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besitzer am wenigsten. Der Zwang bezog sich in jenem Patente nur auf die Unter-thanen. Während die Ablösung auch dann erfolgen mußte, wenn nur die bloßeMehrheit der Verpflichteten in einer Gemeinde auf die Bedingungen einging, bliebsie ausgesetzt, wenn der Berechtigte seine Einwilligung verweigerte. Die Bauernzeigten sich überall zur Ablösung bereit, nicht so die Herrengutsbesitzer. Mit wenigenAusnahmen zogen sie den Bestand der Robot der Ablösung vor oder stellten dochsolche Bedingungen auf, daß kein Bauer auf dieselben eingehen konnte. Die Folgewar, daß das Patent beinahe wirkungslos blieb und erst der Revolution die Aus-gleichung der verschiedenen Rechte und Pflichten vorbehalten war. Damals glaubteder Adel, zu welchem die meisten Berechtigten zählten, das Doppelte des Bauern-anbots federn zu müssen, jetzt, nach dem Gesetze von, 7. Sept. 1848, mußte mansich durchschnittlich mit der Hälfte desselben zufriedenstellen.
Es war wol natürlich, daß nun, in den Märztagen, den Adel die Ahnungbeschlich, es werde ohne Rücksicht auf sein Wollen oder Nichtwollen die Grundenk-lastung durchgeführt werden, und daß dies den Jubel über den Sturz der sonst auchihm verhaßten Verhältnisse dämpfte. Wie den Adel, so kümmerte auch den östrei-chischen Bauernstand eigentlich nichts Anderes als die Nobotfrage; freilich mit demUnterschiede, daß wenn dort die Furcht vor großen Verlusten herrschte, hier eine un-gemessene Hoffnung blühte und die Summe der neugewonnenen Vortheile bereitsämsig gezählt wurde. Es blieb anch nicht bei der theoretischen Freude und dem blo-ßen Zählen. Noch ehe Reichstag und Kaiser die Aufhebung der Unterthanslastcndecretirk, hatten die Bauern schon dieselben größtentheils factisch aufgehoben. Nebstden eigentlichen Grundlasten fiel namentlich auch das Jagdrecht, bisher ein verhaßtesMonopol in den Händen der großen Grundbesitzer, als eines der ersten Opfer derMärztage. Waren früher die Felder des Bauern dem herrschaftlichen Wilde preis-gegeben gewesen, so wurde nun dieses vogelfrei erklärt und allgemeine Jagdpartienwurden veranstaltet. Daß sich dennoch eine Wildbahn erhielt, lag nicht an demguten Willen der Bauern; im Gegentheile. Wäre es nach den Letzten: gegangen,die Fauna Ostreichs zählte jetzt einige ausgestorbene Geschlechter mehr. Diese soge-nannten Jagdfrevel wurden zahllos verübt: darauf beschränkte sich aber beinahe auchdie ganze Gewaltthätigkeit der Märztage. Man hatte, im Gefühl alter ««gesühnterSchuld, den Ausbruch eines Bauernkriegs befürchtet, täuschte sich jedoch darin, dankder großen Gutmüthigkeit der östreichischen Bevölkerung und der tief wurzelndenPietät für die Landesaristokratie, besonders bei slawischen Bauern. Mit Ausnahmeeinzelner Excesse in Böhmen, kaun» des Nennens werth, und der bekannten Plünde-rung des Aucrsperg'schen Schlosses Sonnegg in Kram (21. März), siel nichts vor,was jene Befürchtungen gerechtfertigt hätte, mögen auch die städtischen Bürgerweh-ren unzählige mal wegen angeblich anrückender Bauernscharcn alarmirt wordensein. Welchen Reiz hätte wol die allgemeine Bewaffnung gehabt, hätte man sichnicht einen glücklicherweise unsichtbaren und nie nahenden Feind vormalen können.Gegen diesen Feind konnte man Muth zeigen, ohne ihn zu besitzen, und darum sahdie Phantasie der Nationalgarde überall Bcurern und Proletarier im Anzüge. Ob-schon nun aber die Bauern nicht zu gewaltsamen Mitteln griffe», sahen sie aller-dings in der Revolution nichts Anderes als die Befreiung von den Grundlasten.Dieser Umstand darf nicht vergessen werden, will man das Schicksal der östreichischenRevolution begreifen. Über die Nothwendigkeit der Grundentlastung hatte sich derallgemeine Volkswille klar und entschieden ausgesprochen: hier und nur hier alleinwar er unüberwindlich und duldete kein Mäkeln und Feilschen der bald wieder herr-schenden Reaction. Man begreift so die Wichtigkeit, welche der Reichstag derUnterthänigkeitsfrage beilegte; warum er mit ihrer Verhandlung begann uird so langeunverdrossen bei ihr verweilte; warum dieselbe den Manövrirboden für alle Par-teien abgab; warum die Regierung, so wenig sie auch sonst die Märzerrungenschas-ten gelten ließ, in dieser einzigen Frage das Recht der Revolution anerkannte. Fürdie übrigen politischen Fragen und Rechte, wie sie damals als Conseauenzen der