Norwegen.
285
leugnet werden; es ist aber eine Frage, ob nicht gerade dies für Norwegen, auf derbisherigen Entwickelungsstufe der Nation, heilsame Folgen gehabt habe. Das Hauptder Regierung ist natürlich der König. Da dieser aber gewöhnlich abwesend, folgthieraus, daß die laufenden Sachen, die nicht unmittelbar königlicher Entschei-dung bedürfen, von einer in Christian!« residirendcn, sogenannten Regierung besorgtwerden. Diese Regierung besteht aus dem Statthalter, wenn ein solcher vorhanden,und den sieben Ministern oder Departementschefs, die den Titel „Staatsrath" führen.Die Departementschefs haben als solche in der Regel keine Bcfugniß, die Sachenabzumachen: sie bereiten sie nur vor zur Entscheidung des Königs, oder sä msnäs-tum der gesammtcn Regierung. Amtsernennungen und alle wichtigen Sachen be-halt der König sich selbst vor, und wiewol er in der Regel den Anheimstellungender Regierung folgt, trifft es doch bisweilen, daß er davon abweicht. Der Depar-tements sind sieben: für das Kirchen - und Unterrichtswesen, für die Justiz und Polizei,für das Innere, für die Finanzen und Zölle, für die Armee, für die Seemacht undendlich, sonderbar genug, für das Revisionswesen. Das Personal jedes Departementsbesteht aus einem sogenannten Expeditionssccretär (Untcrstaatssecretär), der in demArmeedepartement einen Stabsoffizier und in dem Secdepartement einen Flaggen-offizier zur Aushülfe bei rein militärischen Sachen neben sich hat; ferner aus mehren„Bureauchefs", die dem Expeditionssccretär unterstehen, und sodann aus mehre»„königlichem Bevollmächtigten" (Referendarien) und Copisten (Actuarien); die denBureauchefs untergeordnet sind. Unter den respectiven Departements stehen nundie obern Administrativbcamten, die civilen, in Norwegen Stiftsamtmänner undAmtmänner genannt, die geistlichen (Bischöfe), und die militärischen (Brigadechefs).Diese obern Beamten haben als Substituten untere Beamte, wie (civil) Stadt- undLandvügte, (geistlich) Propste und Pfarrer, (militärisch) Corpschcfs. Die Amtmännercontrolircn die geringern Civilbeamten, handhaben die Gesetze, sorgen dafür, daß Ver-brecher belangt werden u. s. w.; kurz, sie sind eine Art von Civilgouverncurs. DieStiftsamtmänner üben diese Befugniß nur in den Stiftsstädtcn aus, sonst führensie, in Vereinigung mit den Bischöfen, über die geistlichen Stiftungen die Ober-aufsicht. Die Bischöfe controlircn die Geistlichkeit insbesondere durch Visitationörcisen.Commandosachen waren bisher von der Autorität der Departements ausgenommen;neuerdings sind mit jedem der militärischen Departements auch die respectiven Cvm-mandobehörden vereinigt worden.
Dieser Negicrungshierarchie zufolge ist das Land in 17 größere Administrations-bezirke getheilt, die man Ämter nennt, jegliches mit einem Amtmann. Es gibtauch noch größere, die Ämter einschließende Bezirke, die man Stifte nennt, weil sieber Jurisdiction der Bischöfe entsprechen, und deren jedes einen Stiftamtmann hat.Solcher Stifte sind fünf: Christian!«, Christiansand, Bergen, Trondhjcm und Tromsö,von denen Christiania allein sechs Amtsbezirke und einen Theil von, siebenten um-^aßt. Die Ämter sind wiederum in 46 Vogteien getheilt, jede mit einem Landvogt.Die Vogteien zerfallen in 355, Gaue (Thinglaug), die ziemlich genau den Pfarreien^"sprechen, deren es 340 gibt. Die Pfarreien sind unter 46 Propsteien vertheilt.Jede Pfarrei besteht gewöhnlich äus mehren Kirchspielen, deren es im Ganzen 791b'bt, die Städte nicht mitgerechnet.
Seit 1837 besteht auch eine, im Geiste der Konstitution tief begründete, aber„ach vielem Hin- und Herreden und Reibungen zwischen der Königsgcwalt undStorthing errichtete Communaladministration der ökonomischen Angelegenheiten.D'ese Administration zerfällt überall in zwei Hauptabtheilungen: in die „Vormänner"°der die Mitglieder -des engern Corps, welche die laufenden Geschäfte besorgen, ">'dw die Repräsentanten, die ein beschließendes, nur zu gewissen Zeiten zusainmcn-ketendes Corps bilden. Jede Pfarre und jede Stadt bildet eine solche Conimun mitvei bis neun (auf dem Lande) oder vier bis zwölf (in den Städten) Vormannernebst drei mal stärker« Nepräsentantcnzahl, alle von den politisch Wahlberechtigten
Vwghlt. Aus dem Lande bilden noch sämmtliche Wortführer der einzelnen Vor-