Der Socialismus in Deutschland. 523
schwieriger ist, als das deutsche Leben in seinen Gesanmitzuständen zu begreifen,jedenfalls aber wird das Folgende darin einen gewissen Werth haben, daß es dieEntwickelung Deutschlands von dieser Seite, wenn auch keineswegs vollständig, sod°ch zum ersten male beleuchtet.
Die ganze innere Bewegung des öffentlichen Nechts in Deutschland geht hervor°us zwei Elementen, die mit dem Anfange dieses Jahrhunderts in Wirksamkeit tre-trn, und die nach in diesem Augenblicke die Grundlage der staatlrchen Anschauungens"r meisten Menschen bilde».
Vor den ernsthaften Angriffen Napolevn's auf Deutschland beruhte die Ord-nung der höchsten Verwaltung in allen kleinen und großem Staaten desselben aufden, Grundsätze, daß der rein persönliche Wille des Fürsten für die Gesammthelt?ll-r Verwaltungsverhaltnisse das absolut Maßgebende sein müsse; und zwar m derGleise daß alle Verwaltungsbehörden die Aufgabe hatten, vorerst und ohne Rück-sicht auf die wirklichen Bedürfnisse diesen'Willen zur Vollziehung zu bringen. DieOchsten Verwaltungsbehörden waren daher nicht wie gegenwärtig gleichsam die per-lonistcirten Träger der einzelnen großen Ausgaben des Staatslebens, sondern nur diebeauftragten des Landesherr»; die Angelegenheiten des Staats wurden nicht mrt>hnen von dem Gesichtspunkte des höchsten staatlichen Nutzens berathen, ihre Stimmewar nicht die entscheidende, und sie bildeten eben deshalb auch kein selbständiges,Kwissnmaßen als Körperschaft mit dem Landesherr« verhandelndes Collegmm, w,eheutigen Tags der Ministerrath, dem alle großen Fragen gemeinsam vorgelegt wer-den. Viel weniger wurden sie in die hohem, namentlich nicht in die auswärtigenEüi-vs ä'Slst eingeweiht. Im Gegentheil umgaben sich die Fürsten der Regel nach"üt einen, geheimen Cabinetsrathe, der ohne eigene V-rwaltungsthätigkcit nur dazuba war, »m mit dem Fürsten rein persönlich seine eigene Willenkmeinung zu bera-khen. Zwischen diesen geheimen Räthe» und den höchsten Verwaltungsbehörden wardaher eine tiefe Kluft; und die Folge war, daß weder die wahren Zustande, nochauch die wahren Bedürfnisse deS Landes recht zum Dhre des Fürsten kamen, son«dem als untergeordnete Dinge ihren eigenen Weg gehen mochten, so gut und soschlecht wie es dann eben ging. Traf es sich aber, daß entweder ein Fürst persön-lich sich um die Verwaltung ernsthaft zu kümmern Lust hatte, wie z. B. die preu-bischen Könige, oder daß ein Günstling an der Spitze des Cabinetsraths die Ver-waltung in die Hand nahm, so folgte alsbald der Regel nach eine willkürliche, stoß-weise, oft gewaltsame Verwaltung und Gesetzgebung, welche letztere ebenso wenigimmer etwas Gutes erzielte als die erstere, da der Fürst selten sein Land kannte.Das Endresultat war, daß die Verwaltung in jedem Falle eine elende blieb mit ge-lingen Ausnahmen, und daß die herrschenden Personen in, Lande nicht die wirkli-chen Behörden waren, sondern eben jener geheime Cabinetsrath, der von der Adnli-"istration nichts verstand, und sie zu lernen weder Anlaß noch Lust hatte.
Der, Unterschied jener Administration von der heutigen läßt sich demnach inl-mem Worte zusammenzufassen: es gab damals keine Mnisterien. Und doch war^ der großen Verwaltungszweige nicht blos diese VerwalrungE" ha^kn, sondern daß ste auch dem souveränen Willen des Fürstengegenüber -me gewisse Macht besitzen mußten da sie am End- die Verantwortlich-
Bähung auf dem Fürsten, trugen. Aber gerade Das wares, was daS absolut monarchische Princip jener Zeit durchaus nicht anerkennenwMe: es war mit der Auffassung des Fürstmthums gar nicht vereinbar, daß ein„D,ener" des Landesherr,, das Recht haben sollte, gegen einmal beschlossene Maß.regen, ernstliche Opposition zu machen. Man fürchtete, daß mit jener absolutenal«k der Staat selbst in Gefahr kommen werde. Der Staat aber kam
scl, wdeshalb weil man jenes Princip nicht änderte. Ein deut-kam ? „ach dxn, andern stürzte zusammen, und mit dem Jahre 1806
ve^ . langcrwartete Unglück auch über den Haupttrager jener qcbeimcn Cabinets-^ltung, den preußischen Staat.