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und daß auch die bereits erworbenen Rechte in den meisten deutschen Landern den Judenwieder entzogen und verkümmert wurde», da man den tz. 16 dahin umwandelte undumdeutclke, daß nicht die in den einzelnen Bundesstaaten, sondern nur die von denrechtmäßigen Regierungen derselben ihnen verliehenen Rechte erhallen werden sollten.Selbst in Preußen wurde das Edick vom 11. März 1812 in seiner Ausführungverkümmert und verkürzt, die akademischen Lehrämter den Juden vorenthalten, unddie mit dem Ehrenkreu; und dem Offizierdiplom aus dem Kriege zurückgekehrtenjüdischen Freiheitskämpfer mußten aus dem Kriegsdienst scheiden, wenn sie sich nichtzu Gemeinen degradirt sehen wollten. Die Regierungen glaubten, wie auf andernGebieten, so auch den Juden gegenüber geschichtlich vollendete Thatsachen durch solcheMaßregeln verlöschen zu können.
Die Reartionsepoche von 1815-30.
Aber wie die Nesultatlosigkeit des Wiener Congresses und der Neactionsepoche,die demselben folgte, die deutsche Nation zur politischen Mündigkeit und Scibstlhä-tigkeit erhoben hat, so sind auch die Juden während dieser Zeit zu einer innernReise gelangt, die ihnen für den großen äußern und inner» Kampf einer nahenZukunft die nöthige Kraft und Sicherheit verlieh. Im vollen Selbstgefühl einerdurch ihre eigene freie That der bürgerliche» und staatlichen Gesellschaft abgerungenenRechtsstellung fühlten sie sich stark genug, dieselbe als eine wohlerworbene festzu-halten und jeden Versuch auf Schmälcrung und Verkümmerung dieses Rechts zubekämpfen und zurückzuweisen. Das Vaterland, das ihnen als eine innere Errun-genschaft zueigen geworden war, konnte und sollte ihnen nicht wieder genommenwerden. In diesem Bewußtsein mußten sie ebenso furchtlos den Kampf gegenreactionäre Regierungen wie gegen engherzige und feindselige Schriftsteller und selbstgegen den rohen Pöbel aufnehmen. Es galt nicht mehr nach einem langentbehrtenBesitz zu streben, sondern sich in dem endlich errungenen zu schützen. Diesen Stand-punkt sehen wir die Juden bereits einnehmen, indem sie auf dem Wiener Congreßdurch einen eigenen Vertreter, Dr. Buchholz, für die Wahrung ihrer Rechte gegendie Verletzung derselben durch die Freien Reichsstädte protestire»; noch entschiedeneraber, als der Senat und die Bürgerschaft der Freien Stadt Frankfurt es gegen dieBestimmungen der Bundesacte versuchte», sie des bereits geübten vollen Bürgerrechtszu berauben und sie auf den Standpunkt der „Stättigkeit" von 1616 zurückzufüh-ren. Die entschlossene und consequente Energie, mit welcher hier zum ersten maleine Judenschaft gegen ihre Regierung mit dem Anspruch auf ihr Recht vor daSForum einer höhcrn Autorität tritt, die das Gesetz zu schützen berufen ist, muß unsals ein selbstredendes Zeugniß von der ungeheuren Umwandlung diene», die wäh-rend eines halben Jahrhunderts mit dem innern Bewußtsein und der äußern Stel-lung der Juden vor sich gegangen war. Die endliche Erledigung dieses Kampfes,wie gering auch die erstrittenen Rechte waren, ist ein glänzender Triumph zur Con-statiruug der Thatsache, daß endlich auch für den Juden die Zeit der Rechtlosigkeitund der Willkür vorüber.
Wir wollen hier nicht die zahlreichen mittelalterlichen Beschränkungen auf-zählen, die man in der Rcactionscpoche von 1815 — 50 den Juden wiederauf-zuerlegen bemüht war, und die Mittel, deren sich die Regierungen und deren Or- !gane bedienten, um solche Maßregeln vor dem Nichterstuhl der Humanität, derBundesverfassung und itner eigenen Gesetzgebung zu rechtfertigen. Dagegen wollenwir nicht unerwähnt lassen, daß einzelne Regierungen, wie die von Baden und ^Würtcmberg, trotz dieser allgemeinen reactionäre» Strömung, die Rechte der Judenachteten und zum Theil erweiterten. Es liegt uns ebenso wenig ob, die literarische ;
Polemik zu verfolgen, in welcher ein Rühs, Fries, Drcsch, Lips und Andere, zur !
Unterstützung der Regierungen, die Unfähigkeit und Unwürdigkcit der Jndc» zur Auf- ^»ahme in den bürgerlichen Verband unter Aufhäufung aller möglichen Bcschuldigun-gen nachzuweisen, und Männer wie Zimmern, Hcß, Hellwitz, Äreiznach, Weil und