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Achter Band.
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Das Königreich Danemark.

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nistcrium. Der Reichstag empfing dasselbe mit Mistrauen und sehr eindringlichenInterpellationen über die Lage des Staats und die zu befolgende Politik. DasMinisterium vermied aber jede direcle Antwort, und zwar aus dem Grunde, weil eSselbst zu keiner Einigkeit gelangte. Madvig sprach fich später im Volksthing dar»über aus und erklärte, daß man langst zu der Einsicht gekomnien, wie eine „dä-nisch-schleewigschc" Politik unmöglich sei, während man sich auf eine Unionspolirik,wie sie eigentlich im Rescripte von, 28. Jan. >848 ausgesprochen, natürlich^ nichthabe einlassen wollen. Die Frage sei deshalb gewesen, wie viel von der dänisch-schleswigschen Politik man aufgeben solle und müsse, rind hierüber sei man erst imNovember zu einem Resultat gekommen. Mit diesem Resultate war aber geradeMadvig unzufrieden, sodaß er jetzt auS dem Ministerium trat. Seine Stellenahm Bang wieder ein, und nun arbeitete man, wenn auch nicht in vollkom-mener Übereinstimmung, die Kundmachung vom 28. Jan. >852 aus, welche eineArt von Gesamnitstaatsordnung enthielt. Nach derselben besteht der dänische Staataus drei Haupttheilcn: dem Königreiche, dem Hcrzogkhum Schleswig und den Her-zogthümern Holstein und Laucnburg. Dieselben haben gemeinschaftlich die Ministe-rien des Auswärtigen, der Marine, des Kriegs und der Finanzen. Für sich alleinhat Dänemark daS Justizministerium, das Cultusministerium und das Ministeriumdes Innern. Die früher der schleswig-holsteinischen Kanzlei zuertheilten Angelegen»heite» und diejenigen aus den Herzogthümern eingehenden Sachen, welche sonst derRentenkammer und der Generalzollkammer zugehört«», sind im Betreff Schleswigsvon einem „Ministerium für Schleswig" und im Betreff Holstcin-Lauenburgs voneinen, Ministerium für diese beiden Herzogthümcr übernommen worden. Die sämmt-lichen Minister bilden den geheimen SlaatSrath. Die Minister für Schleswig undHolstein sind dem Könige allein; die übrigen aber dem dänischen Reichstage (jedochnur mit Bezug aus denjenigen Theil ihrer amtlichen Thätigkeit, welcher das König-reich betrifft) verantwortlich. Das Verhältniß des Königs als deutscher Bundesfürstfür Holstein und Laucnburg ist unverändert geblieben. Einen Tag früher, als dieseGrundzüge der dänischen Staatsordnung erschiene», gaben A. W. Molike, Tillisch,Bardenfleth, Flensborg und van Dockum ihre Portefeuilles ab. Das neue Ministe-rium, das siebente, welches nun seil dem Tode Christian s VIII. eingesetzt ward, bil-deten: Bluhnic (Premier und Auswärtiges), Sponneck (Finanzen), Hansen (Krieg),Commandeur Steen-Bille (Marine), Bang (Inneres und Cultus, mir Madvig alsUntcrrichtsdirector), Scheel (Justiz), K. Moltke (für Schleswig) und Reventlvw-Criminil (für Holstein-Laucnburg).

Diese Lösung der Frage wurde von, Reichstage mir der tiefsten Ruhe und demfeierlichsten Ernst aufgenommen. Der langjährige Streit, der vierjährige KampfWar also entschieden. Friede, Wohlstand und Glück sollte» wieder zurückkehren, zahl-reiche, noch blutende Wunden heilen, Versöhnung und Freundschaft an die Stelledes Hasse- und der Partcilcidenschaften treten. War diese- große Ziel erreicht?Stand man am wirklichen Ende oder nur am Ende des Anfangs? War man zueinem sichern Standpunkt fortgeschritten, oder hatte man einen Kreislauf gemacht?Die Beantwortung dieser Fragen, die Eindrücke der augenblicklichen Betrachtungenwaren wol geeignet, dem tiefsten Ernste Raum zu geben. Es war aber nur einMoment der Betroffenheit, der eintrat; bald kehrte» da« Nachdenken, die Parteian-sichten und die Kritik zurück. Die Eidcrdänen brachen da- Eis, und griffen in denschärfsten Ausdrücken das Ministerium an. Eine Interpellation folgte der andern,und die Verfassung-angelegenheit tauchte wieder auf. Die Kundmachung sprach inunklaren Worte» von einer GesammistaatSversassung; sollte denn da« Grundgesetz. werden? Die Provinzialstände sollten in Schleswig und Holstein fortbeste-'uan hatte also eigentlich keinen Gcsammtstaat, sondern im Grunde einen'u^ Auch dw getroffenen Bestimmungen über die Thronfolgeordnung

N Abänderung der l.o» rogia wurden dem Reichstage bereit- im Jahre 1852-ur Begutachtung vorgelegt. Das Gutachten, welche« dir zu dem Zwecke nieder-«-