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Die östreichische Monarchie.
wenigen Einnahmen brachte, deren Dotation doch nimmermehr aus dem UntcrthanS-verbande oder aus der Emphyteusis abgeleitet werden kann. Als die Gefahr besei-tigt war, verlor sich auch die Zärtlichkeit und schonende Rücksicht für den Bauern-stand. Unter dem Vorwandc, eS müsse das Entlastungsgesctz mit unparteiischerStrenge gehandhabt werde», wurde» noch nachträglich in Böhmen und Mähren dessenBestimmungen zu Gunsten der Berechtigte» gemildert, in den altöstrcichischen Pro-vinzen, wo das Entlastungsgcschäft später in Angriff genommen ward, der geist-liche und der Schul-Zehnt von der Ablösung ausgeschlossen. Ja noch mehr: währendin Böhmen und Mähren die Entschädigungssumme von einem Bauerngute sichdurchschnittlich auf 350 Gulden stellt, beträgt in Ungar», obgleich der Reichstaghier die Urbarlasten unbedingt und unentgeltlich aufgehoben hatte, die Entlastungs-summe einer Bauernansässigkeit oder Session 700 Gulden und das Entschädigungs-capital einzelner großer Grundbesitzer mehre Millionen. Minder bedachtsam auf dieobrigkeitlichen Interessen war die Regierung in Galizien, wo das Entlastungsgeschäfterst im Jahre 1853 begonnen wurde, und wo allerdings der 18-16 gcsäete böseSamen eine vorsichtige Behandlung der Bauern empfahl, welche nach ihrer Be-freiung eine so geringe Arbeitslust bezeigen, daß sie, ähnlich wie die alte Ncichsarmee,mit Musik und Branntwein zur entgeltlichen Arbeitsleistung geworben werdenmüssen. Auch ermunterte die bekannte politische Gesinnung des Adels in Galizien nichtzu einer besondern Berücksichtigung seiner Interesse».
Mag aber auch immerhin die Durchführung der Grundentlastung in den Ein-zclprovinzen nicht immer der strengsten Billigkeit entsprechen, nicht ganz fehlerfreierscheinen und zuweilen mehr von politischen als ökonomischen Motiven geleitet wor-den sein, es bleibt die Emancipation vieler Millionen dennoch als eine großartigeThatsache bestehen, deren wohlthätige Folgen nicht ausbleiben werden. Daß dieselbensich Nicht schon in diesem Augenblick in größerm Maßstabe fühlbar machen, wirdbegründet durch das Plötzliche der Maßregel, welche die rohe Beschränktheit, dendummen Starrsinn der Bauer» nicht auf der Stelle wcgdccretiren, die Wirkungender jahrhundertelangen absichtlichen Niedcrhaltung des Landvolks nicht verwischenkonnte. Erst allmälig wird der östreichische Bauer lernen, seine Freiheit materiellzu verwerthen und auch sittlich zu begründen. Natürlich herrschen in dieser Bezie-hung m den einzelnen Provinzen die größten Verschiedenheiten. Der Bauer im en-gern Ostreich, in Stciermark, schon früher zumeist vom Zehnten befreit und nichtrobotpflichtig wie das slawische Landvolk, wird zunächst in den Vollgenuß der Früchteseiner Befreiung treten. Diesem nähert sich der böhmische und mährische Bauern-stand, bei welchem die materiellen Vortheile der Grundentlastung die größte Aus-dehnung erreichen dürften. Dagegen wird der krainische Bauer slawischen Stam-mes seinen Vortheil wol erst später wahrnehmen können. Der Bauer in Ungar"muß lange lerne» und viel vergessen, um sich den Genannten gleichzustellen. 3"allen diesen Provinzen ist aber der gute Erfolg der Nobotaufhebung, mag er auchspäter eintreten, gewiß. Nur in Galizien, wo der Bauer von seinem sarina"'sehen Grundherrn beinahe zum Thiere herabgewürdigt wurde, ist dieser Erfolg übet'hkiupt fraglich, eine Hebung der Vodencultur als Wirkung der Nobotaufhebu»^zweifelhaft. Vorläufig benutzt der gallische Bauer die Emancipation, daß er d>Zeit, die ihm nach der Bestellung des BodcnS, soweit sie die eigene Nothdurft ver-langt, übrigbleibt, im gründlichsten Nichtsthun zubringt und dem Edelmann«Lohnarbeit hartnäckig verweigert. Er glaubt damit dem Kaiser seine Anhänglich ezu beweisen. Die Folge davon war bereits nach wenigen Jahren, daß die Bauergüter immer tiefer verschuldet wurden, daß aller Besitz in die Hände der gcldborgen ^und branntweinschenkenden jüdischen Handelsbevölkcrung überzugehen und t>nProletariat, gefährlicher als das alte, dessen Untcrthansvcrhältniß ihm schließlicheinen Rückhalt an den Obrigkeiten bot, zu erstehen drohte. Um derExpropriation der ungarischen und galizischen Bauern vorzubeugen, wurde elich im October 1853 die Ausschließung der Juden vom Grundbcsitzcrwcr e
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