600 Das Königreich Sardinien.
Insel Sardinien, wo die auf niedriger Bildungsstufe stehende Geistlichkeit eine ebensoleidenschaftliche als verwahrloste Bevölkerung beherrscht, waren schon im Carnevalvon 1852 (in Cagliari, Sassari und andern Städten) bei Gelegenheit des Verbotsder Gesichtsmasken blutige Unruhen ausgebrochen, als deren Urheber und Anschürcrfanatische Geistliche von der öffentlichen Stimme bezeichnet wurden. Energische Rc-gierungsmaßregeln, mit deren Ausführung General Durando beauftragt wurde, stell-ten die Ruhe auf der Insel wieder her; aber auf dem Festlanbe dauerte die klerikaleAgitation fort, obwol hier wegen der größer» Bildung der Bevölkerung keine Aus-stände zu befürchten standen.
Heftiger noch wurde die Agitation betrieben, als im Juni 1852 das Ministe-rium in der Person des Justizministers Buoncompagni das schon bei Gelegenheit derSiccardi'schen Gesetze verheißene Civilehegesetz der Dcputirtenkammcr vorlegte, nachwelchem das Land seit mehren Jahren einmüthig und beharrlich verlangt hatte. Der
ministerielle Entwurf entsprach nicht den Erwartungen der gebildeten öffentlichen
Meinung; mannichfache Mangel, innere Widersprüche und ängstliche Rücksicht zuGunsten der geistlichen Einmischung in die staatliche Gewalt, ließen die Vorlage we-der bei den Liberalen noch bei den Conscrvativen Zustimmung finden. Fast alle
öffentlichen Stimmen vereinigten sich in dem Wunsche nach vollständiger Trennungder geistlichen und staatlichen Gewalt in der Institution der Ehe, in der Art, wiediese Trennung in dem französischen Civilehegesetz ausgesprochen ist. Die Regierungtrat in lange Unterhandlungen mit Rom, vermittelst des sardinischen Gesandten Gra-fen Vertone, um die Zustimmung des Papste- zu dem Gesetzentwurf zu erhalten.PiuS IX. gab diese Zustimmung gewissermaßen durch die Erklärung: „Daß er nichtsentgegenzusetzen habe, wenn dem Sacramente alle seine Rechte und die ihm gebüh-rende Freiheit erhalten blieben, und das sardinische Gesetz nur die staatliche Seite(etlelli civil!) der Ehe betreffe. *)
Die öffentliche Meinung nahm indessen die ministerielle Vorlage trotz ihrerMängel und Halbheit freudig auf, sich begnügend mit Wegräumung aller zahlreichenHindernisse, welche die Gewalt des Klerus so häufig der Schließung einer Ehe ent-gegensetzt. Die Kanimeropposition trat ebenfalls äußerst gemäßigt auf und enthieltsich, auf wesentliche Abänderungen zu dringen. Nach einer kurzen Discusfion, diedurch eine glänzende, an historischen und juristischen Argumenlcn reichen Rede desJustizministers Buoncompagni eingeleitet wurde, nahm die Deputirtcnkammer denEntwurf mit bedeutender Majorität an. Dieses Votum, und die Befürchtung, daßnun auch der Senat die Vorlage annehmen werde, obwol dieser die Discusfion erstnach den viermonatlichen Sommervacanzen beginnen sollte, erhitzte die Agitation derKlerikalen im höchsten Maße. Eine schwere, ja fieberhafte Krisis begann sich vorzu-bereiten. Das piemontesische und ligurische Episkopat, von fremdem Boden auSdurch den verwiesenen Erzbischos Fransoni geleitet, schleuderte Proteste und Epcom-muni'cationsdrohungen gegen die Civilrhe und ihre Anhänger. Die Bischöfe vonSavoyen riefen in einem leidenschaftlichen Collectivschreiben die „Organisation desgesetzlichen Widerstandes" gegen die Regierung an. Von zahlreiche» Kanzeln ver-nahm man mehr oder weniger heftige Angriffe und Anathcmc gegen die Civilche.Auf Anordnung des höher» Klerus mußte die niedere Geistlichkeit in allen Städten
*) Wir entnehmen diese Stelle einem eigenhändigen Briefe des Papste« an den König von«ardinien, worin derselbe, einen Bericht des Grafen Vertone an da« sardinische Cabinet bestatigend, sich wörtlich also ausdrückt: „tldo (il i'spa) nvn pvtvv» null» opporro »o con-»ervsti ,j »scrsinonto tutti « »uoi chi illi e I« liborlü ctio glj campet«, »o lo«sorc> vvlulo.o ei^„,5^,r,ti «olo gli «Kolli civil! clol mslrimonio." Da« in mehr als einer Be-
ziehung wichtige päpstliche Handschreiben wurde zuerst um Mitte December (1852) von einemmailander, von Rom au« inspirieren Blatte, der „Mlanoio", mitgetheilt, und machte danndie Runde durch die ganze klerikale und liberale Presse Piemont«, ohne daß sein« Buchen >-cität weder römischer- noch sardinischerseit« angegriffen oder offieiellenveise in Abrede gcstc»-ward.