679
Mexico und Mittelamerika.
Es kann nicht fehlen, daß diese Politik den Staat zu allerlei Awistigkeitcnführen wird, namentlich mir der sich ausbreitende» Macht der amerikanischen Angel-sachsen. Gegen sie hofft die Regierung bei den Franzosen und den EngländernSchutz zu finden, weshalb auch die oberherrlichen Ansprüche Guatemalas übcr Balizewährend der letzten Zeit nicht erneuert wurden. Der Name jener englischen Nieder-lassung, längs der Ostküste Mittelamerikas, wird auf einen Schotten, den FlibustierWallace zurückgeführt. Diese Flibustierherrschaft wurde von den Engländern behaitptetund immer erweitert. Der Handel mit Mahagoniholz mehrte- sich im Laufe der Zeit,das Fällen der Bäume und die Verschiffung der Blocke ist zu einem regelmäßigengroßen Geschäft emporgewachsen. Der Streitigkeiten zwischen den benachbarten Spa-niern und den englischen Eindringlingen ward kein Ende, bis durch einen Artikel desFriedens von Versailles (1786) den Briten die Holzfällung auf einem Raume vonl8 Lcguas, zwischen den Flüssen Balize und Hondo, gestattet wurde, jedoch ohneirgend Souvcrä'netätsrechte erwerben zu können. Die Engländer griffen aber immerweiter um sich, und errichteten, gegen die ausdrückliche Verlragsbedingung, einigefeste Werke. Eine Grenzlinie ward niemals gezogen. Die Vereinigten Staaten vonMittelamerika haben wiederholt gegen diese Anmaßung Englands Widerspruch er-hoben: sie seien in die Rechte Spaniens eingetreten; England müsse die HoheitsrechteMittelamerikas förmlich anerkennen. Die streitige Angelegenheit ist indessen, obgleichhäufig angeregt, niemals geordnet worden. Das Land Balize selbst hat übrigensgeringe Bedeutung, es ist sumpfig, ungesund und nur sehr gering bevölkert. Manrechnet kaum 6 — 7000 ständige Einwohner in dieser ganzen englischen Ansiedelung.
Guatemala hat seit den ersten Zeiten seiner Selbständigkeit, gleichwie die an-der» Staaten Amerikas, seine Aufmerksamkeit auf die Herbeiziehung europäischerAnsiedler, europäischer Arbeitskräfte gerichtet. Bei solchen Umständen und Bestre-bungen ward einer belgischen Colonisationsgesellschaft vorn Staate Guatemala, unterBedingungen, welche Glänzendes versprachen, in Wahrheit aber nichts bewirkten, dieganze Gemarkung Santo-Tomas, ohne alles Entgelt überlassen. Diese Landstreckeliegt zivstche» dem 15." und 16." nördlicher Breite und 88.° und 00.° westlicher Läng«und enthält an 100 geographische Meilen in, Gevierte, worauf im Jahre 1844, alsdie Bevölkerung am stärksten war, ungefähr 1500 Menschen wohnten. Das Landist, niit Ausnahme eines Küstenstrichs, eines der gesundesten in ganz Guatemala.Während der Jahre 1856—41 war die Sterblichkeit in den wenigen Ortschaften
°/°, während der Zeit des kurzen Bestehens der belgischen Colonie aber 89 "/°. Soschlecht wurde für die Ansiedler gesorgt. Die Statuten der Colonialgesellschaft, dirUnter dem Prvteclorat des Königs der Belgier gebildet worden war, erhielten ihreBestätigung am 7. Oct. 1841. Der Hauptzweck war, svwol landwirthschaftliche undgewerbliche Niederlassungen zu gründen, als neue Handelsverbindungen zu eröffnen.Die festgesetzten Statuten, als Theorie betrachtet, klangen vortrefflich, erwiesen sichüber dem Lande, in welchem sie ihre Geltung erlangen sollten, vollkommen unange-messen. Es war schon durchaus unpassend, wie das Programm vorgab, die Coloniezum Träger einer philosophischen Idee machen zu wollen, während sie in der That"inen andern Zweck hatte als den einer großartigen Finanzspeculation.
Die 1845 zu Santo-Tomas gegründete Gemeinde führte den Namen llommu-u-nitö ,iv l ^uioii, stand mit der Colonisationsgesellschaft in Verbindung und unterchro» Sie xxhjxix von dieser den District und Hasen von Santo-Tomas,
>n der Ausdehnung von 404666 Hektaren, mit allen daran haftenden Rechten undpflichten, als freies Eigenthum, gemäß dem am 16. April 1842 zu Guatemala^geschlossenen und durch die Legislatur am 6. Mai genehmigten Contracte. Die, wwanderer sollten alle bürgerlichen und politischen Neckte der Staatseinwohner ha-
und, was in der Folge sehr wichtig wurde, das Recht, unter sich eine Com-"unaigarde bilden zu können. Das nutzbare Land ward in 8000 Loose zu 23S getheilt; das Loos kostete in den ersten 60 Tagen nach Eröffnung der^ubscriprion 500 Francs, spater 750 Francs — offenbar unter den bestehenden