446 Das heutige Credit- und Bankwesen.
Betrug eine Werrhmindcrung erlitten, gegen die man sich zu schützen suchenmußte. So entstanden Anstalten — Girokonten — in deren Gewölben die einzel-nen Thcilnehmcr gewisse Summen vollwichtiger Münzen oder später gewisse Quan-titäten cdeln Mecalls (Deposita) niederlegten, über die dann für die EinzelnenRcchnungsbücher mit Oollit und Oslwi geführt wurden, sodaß alle Federungender einzelnen Thcilnehmcr untereinander durch Umschreibung der Beträge in denBüchern der Bank cffcctuirt werden konnten. Das Metall oder die Münze lagruhig in den Gewölben der Bank, diese Münze aber, das sich gleichbleibende voll-werlhige Preismaß, nach welchem die Bank rechnete, dieses Handelsgeld, mußte gegendie Courantmünzc mit ihrem geringern, unsichern und der Verschlechterung ausge-setzten Werthe ein Aufgeld. Agio, gewinnen. Zinsen für die deponiere Summe, dieetwa von dem Deponenten an Andere hätten cedirt werden dürfen, konnte die Bank-verwaltung nicht zahlen, sie mußte vielmehr Gebühren für ihre Mühwaltung neh-men. Die Bedeutung der Girobank konnte vornehmlich nur eine locale sein, undihr Nutzen für die Theilnehmer war auch dadurch bedingt, daß das Deposit unan-getastet in dem Gewölbe liegen blieb und jederzeit pon dem Eigenthümer zurückge-zogen werden konnte. Eine solche Girobank war die zu Venedig, deren Gründungin eine unbekannte Zeit des Mittclalters fällt, und die 1387 eine bedeutsame Sta-lutvcrändcrung erfahren haben soll. Auch die Regierung hatte ihr Rcchnungsbuchbei dieser Bank und ließ sich öfter zwangsweise Einlagen der privaten Thcilnehmcrgegen Darbietung verzinslicher Schuldscheine zuschreiben; damit hing es zusammen,daß sie lange Zeit kein Herausziehen der Depositen gestattete. Sodann ist zu nen-nen die 1609 gegründete amsterdamcr Bank, die großes Vertrauen durch die Mei-nung erhielt, daß sie in gar keiner Verbindung mit der Regierung stände, währenddoch ein Gesetz die Privaten zu Depositen in der Bank nöthigte, indem jeder Wechselüber 300 Gulden nur mit dem allein durch ein Bankkonto erwerbbaren Bankgeldbezahlt werden sollte. Die Bank verlor aber allen Credit, als es 1790 bekanntwurde, daß die Verwaltung doch dem Staate und der Ostindischcn Compagnie ("'Holland) Darlehne gemacht hätte, und ist dann ganz in der Stille verschiedcn-Einc andere Girobank, die Hamburger, ist dadurch merkwürdig, daß sie allein stu>bis auf diesen Tag erhalten hat. Sie ist 1619 gegründet; der Staat hat die Au?sicht über sie. Ihre großen Krisen hat sie ebenfalls erlebt, wenn diese auch bei dstganz übertriebenen Geheimhaltung des Geschäftsbetriebs weniger in die Öffentlich^'gelangt sind. Im Jahre 1813 wurde ihr Bankschatz vom französischen Gener"Davoust geraubt, wo man dann den Betrag desselben auf 7,489313 Mark Bautangab, für den aber die französische Regierung 1816 nur eine halbe Million Fra"tRente zurückerstattet hat. Wie wünschenSwcrth auch heutzutage die Herstellung eiu*allgemeinen Bankwährung erscheinen muß, so ist doch die Dienstleistung der Bau",für Aufrcchthaltnng eines festen Handelsgeldcs gewiß geringer anzuschlagen alsher, und jedenfalls die Tragweite des Brauches eines einzelnen Instituts von "> „großem Belang für die Bedürfnisse dcö allgemeinen Verkehrs. Das alte Gir"?^schafft, immer nur von localer Bedeutung, hat in dem Grade mehr an Trag^,hverloren, als die Stärke des Verkehrs aus weite Strecken hin gewachsen ist, ,,„dwird mehr und mehr durch die Börse, an der ein Austausch von Foderunge"Guthaben bewerkstelligt wird, in besserer Weise ersetzt. Das Deposit sollteältern Zeit von den Banken in n.-itura aufbewahrt und unangcgriffen dem .g«rcstituirt werden, und nur in der Buchführung des Girogcschäfts eine Vermag'thätigkeit hervortreten. In unserer Zeit ist die Vcrwaltungsthätigkcit so zur '5 Kc-fache geworden, daß das Deposit nur als die nothwendige Bedingung für ^ «c-auftragung der Banken mit Zinseneinzug für deponirtc zinstragende Papiere,
Hebung des Geldbetrags von Wechseln u. dcrgl. erscheint. Das Deposit dag^.^welches der Bankvcrwaltung zur Benutzung gegeben und heutzutage,u»r-u^. he»Deposit kurzwcg genannt wird, ist eigentlich ein Darlehn, weil sich die 2 )aGebrauch desselben vorbehält und sich nur verpflichtet, entweder jederzeit o