin zurück-zukehren.
Noch andere Hebel waren in Bewegung gesetzt worden, das berliner Bündnißzu sprengen. Hannover und Sachsen hatten schon Mitte Januar Schritte in Mün-chen gethan, um mit Baiern eine Verständigung zu erzielen. Am 2. Febr. richte-ten die Gesandten der beiden erstgenannten Staaten die Anfrage an die bairische undan die würtembergische Regierung, ob dieselben geneigt, seien, mit ihren Regierungengemeinschaftlich, nach vorher erlangter Einwilligung Östreichs, in Berlin noch ein-mal die Verhandlungen auf Grund der in Berlin von Herrn von der PfordtcnMonat Juni 1849 gemachten Vorschläge aufzunehmen. .. Sowol Baiern als Wsst'temberg verneinten diese Anfrage und schlugen vor, daß Östreich und die vier KöinS-reiche sich über ein neues Verfassungsproject vereinigten, um solches dem berli»^Entwürfe entgegenzustellen. Diesem Vorschlage gemäß wurden weitere Verhandln"'gen zwischen den vier Königreichen gepflogen, deren Resultat eine am 27. Febr.schloffene Übereinkunft über ein Verfassungsproject, das dritte seit 1848, war. Das-selbe legte die früher von Östreich aufgestellte Idee des Gruppensystems zu Gruns^Ein siebenköpfiges Direktorium, aus Östreich, den fünf Königreichen und den vereint'ten Hessen gebildet; der Eintritt sämmtlicher Provinzen Östreichs in den Bund; f"'-Natwualvertretung bestehend aus 100 östreichischen, 100 preußischen und 100den übrigen Staaten gesandten und überall von den Landständen gewählten Mitlst'der«: so lauteten die Grundzüge dieses Projekts, welche- die kleinen Staaten i,Strafe für ihre Hingebung gegen Preußen annulliren und Deutschland mit eü' tParlamente von Slawen, Magyaren und Italienern beschenken wollte. Mit 11"^.wurde der Übereinkunft vom 27. Febr. der Name „Vierkönigsbündniß" beig^bHannover trat derselben nicht bei, weil eS den Eintritt Gesammtöstrcichs nickst igeben wollte, sodann, weil dem Parlamente kein Staatenhaus beigesellt blieb,