Band 
Zehnter Band.
Seite
74
JPEG-Download
 

74 Barern unter den Übergangsministerien von 1847—4S.

genblick keinen praktischen Erfolg. Aber sie waren wenigstens als ujgnaturae tew-poris von größter Wichtigkeit. Schon daß die Bischöfe in Baiern sich versammelten,mußte dem unbefangenen Beobachter bedeuten, daß sie im dortigen Publikum noch'die meisten Sympathien voraussehten, von der Regierung aber die wenigste» Hin-dernisse besorgten. Schwächen derselben für die bischöflichen Anmaßungen warendamals schwerlich vorhanden; allein ebenso mochte sie es nicht für räthlich halten,denselben direct entgegenzutreten. Man wählte den Mittelweg. Die Versammlungselbst ward von den politischen Behörden Unterfrankens gänzlich ignorirt, und ihrein der Denkschrift zusammengefaßten Beschlüsse erhielten (so viel bekannt) niemalseinen ofsiciellen Bescheid. Die gouverncmcntale Presse aber begegnete nur in einzel-ne» wenigen Artikeln den neuen Ansprüchen mit der Berufung auf die Vcrfassungs-urkunde, während sie die Regelung aller factisch-kirchlichen Verhältnisse von den zu-künftigen Bestimmungen der deutschen Reichsverfassung abhängig erklärte. *)

Nach der Verabschiedung der ständische» Ausschüsse und der Anordnung derWahlen für die erste »ichtständische Abgeordnetenkammer begannen natürlich lebhafteWahlbewegungen. Eigentlich charakteristische Momente boten dieselben indessen nicht.Als bcmerkenswerth mag nur der Umstand genannt werden, daß selbst in denaltbairischen (namentlich oberbairischen) Wahlkreisen der klerikale Ultramontanismusblos zu spärlicher Vertretung gelangen konnte, wenn auch hier und da einzelne bu-reaukratische Elemente der Abel'schen Epoche (darunter Herr von Abel selbst) ihrenEintritt in die Kammer durchsetzten. Der Ultramontanismus wußte ja auch zu ge-nau, wie geschickt seine nächsten und fernern Interessen in Frankfurt verfochten wur-den. Und da er hier seine besten Kräfte verwendet sah, erschien ihm der Eintritt indie Landeskammer von untergeordnetem Werthe, möglicherweise sogar bedenklich, weilman über ganz tüchtige Organe, die denen in Frankfurt ebenbürtig gewesen, nichtmehr verfügen konnte. Am thörichtsten benahm sich bei den Wahlen jedenfalls die sehrkleine republikanische Partei Baierns- Als sie erkannte, daß ihr trotz lauten Geschreisfür das „betrogene Volk" die Erringung der Mehrheit bei den Urwahlen nicht gelingenmochte, trat sie plötzlich mit den herbsten Angriffen gegen das neue Wahlgesetz her-vor. Vor allem verlangte sie dirccte Wahlen, Einkammersystem, dann demokratischeUmgestaltung des Staatsgrundgesetzes, u. s. w. Die unmittelbar daraus fließendenFolgerungen lauteten aber: weil dies Alles erst von einem Landtage zu erschaffenist, welcher aus „eigentlichen Vertretern des Volkswillcns" besteht, so hat der dem-nächst folgende Landtag, wenn auf Grund des jetzt geltenden Wahlgesetzes zusammen-gekommen, nur e)n neues Wahlgesetz ohne allen Census und mit direktem Wahlmo-dus zu berathen und zu beschließen, dann aber sich aufzulösen. Die theoretischenPrincipe dieses Doktrinarismus waren allerdings keineswegs unpopulär, desto mehrseine praktischen Federungen an den nächsten Landtag. Den Particularisten konntees natürlich nicht frommen, daß die Entscheidung drängender Landesfrageu abermalshinausgeschoben und möglicherweise durch die Vollendung der deutschen Reichsvcrfas-sung mit entgegenstehenden Bestimmungen präjudicirt würde; den Unitariern lagdaran, daß in dem Momente, wo die Reichsverfassung beschlossen würde, der Land-tag vorhanden sei, um nöthigcnfalls die Regierung zur Anerkennung zu nöthigen.Beide fürchteten einen allzu demokratischen Charakter direkter Wahlen ohne Census,und, wenn sie selbst im Princip mit solchen einverstanden gewesen wären, eine allzu

*) Bekanntlich wurde die Würzburger Bischofsversammlung vom Papste vollkommen aner-kannt und wiederholte sich als bairische Bischofsversammlung 1850, empfing auch setzt die päpst-lich-Approbation ihrer Anfoderunge» und den oberhirtlichen Segenswunsch, daß der König vonBaiern denselben gerecht werden möge; auch foderte der Papst ausdrücklich, daß ihn, die Re-sultate ihrer Bestrebungen mitgetheilt würden. Die ausweichende Antwort der Regierung be-rief sich auf das Concordat und die Bestimmungen der Verfaffungsurkunde. Im Jahre 1851fand dann die gleichbedeutende Versammlung der oberrheinischen Bischöfe statt, welche für denFall der Nichterfüllung ihrer Anfoderungen durch die betreffenden Regierungen sehr ungeschminktmit einer konfessionellen Agitation drohte.