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Eilfter Band.
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Das heutige Credit- und Bankwesen.

Andcrerscirs acceptiren sie, siatr nur Auftrage zur Umschreibung aus dem Giroconto'des einen Deponenten in das eines zweiten zu besorgen, auch Anweisungen zur Aus-zahlung, die auf Leute, die kein Giroconto haben, oder auf den Inhaber gestelltsind. Dergleichen Anweisungen können einigermaßen selbst die Dienste von Bank-noten leisten; wie es denn überhaupt scheint, als ob das Girogeschäst durch Auf-nahme freierer Formen nach einer Ausdehnung strebt, bei welcher freilich mehr undmehr der Zusammenhang desselben mit dem ursprünglichen Verkehr dieses Namensverschwindet.

Das Contocorrenkgeschäft der Banken schließt sich hicrnächst an: es ist in einerBeziehung nur ein Girogeschäft besonderer Art. Während im Girogeschäst ein Ab-und Zuschreiben zwischen mehren Deponenten zu derselben Zeit erfolgt, steht imContocorrentgeschäft ein und derselbe Geschäftsmann sich selbst in mehren Zcitmo-mentcn gegenüber: er läßt seinem einzigen Conto das eine mal zu- das andere malabschreiben. Daraus ergibt sich nicht nur bei passender Übertragung der heranzu-ziehenden Momente eine erste Aussicht auf die Dienstleistungen des Contocorrent-gcschäfts, sondern auch als unmittelbare Folge die Ausdehnung desselben auf denGeschäftsverkehr auswärtiger Plätze und Firmen mit der Bank, während das Giro-geschäft blsjetzt wenigstens hauptsächlich nur einem Kreise localvcreinigter Theilneh-mer sich dargeboten hat. Nur daß man im Auge behielt, wie es sich für beide,für die Bank wie für den Contocorrentinhaber, um Credit handelt. Das Soll wiedas Haben des Letzter» wird deshalb verzinst, doch so, daß die Bank ihm das Sollzu einem etwas Hähern Zinsfuß berechnet, wonebcn sie den Vortheil des Bezugseiner Provision hat. Die Berechnung wird dann auf bestimmte längere Zeitfristenabgeschlossen und saldirt. Es liegt nahe, daß die Contocorrentinhaber die ihnen aneiner Bank eröffnete Rechnung durch Zahlungsanweisungen an die Bank so benutzenkönnten, daß ihr Haben bedeutend von den, Soll überschritten wird. Ebendeshalbpflegen die öffentlichen Banken mit Ausnahme der schottischen, welche überhauptvieles Eigenthümliche besitzen, auch den Cvntocorrentinhabcrn keinen Biancocreditzu eröffnen, d. h. keinen Credit, für welchen der Contocorrentinhaber allein haftet.Privatbankiers pflegen allerdings den ihnen wohlbekannten Geschäftsfreunden, welchenicht an demselben Orte mit ihnen wohnen, einen solchen Vlancocredit zu gewähren,aber doch regelmäßig nur in der Form des Acccptationscredits, nach welchem sie Wech°sel, die mit langer Vcrfallzeit auf sie ausgestellt sind, zwar acceptiren, aber in derErwartung, daß der Betrag derselben vor dem Verfalltage von dem Aussteller ge'deckt werde.

Das Wechsclgeschäft der Banken wird sehr wesentlich durch die besonderesetzgebung für das Wechselrecht normirt. Auf die Anweisung oder Assignation, d. h'den schriftlichen Auftrag des Einen an einen Andern, einem Dritten eine bestinn'^Summe Geldes auszuzahlen, ist wol der Ursprung des eigentlichen Wechsels zurü^zuführen, d. h. einer Anweisung zu einer an einem andern Orte stattfindenden 3^lung, deren Ncalisirung zu Gunsten deS legitimirten Inhabers unter die For"^eines besondern strengen (Wechsel») Rechts gestellt wird. Der Wechsel ist u'' .strenges Recht gestellt, weil er im Gegensatz zur bloßen Anweisung ein negotia^ 'ein übertragbares Werthpapier sein soll. Bei dem „eigenen", „trockenen" ^„Sola"-Wechsel ist der Wechselaussteller, der „Trassant", Zieher, und der zur 3 ^lung Beauftragte, Trassat, Bezogene (eventuell „Acceptant"), ein undPerson-, er ist ein Zahlungsversprechen des Ausstellers, ein Schuldschein inselform. Bei dem gezogenen, trassirten, Wechsel stehen Trassant und Trassat c,verschiedene Personen dem Nehmer, Remittcnt, des Wechsels gegenüber; auch .sirte Wechsel werden indessen solo ausgestellt. Für den Wechsel ist eS nothw-n^daß er „an Ordre" zahlbar ist, mag dies nun ausdrücklich bemerkt sein oder ^als offenbare Folgerung aus der Form der Ausstellung sich ergeben dürfen. ^Wechsel muß also girirt werden können durch Indossament, d. h. durch einen ^der Rückseite bemerkten Verkauf des Wechsels abseilen des ersten Remittenten