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Zehnter Band.
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88 Baiern unter den Uberganflsministerien von 1847— 4S.

geworden. Vielfache Anzeichen ließen jedoch kaum einen Zweifel darüber, daß dasbairische Ministerium von ihrem Inhalte unterrichtet gewesen, ehe die Thron-rede gesprochen wurde. Bekanntlich verkündete Preußen darin seinen Entschluß:1) sämmtliche deutsche Regierungen zu einer Erklärung auffodcrn zu wollen, in wel-cher Weise sie den Berathungen der Nationalversammlung über das Verfafsnngswerkgefolgt und ob sie geneigt seien, einzeln oder collectiv ihre Stimmen darüber ab-zugeben; 2) daß Preußen auf jeden Fall, ob Östreich eintrete oder nicht, an derForm des Bundcsstaats für Deutschland festhalten werde. Da dies dieselben Vor-schläge waren, welche bisher von der bairischen Regierung als unumgängliche Vor-bedingungen der Vereinbarung über das Vcrfassungswerk aufgestellt worden, soerblickte man im gänzlichen Schweigen der Thronrede über dieselben den offenen Be-weis neuer Pläne gegen das Zustandekommen einer deutschen Einheit überhaupt.Dadurch waren die Misstimmungen, die Parteistellungen noch schroffer geworden,und sogar die äußere Physiognomie der Volkskammer deutete darauf hin. Trotzder aus der ständischen Zeit übrig gebliebenen Verlosung der Sitzplätze fand mandie Abgeordneten nach ihren Parteien gruppirt. Dicht um Willich und die Psälzergeschart, saß die Opposition auf der Linken, das drcigetheilke Centrum großentheilsdem Bureau gegenüber, die kleine Rechte auf der rechten Seite, dennoch von ihremintellectnellen Führer, Herrn von Abel, weggerückt, als fürchte sie Unheil von seinerallzu nahen Nachbarschaft. Nur Herr von Obercamp drängte sich an seine Seite.Am Ministertische befand sich der gesammte Kronrath, und sowie Lerchcnfeld dieformellen Geschäfte des Sitzungsbeginns geendet hatte, verlas Beisler „eine Erklä-rung des Gesammtministeriums hinsichtlich der Grundrechte". Unter Bezugnahmeauf den Vorbehalt beim Eide der 69 wegen der Grundrechte, erfolgte die Darlegungder Grundsätze, von denen das „gesammte" Staatsministerium in dieser „großenAngelegenheit" geleitet worden sei. Die bairische Constitution gestatte dem Ministe-rium keine Abänderung ihrer Bestimmungen in Betreff der „Freiheit der Personenoder des Eigenthums der Staatsangehörigen" ohne Beirath und Zustimmung derLandervertretung. Hieraus folge, daß erst nach Vereinbarung der Reichsverfassungmit Baierns gesetzgebenden Gewalten die Reichsgescße ohne Zustimmung und Bei-rath der Landesvertretung bindende Kraft für Baiern erlangen könnten. Von diesenGrundsätzen ausgehend, habe der bairische Bevollmächtigte bei der Centralgewalt(5. Jan.) seine Erklärung dahin abgegeben, daß, wie die bairischen politischen Wer-hältnisse grundgesetzlich gestaltet seien, für Baiern „eine materielle Differenz mit denvon der Nationalversammlung ausgesprochenen Grundrechten kaum als bestehend an-zusehen sei", dagegen „liege,am Tage, daß formelle Änderungen nur auf verfas-sungsmäßigem Wege und in Übereinstimmung zwischen Krone und Ständen herbei-geführt werden können". Das Staatsministerium „erkenne die Grundrechte als dieGrundlage an, auf welcher die allen Deutschen gemeinschaftlichen Rechte einheitlichaufgebaut und zu diesem Zwecke in der vaterländischen Verfassung und in den be-treffenden Gesetzen die nöthigen Abänderungen vorgenommen werden sollen, um dieGesetzgebung Baierns mit der des deutschen Reichs in Einklang zu setzen". Dem-zufolge würden der Kammer „bezüglich der Grundrechte die entsprechenden Vorlagen"gemacht werden, und Aufgabe der Landesvcrtretung sei, „zu berathen, wie in derenAusführung die Interessen des Staats, der Gemeinden und Staatsgcnossen mitSicherheit gewahrt werden können". Nicht durch Meinungen bedingt, sondern durchPflicht und Gesetz geboten sei das Verfahren des Staatsministeriums in dieser Sachegewesen.

Die Kammer, parlamentarisch ungeübt, wußte eigentlich nicht genau, wie mitdieser Erklärung geschäftsmäßig zu verfahren sei, und der hastige Herr Kolb vonSpeier wollte sogar eine Berichterstattung durch eine besondere Commission, wodurchjedenfalls jeder Überzeugungsausdruck der Kammer in der Adresse präjudicirt gewesenwäre. Glücklicherweise vermieden diesmal die kleinstaatlichen Verhältnisse eine» sol-chen Schritt. Man kannte privatim die schwankende Unsicherheit in der höchsten