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Zehnter Band.
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Die deutsche Flotte.

Sarges beschloß. Etwa 100 Geschütze, für welche sich keine Käufer fanden, im un-gefähren Werth von 20000 Gulden, wurden nach Mainz gebracht. Der Erlös ausder Flotte, welche bis zum 1. Juli 1851 etwa acht Millionen Gulden gekostethatte, wozu noch der Aufwand einer beinahe zweijährigen Unterhaltung für Non-activitätsgehalte der mit Patent vom Reichsverweser angestellten Offiziere und Be-amten und die bedeutenden Auctionskosten kamen, betrug etwa 1,600000 Gulden,einschließlich der Kaufsummen Preußens für „Gefion" und „Barbarossa", Lü-becks für ein Kanonenboot, und der Regierungen von Hannover, Oldenburg, Ham-burg und Bremen für übernommene Waffen und Schiffsmaterialien, sowie der175000 Thaler, welche das Nhederhaus Fritz in Bremen für „Hansa" und „Erzher-zog Johann", später „Germania", gegenwärtig Packetschiffe zwischen Bremen undNeuyork, zahlte. Davon gingen jedoch ab 156155 Thaler, nämlich: 85125 Tha-ler, welche an die Marinekasse zu Bremerhafen bezahlt wurden, und 75028 Tha-ler zur Rückzahlung der Vorschüsse an das Haus Rothschild und den Festungs-baufonds. Das Trockendock zu Brake übernahm die oldenburgische Regierung für11485 Thaler. Die Marinebehörden zu Bremerhafcn waren am 1. April, die Ma-rineabtheilung des Bundes zu Frankfurt am 1. Mai 1855 aufgelöst worden. Derum die Herstellung der Flotte verdiente Contreadmiral Bromme, ein Deutscher,der sich früher in griechischen Seediensten ausgezeichnet hatte und vom Neichs-vrrwcser am 5. April 1849 zum Seezeugmeister für die Nordsee, am 19. Aug.zum Commodore, am 21. Nov. desselben Jahres zum Admiral ernannt worden war,wurde am 50. Juni 1855 verabschiedet.

Einen Trost für so viele vereitelte Hoffnungen brachte einigermaßen das Jahr1854. Preußen nahm die gescheiterte Idee durch sorgfältige Pflege und Vermeh-rung seiner Flotille, sowie besonders durch Erwerbung des Nordseehafens im Jahde-busen auf, sodaß es in die Reihe der Nordseestaatcn wieder eintritt, welche es seitder Abtretung Ostsrieslands (1807) zu seinem und Deutschlands größten Nachtheilverlassen hatte. Im Januar 1854 wurde Deutschland überrascht mit der Veröffent-lichung eines Vertrags, wonach die oldenburgische Regierung, welche stets ohne Hin-tergedanke» die größte Hingabe für nationale Strebungen gezeigt, die nöthige StreckeLandes in der Herrschaft Jever (1550 Morgen) nebst voller Landeshoheit au Preu-ßen abtrat. Die Lage beim Fährhuck, südlich vom Kirchspiel Heppens, ist genaudieselbe, welche schon Rußland und Frankreich, als diese kurze Zeit (das erstere1798—1807, das zweite 1800—15) hier herrschten, zur Anlage eines Kriegshafensfür geeignet erkannt, und die auch die deutsche Centralgewalt auf Grund einervon der oldenburgische» Regierung überreichten, von den Militär- und Wasserbau-behörden des Großherzogthums ausgearbeiteten Denkschrift 1849 ebenfalls dazu aus-crsehen hatten. Mit Bestimmtheit ward zugleich in einer preußischen Denkschriftüber den neuen Hafen hervorgehoben, daß Preußen diese Erwerbung als eine Fort-setzung der Bestrebungen für den Schutz deutschen Handels und deutscher Schiffahrtbetrachte. Die Landesvertretungen von Preußen und Oldenburg säumten nicht, die-sen Vertrag freudig zu genehmigen.