Band 
Eilfter Band.
Seite
266
JPEG-Download
 

266 Norwegen.

den Verhältnissen und dem Volkscharaktcr entspricht, und unter dessen Wirksamkeitdie mannichfachen Keime, die im Volke noch verpuppt lagen, sich zur Blüte, wennauch noch nicht zur Reife entwickelt haben.

Den schwersten Stand hatte der wieder ins Lebe» gerufene Staat in dem erstenJahrzehnt», wo Alles, was man an Apparaten und Attributen eines selbständigenStaates nicht entbehren konnte, neu geschaffen werden mußte. Um das zerrütteteGeldwesen herzustellen, wurde eine Bank fundirt auf gezwungene Einschüsse, miteinem Stammcapitale von zwei Millionen Species. Ein eigenes höchstes Tribunalwurde errichtet, alle Regierungsbehörden und Ministerien organisirt, eine Flotte mitFlottcnstation gegründet, die Armee ganz umgeordnet. Die Universität bestand zwarseit 1812, erlangte jedoch erst einige Bedeutung, nachdem sie durch beträchtliche Zu-schüsse erweitert worden war und vom Staate erkleckliche Hülfe erhalten halte. Dasgroße Werk, einen vollständigen Kataster über ganz Norwegen aufzunehmen, wurdeangefangen und ist seitdem glücklich vollendet worden. Bei allcdcm hatte der jungeStaat auch politischen Stürmen, welche die neu errungene Verfassung ernstlich bedroh-ten, zu trotzen oder diese zu beschwichtigen. Alles verlief jedoch glücklich, und seit-dem man von beiden Seiten, sozusagen, das Gleichgewicht gewonnen und sich mitgegenseitiger Zuversicht entgegengekommen, geht Alles im besten Gleise. Die Loya-lität und Rechtlichkeit des jetzigen Königs hat auch viel dazu beigetragen, den Gangder Sachen zu ordnen. Was früher, unter der Regierung Karl Johann's, Reibun-gen hervorbrachte, waren theils die konstitutionellen Streitfragen an und für sich, wiein andern konstitutionellen Ländern, theils die unionellcn Verhältnisse zu Schweden.Als die Norweger im Jahre 1814, ihrer alten Selbständigkeit eingedenk, die ihneneigentlich nie förmlich abgesprochen worden, sich gegen jede Einverleibung in Schwedenauflehnten, weil sie dem Könige von Dänemark zwar das Recht zuerkannte», auf dieHerrschaft Norwegens Verzicht zu leisten, nicht aber auch das so erledigte König-reich einer andern Macht zu übermache», stellten sie ihre gegenwärtige sehr libe-rale, obgleich auch das monarchische Element stark betonende Constitution her, undwählten sich, als völlig unabhängiges Volk, einen eigenen König, den nachhingenKönig Christian VIII. von Dänemark. Ob dieser es aufrichtig gemeint oder ob ernur nach geheimen Jnstructionen von Dänemark aus handelte, um späterhin die alteVerbindung wieder anzuknüpfen, mag dahinstehen und wird wahrscheinlich nimmer-mehr aufgeklärt werden: er wurde zwar später von seinem Vetter, König Friedrich VI.von Dänemark, öffentlich desavouirt; dies hindert jedoch nicht, ein ganz entgegen-gesetztes geheimes Verhältniß anzunehmen. Dieselbe Ansicht hegte man auch wolin den diplomatischen Kreise». Denn als der Krieg zwischen Schweden und Nor-wegen nach der Unabhängigkcitscrklärung ausgebrochen war, beeilte man sich so sehrvon schwedischer Seite, die norwegische Angelegenheit beizulegen, bevor die Diploma-ten sich eines Andern besännen, daß man bereits erworbene Vortheile aufopferte u»dmit Norwegen beinahe wie mit einem Sieger unterhandelte. Man begnügte sich, ein*factisch nur persönliche Union zustande zu bringen, und beließ dem Lande sowol seineliberale Constitution als seine Selbständigkeit: nur die geringen Modifikationen wur-den vorgenommen, welche jenes persönliche Unionsvcrhältniß durchaus erfoderte. Allesging >n solcher Eile und so glatt vonstatten, daß man freilich zu glauben versuchtwird, es habe der Hintergedanke bestanden, die norwegische Vcrfassungsangelegenhe'tzu geeigneter Zeit wieder vornehmen und in mehr erwünschter Weise erledigenwollen. Mehre Staatsschriften, namentlich englische, theilen diese Anschauung. 28aspäter folgte, scheint gewissermaßen solche Muthmaßungen zu bestätigen. Nach ^Thronbesteigung Karl Johann's im Jahre 1818 wurden von Seiten der Krone Ab-änderungen in der Verfassung vorgeschlagen, durch welche, wenn sie angeno»»n*worden, diese ihren wesentliche,, Charakter verloren und Schweden gegenüberbeste» Garantien eingebüßt haben würde. Im Jahre 1821, als das Storthingdritten male die gänzliche Aufhebung des AdelsstandeS beschlossen hatte, und dielBeschluß somit ohne königliche Bestätigung, die indessen späterhin erfolgte, lvel