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Siebenter Band.
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Preußen seit 1849 bis Ende 1850.

wuthlich auch, weil es die Schwierigkeit einsah, einem Bündnisse beizutreten, dessenTerritorium Won dem Hannovers durch preußisches Gebiet getrennt war. Würtem-berg selbst trat nur mit dem Vorbehalte ein, daß mit den dem Projekte gemäß zugewährleistenden Volksrechten die deutschen Grundrechte von 1849 gemeint seien.Andererseits erklärte sich Östreich vom 13. März mit dem Projecte einverstandenin der Voraussicht, haß jene Grundrechte nicht eingeführt würden. Aus diesen An-deutungen allein erhellt, daß das ganze Verfassungsproject im Grunde nichts als derKeil war, den man in das berliner Bündniß hineintreiben wollte. Die Verleihungeiner Collectivstininie an die beiden Hessen war sichtlich darauf berechnet, diese beidenmächtigsten Verbündeten Preußens von letzten« abwendig zu machen. Um endlich dasMaß der Feindseligkeit gegen Preußen voll zu machen,'sprach der König von Wür-lemberg am 15. März in der Thronrede bei der Eröffnung der Kammern gegen Preu-ßen den Vorwurf des Ehrgeizes aus, nannte den berliner Vertrag einen „Sonder-bundsversuch, auf den politischen Selbstmord der Gesammtheit berechnet", und dieDurchführung desselben „offenen Bundesbruch und wissentliche Verletzung"« der Grund-verträge von 1815. Die Beleidigungen aus solchem Munde wurden am berlinerzu tief empfunden, als daß man sich, wie bei Hannover, mit einer vorläufigenAbberufung des Gesandten hätte begnügen sollen. Ein unterm 22. März erlassenesschreiben an den würtcmbergischen Gesandten in Berlin wies die gegen Preußen ge-richteten Anschuldigungen „mit dem Ausdrucke des tiefsten Unwillens" zurück, erklärtees unter der Würde Preußens, mit einer Regierung, die eine solche Stellung einge-nommen, den diplomatischen Verkehr fortzusetzen, und machte die Anzeige, daß derpreußische Gesandte in Stuttgart angewiesen worden, mit dem ganzen Gcsandtschafts-pfrsonale Stuttgart zu verlassen. Dem würtcmbergischen Gesandten blieb hiernachnichts übrig, als der ihm gleichzeitig zugekommenen Andeutung des preußischen Mi-msteriums zu folgen und seine Pässe zu verlangen.

Die Anhänger des preußischen Bündnisses hätten über diese Lage der Ding«""svsorgt sein dürfen, wenn nicht inzwischen neue Anzeichen hervorgetreten wären,darauf hindeuteten, daß der Vertrag vom 30. Sept. nicht die einzige Con-cenion Preußens bleiben würde. Es bot sich eine Gelegenheit für Preußen, zu zei-gcn, ob es Willen und Macht habe, seinen Verbündeten den vertragsmäßigen Schutzju gewahren. Der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin hakte am 10. Oct. 1849,trotz des Einspruchs der Regierung von Strelih und der Ritterschaft beider Lande,die mit den Ständen vereinbarte Verfassung sanctionirt. Ein übles Vorzeichen waros schon, daß der König von Preußen in seiner Eigenschaft als erbberechtigter Agnatßch dem Proteste gegen die neue Verfassung anschloß. Die strelitzische Regierungwandte sich mit ihrem Proteste an den berliner Verwaltungsrath. Die Ritterschafthingegen wandte sich nach Frankfurt an die Bundesccntralcommission. Wollte Preu-ßen die Maiverträge ernstlich wahren, so durfte es nicht zugeben, daß die Bundes-conimifsilm sich mit den innern Angelegenheiten eines Staats beschäftigte, welcher dem^"""r Bündnisse beigetreten war, dessen Nechtscvnflicte also nur in Erfurt entschie-der .Dieser Erwartung zuwider stimmten die preußischen Mitglic-

mecklenburg.schwerlnsck?R»!^°^ ^dowitz gehörte dazu) für den Beschluß, dietcrschaft aukufvdei-n , ^egrerung zur Gegenäußerung auf die Beschwerde der Rlt-abzumahnen Vergeben? I?°u. Vorgehen in der Ausführung der Verfassung

vetenr für den Schwerin im Verwaltungsrathe vor, daß es die Cvm-

Rechtsstre.t «ach dem Vertrage vom 26. Mai nur dem erfurter

geantw?/2 e -Das Bündniß vom 26. Mai, wurde ihmfrei Msch-n den Regierungen abgeschlossen; Privaten stehe es

>rei, chre Beschwerden IN Frankfurt oder in Erfurt anzubringen.

des bttlin« stand einerseits in zu offenbarem Widerspruch mit den Zwecken

für di. und hatte überdies zu sehr den Anschein einer Parteinahme

in den der ständischen Privilegien, ,als daß die konstitutionelle Partei

preußi,Hen Kammern dazu stillschweigen durfte. Heinrich von Arnim in der