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Baiern unter den Übergangsministerien von 1847— 49.
dem eine Batterie wurden fortan beständig in Bereitschaft gehalten, um allen mög-lichen Gassendemonstrationen zu begegnen. Dies bewies, in welcher Art die öffent-liche Meinung in den höhern Regionen beurtheilt wurde. Dazu ließ man unter derHand bekannt werden, daß bereits am 12. Jan. an die Offiziere der Bürgerbewaff-nung die Ordre ergangen sei, welche ihnen die Befugniß ertheilte, bei etwaigen Auf-laufen ihre Mannschaft, „ohne speciell hierzu requirirt zu sein und ohne vorgängigeWarnung von der blanken wie von der Schußwaffe Gebrauch machen zu lassen".Es erbitterte, weil zu solcher Herausfoderung keine Veranlassung gegeben war, undin das „Stä'udehaus", welches man mit verdoppelten Posten beseht hatte, reichtedie Drohung nicht.
Dort begann am andern Tage der Kampf von neuem, nunmehr über die ein-zelnen Sätze der Adresse. Um die Ausdrucke Vereinbarung und Verständigungwogte er am heftigsten. Geschickt trat jetzt der Minister Graf Bray in die Ver-handlung: es handele sich am Ende nur um eine Begriffsbestimmung, dagegen seidie Frage praktisch schon gelöst durch die Auffoderung des Reichsministcriums andie Landesregierungen zur Abgabe ihrer Erklärungen über die Rcichsvcrfaffung vorderen zweiter Lesung; die Hauptsache sei „das Schaffe« eines lebendigen und gedeih-lichen Verfaffungswerks", die Regierung sei zur „Verständigung" bereit. Dies gabden Vertretern des ParticularismuS neuen Muth zu solchen Antragen, welche ein-zelne Bestimmungen der Grundrechte der Landesvertretung zur Entscheidung über-lassen sollten. Da erhebt sich jedoch der bleiche, gebrochene, an Krücken schleichendeHussit, Likerat Schüler, 16 Jahre geächtet, ebenso lange in Frankreichs Parlaments-rischer Schule. Seine Sätze schlagen wie sichere Büchsenschüsse in das Ministeriumund dessen Anhänger. Wie und wodurch ist die Nationalversammlung eine consti-tuirende geworden? fragte er. Durch die Beschlüsse deS Bundestags und viele Acteder bairischen Regierung selbst. Geht heute die Regierung von einer andern Ansichtaus, so ist dies einfach ein Principwechscl. Herr Heintz erkläre nun ausdrücklich,letzterer habe nicht stattgefunden; also müsse Herr von Beisler seine Cvllegen nichtgefragt haben, ehe er die Erklärung über die Grundrechte abgegeben. Diese seienein Neichsgesetz und für die Gültigkeit eines solchen seien verfasiungsgemäß wederdie bairische Regierung noch die Kammern maßgebend; zudem sollten die Einzclver-faffungen, wie die Minister selbst anerkannt, nach den Reichsgeschen, nicht umge-kehrt umgebildet werden. Die etwaigen Bedcnklichkciten der Gerichte gegen dasGewcrbs- und Ansässigmachungsrecht würden sich heben, wenn nur erst die der Mi-nister gehoben seien. Graf Bray beruft sich jetzt darauf, daß die Reichsgesetze, un-ter Vorbehalt der ständischen Genehmigung, nur „zur örtlichen Nachachtung" ver-kündet seien. Nun, wenn sie örtlich jedem Baiern zur Nachachtung empfohlen seien,gälten sie eben für das ganze Land — wirft Schüler ein; übrigens habe sich da-mals das Ministerium nichts vorbehalten. Herr von Abel glaubt sich sofort beru-fen, den engsten ParticularismuS zu vertreten. Jeder Schritt über die Verfassunghinaus führe zur Gesetzlosigkeit, das Verhältniß eines constittttiouell-monarchischenStaats sei nicht das der Republik und „vor einem Centralstaat möge uns Gottbewahren". Beim Klänge solcher Worte wird die Galerie lauter und lauter, derPräsident hat gegen deren Aufregung zu kämpfen, namentlich als der Redner hin-zufügt: „Ein kühner Griff ersetzt nicht daS Recht, und ich bin stets ein Feind derWillkür gewesen", worauf er eine geradezu wahrheitswidrige Darstellung vorn Ent-würfe der Gewerbeordnung durch den volkswirthschaftlichen Ausschuß zu Frankfurtfolgen laßt, als führe derselbe maßlose Gcwerbefrciheit ein. Kolb vernichtete diese aufden bairischen Gewcrbestand berechneten Täuschungen, wodurch dann auch der Fluchseines Nachredners Wiederma»» (Schlossermeistcr zu München) auf den Zollvereingeradezu lächerlich wurde. Endlich schloß am folgenden Tage der entscheidendeKampf. Die ersten fünf Sähe der Adresse wurden ohne alle Modifikationen (mit16 Stimmen Mehrheit) nach dem Mehrhcitscntwurf angenommen, obschon Beislernoch im letzten Momente die Kammer beschwor, sich nicht „mit gebundenen Händen