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Deutschland.
preußische Politik mochte fühlen, wie die öffentliche Meinung, zumal bei der erwa-chenden Rührigkeit der Gegner, an dem Ernste des Unternommenen anfange zuzweifeln, und wie es darum nöthig sei, eine öffentliche Bürgschaft zu geben, daß mansich durch das thcilweise Mislingen der Bundesstaatspolitik nicht werde irren lassen.Ungefähr gleichzeitig mit dem Abschlüsse des Vertrags vom 30. Sept. trat daher derVerwaltungsrath des Bündnisses vom 26. Mai in eine regere Thätigkeit und seineVerhandlungen sollten fortan regelmäßig in amtlicher Weise publicirl werden. Der„Preußische Staats-Anzeiger" brachte dann im Octobec eine Reihe von Actenstückenüber die Debatten des Verwaltungsraths. Daraus erfuhr man zunächst die interes-sante Thatsache, daß schon am 30. Aug. im Kreise dieser Behörde der nassauischeBevollmächtigte den Antrag auf alsbaldige Vorbereitung der Wahlen zum nächstenReichstage gestellt habe, und daß dieser Antrag am 26. Sept. wiederholt in drin-gende Anregung gebracht worden sei. Es war dabei von dem Gedanken ausgegan-gen, daß zwar die Aufnahme aller durch die Bundesacte vom 8. Juni 1815 ver-einigten deutschen Staaten (mir vorläufiger Ausnahme von Ostreich) das Ziel desMaienrwurfs sei, und daß dies Ziel auch niemals aufgegeben werden solle, daß der-selbe aber die vorgängigc Erreichung dieses Ziels durch Verhandlung mit den ein-zelnen Regierungen keineswegs als Bedingung voraussetze: eine solche Bedingungwürde entweder dem Princip der freien Vereinbarung die Spitze abbrechen oder auchdem kleinste» Staate die Allmacht beilege», die Entwickelung der öffentlichen Rechts-zusiände Deutschlands zu hindern. Man verwies für diese Anschauung einmal amdie Verfassung selbst und die Verhandlungen, die dem Maibündniß vorangegangen,dann auf die erläuternde Circularnotc, welche die verbündeten drei Königshöfe'«w28. Mai erlassen hatten. „Indem die Regierungen von Preußen, Sachsen und-pa"'nover", hieß es dorr, „sich durch den Drang der Zcitumstäude genöthigt gesch^haben, ihrerseits die Initiative in dem Verfassungswerk zu ergreifen, sind sie jedochvon der bestimmten und ausdrücklichen Voraussetzung ausgegangen, daß der rechts-gültige Abschluß desselben auf der freien Zustimmung der Nakionalvcrlretung beruht'Sie werden daher i» Gemeinschaft mit denjenigen Regierungen, welche sich de>"Versassungsenlwurf anschließen, aus diesen deutschen Landen einen Reichstag inUmfange und nach den Wahlbestimmungcn berufen, welche der Vcrfassungsentwurvorläufig bezeichnet. Diesem lediglich hierzu versammelten Reichstage wird dann dgenannte Entwurf zur Berathung und Zustimmung übergebe» werden.-- Am 5.kam der Antrag zur Berathung; zum ersten male war der Verwallungsrach -u *ncc entscheidenden Debatte vereinigt. Wer die Persönlichkeiten ansah, die in dich
Kreise vereinigt waren, durfte sich sagen,-daß sie zum guten Theile den eifrige»Hängern des Bundesstaats angehörten, und daß in ihnen eine gewisse Garantiewie man es ernstlich meine mit dem Bündnisse vom 26. Mai. Der Vorsitz^
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Ernst von Bodclschwingh, sonst den Männern von Gotha aus seiner Vormärz"^Ministerlaufbahn kein willkommener Name, gehörte doch in dieser Sache zu ihnen,der frische Eifer, womit er sich in dies neue Verhältniß hineinbcgab, zeigtestens, daß er mit freiwilliger Hingebung der bundeSstaatlichcn Politik seit" hellwidmete. Von Pfeiffer, dem kurhessischen Oberstcuerdircctor, ließ sich mit Ss^nererwarten, daß er sich zu keiner Wendung der Sache werde verleiten lassen, d>es. ^Überzeugung widerstrebte. Der Vertreter Darmstadts, Freiherr von Lepess ^ zu-Zahre vorher sich die Volksungunst zugezogen, weil er etwas vor der Zeittreffendes Wort gesagt, war hier vollkommen an seiner Stelle. Von Seebe - j^rAbgesandten der thüringer Fürsten, von dem Oldenburger Mosle, dem BraumwLiebe war es bekannt, daß sie der Politik von Frankfurt und Gotha zugehor""-dem badischen Bevollmächtigten von Meysenburg, dem mecklenburgischen Keg"^dem hamburgischen Banks stand es wenigstens nicht zu erwarten, baß sie " ^der Bundesstaatspolitik in den Verwaltungsrath eingetreten. Einzig zwcifelhal Astt-viclleicht nur von Zeschau und von Wangenhcim, die Repräsentanten der e tgliedcr des Dreikönigsbundes.