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Baiern unter den Mergangsministerien von 1847—49.
Baiern hatte so lange auf irgend eine Beendigung der peinlichen Unsicherheitund Schwankungen geharrt, daß jetzt selbst diese plötzliche Vertagung wie eine Artvon Entschlossenheit aufgenommen wurde. Wuchs doch dadurch die Hoffnung, daßdie Ministerkrisis zu einer Lösung kommen werde. Denn obzwar Beisler auf einebetreffende Anfrage aus dem Centrum (6. März) geantwortet hatte, „daß das neueMinisterium der Mehrzahl der zu besetzenden Stellen nach wirklich gebildet sei undbereits verkündet sein würde, wenn nicht zuvor noch einige Formalitäten zu erfüllengewesen waren, daß aber bis morgen dasselbe seine Thätigkeit beginnen werde": sowurde doch der Landtag ohne verheißene osficielle Verkündung entlassen. Man wußtenur, daß Kuriere und Staffelten an den Justizministerialrath Kleinschrod nachFrankfurt, zugleich Anfragen an den Ministerialrath Ningelmann zu München we-gen Übernahme des Portefeuille der Justiz ergangen waren. Ehe sich Ersterer ent-schied, hatte der Letztere zugesagt. Doch nun kam auch die BercitwilligkeitserklärungKlcinschrod's, für welchen eigentlich mehr Geneigtheit herrschte. Für das Ministe-rium des Innern waren verschiedene vormärzliche Namen auf der Liste. Aber imjedesmaligen Moment, wo ein derartiges Decret vollzogen werden sollte, scheute die
Griechenland gesendet. Die damaligen Stände schwiegen; die Presse hatte man ohnehin schmach-voll geknebelt. Millionen bairischer Staatsgeldcr wurden verausgabt aus Veranlassung der dendänischen Zwecken unbedingt fremden sogenannten griechischen Frage. Es konnte dies kein Ge-heimniß bleiben, Jedermann wußte davon: aber die Stände schwiegen. Sie meinten um somehr schweigen zu müssen, als die meisterhafte Ordnung des Staatsrechnungswcsens auf demPapiere jene notorische Verwendung von Millionen zu fremden Zwecken nicht erkennen ließ, in-dem die vorgelegten Rechnungen eben nichts davon angaben. Erst als die griechische Regierunggenöthigt ward, ihr Budget und ihre Rechnungen zu veröffentlichen, konnte es kein Geheimnißbleiben, daß bairische Staatsgelder nach Griechenland geliehen worden waren. Run mußtendie Stände in Baiern davon Kenntniß nehmen (1840). Aber man ließ es geschehen, daß einMinister (Abel) blos einem Ausschuß und nur «confidentiell» Auskunft gab über die Ange-legenheiten der Staatskasse, mit der freilich seitdem auf ihren gebührenden WerthsebrachtenBedingung, daß darüber nie eine Verhandlung in öffentlicher oder geheimer Sitzung der Kam-mer stattfinden dürfe. Der Kenntniß der Kammer wurden alle den Gegenstand betreffende Ur-kunden vorenthalten, Herr von Abel erklärte aufs bestimmteste, daß es sich um solche Gelderhandle, bezüglich welcher keine Verbindlichkeiten, noch Haftungsverpflichtungen der in den stän-dischen Wirkungskreis fallenden Staatskassen beständen. Beide Kammern verwahrten sich in-dessen doch durch einen Gcsammtbcschluß vom 6. April 1840 in der Beziehung, daß an diehierbei in Frage gekommenen Defensivgclder keine Verbindlichkeiten oder HaftungSverpflichtun-gcn für die Staatskassen sich knüpfen dürsten, worauf der König im Landtagsabschied dicZu-sicherung wiederholte, daß solche Verbindlichkeiten und Haftungen zu keiner Zeit ohne verfassungs-mäßige Begründung werden in Anspruch genommen werden. Indessen wurde thatsächlich schon1840—41 über eine Million für den germersheimer Festungsbau, wozu die Defenfionsgelderbestimmt waren, aus den unmittelbaren Staatskassen hinwcggenommen. Darauf Verhandlungenauf dem Landtage 1843 wieder in geheimen Sitzungen; Betheuerungen, daß der König per-sönlich die Vertretung der Haftung trage, und endlich auf Grund dieser Zusichcrungcn Be-ruhigung der Kammern. Aus dem Landtage 1846 wies Lerchcnfeld unwiderlegbar hie persön-liche Haftungsvcrpflichtung des Königs nach. Auf das bestimmte Versprechen der Minister,sie seien zu der Erklärung ermächtigt, daß dem nächsten Landtage Vorlagen zur Vereinigungd- h. Ruckzahlung jener Schuld wurden gemacht werden, wobei sie auf Jnnebehaltung derApanage Königs Otto hinwiesen, wurde vorerst Umgang von der Sache genommen. Was diedes Capitals und Rückzahlung der Schuld anlangt, so haben sich die Verhältnissevon Jahr zu Jahr düsterer gestaltet, und was man 1846 (durch Graf Bray) darüber vernahm,- Aussicht einer formellen Anerkennung der Schuld; zu einer Rückzahlung ist abernicht die geringste Aussicht vorhanden, da Griechenland sogar schon Gegenfoderungen aufgestellthat. Das Capital mit Zinsen bis November 1848 belauft sich auf 1,528,333 Gulden, wobeiBaiern noch in dem besondern Verlust ist, seinen Gläubigern fünf Procent zahlen zu müssenwahrend ihm nur vier Procent vergütet werden sollen." (Folgen die oben erwähnten Ausschuß-antra^.) -- Die Veröffentlichung dieses Berichts hatte die Folge, daß König Ludwig die Schuldwirklich auf seine Privatkaffe übernahm. Allerdings erlitt Baiern noch einigen Verlust, alsspater die Zahlung erfolgte. Aber 1850 wurde die langvcrschleppte, dem Ansehen der Kronekeineswegs forderlich- Angelegenheit von den Kammern „als in Haupt- und Nebensachen er-ledigt erklärt und somit endlich der beinahe fünfzehnjährige Handel begraben.
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