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Die östreichische Monarchie.
Unsere Kenntniß über die materielle Lage der arbeitenden Classen in Östreichwürde genauer und ausführlicher sein, wäre der Auftrag des Handelsministeriumsvom Jahre 1851 an die Handels- und Gewerbckammern, dieselbe zu untersuchenund die Resultate der Untersuchung zu veröffentlichen, überall mit der gleichen Liebeund Ausdauer wie im reichenbcrgcr Bezirke ausgeführt worden. Wir können unsnur auf fragmentarische Angaben stützen, wobei allerdings der Umstand, daß aus dergcwcrbreichsten Gegend Ostreichs die ausführlichsten Erhebungen vorliegen, nichtohne Vortheil ist. Die Erinnerung an die Arbeiterunruhcn zu Prag im Jahre 1844,an die Ereignisse des Jahres 1848 lassen schon vermuthen, daß die socialen Verhält-nisse der Arbeiterklassen nicht eben günstig sind. Der Haß gegen die Maschinen, dieGier nach höher» Lohnsätzen bei geringerer Arbeitsleistung ist keineswegs an den öst-reichischen Grenzen stehen geblieben. Ärger noch als diese zum Glück rasch vorüber-gegangenen socialistischen Anklänge sind die mannichfachen Spuren des beschränktenZunftgeistes, die unaufhörlichen Klagen, daß im Handel und Wandel die alten Pri-vilegicn verletzt, die Zunftschranken nicht enge genug gezogen werden. Da soll demKaufmanne ein bestimmter Handelsartikel verboten, dort fremde Arbeiter nicht zu-gelassen, hier wieder die Einfuhr von Waaren zu Gunsten der Localhandwerkcr nichtgestattet werden. Seifensieder und Millykerzcnverkaufer, Apotheker und Material-waarenhändier, Schlosser und Eiscnwaarenhändler, Tapezierer und Möbelfabrikan-tcn, Handschuhmacher und Beutler u. s. w. stehen in einem ewigen Kriege gegen-einander. Friedlicher als die Meister leben die Handwerksgesellen. Ein Gedankeund Ein Streben vereinigt die meisten Gewerke zu einem Bunde: die Rettung desBlauen Montags, dessen Niederhaltung bisjetzt weder der Polizei noch dem gesundenMenschenverstände gelungen ist. Über diesen Tendenzen sind die so wichtigen provi-denliellen Anstalten meistentheils in Vergessenheit gerathen. Im Allgemeinen mußman behaupten, daß für das Alter und in Krankheitsfällen für die Fabrikarbeiterbesser gesorgt ist als für die Hausarbeiter und Handwerker, und daß bei jenen auchdas größere corporative Bewußtsein (namentlich bei den Kattundruckern) sich geltendmacht. Die Unterstützung, auf welche der Handwerksgeselle im Falle der ErkrankungAnspruch hat, beschränkt sich auf die Aufnahme in einem Hospitale der Barmher-zigen Brüder auf Jnnungskosten. Die Zahlungsfähigkeit der Zünfte verringert sichaber mit jedem Tage, und überdies bilden die Zünfte nicht mehr den allgemeinen Nah-men für das gewerbliche Leben. Es gibt eine große Zahl von Arbeitern, die keinerZunft angehören und dennoch dem Handwerksstande beigezählt werden müssen: fürdiese ist in Krankheitsfällen nur äußerst selten gesorgt. Die rcichenberger Tuchmacher-zunft, wie sie sich hinsichtlich ihrer industriellen Energie und Geldmittel vor allenübrigen Innungen auszeichnet, steht auch obenan hinsichtlich ihrer providenticllcn Sorg'fält für arme, kranke und alte Mitglieder. Sie zahlt jährlich an 400 Gulden Pewsionen an dürftige und alte Meister, sie unterhält eine Gesellcnbrüderlade, aus wel-cher erkrankte Gesellen eine tägliche Gebühr von 25 Kreuzern empfangen, und trägtsich mit dem Gedanken der Gründung eines Vcrsorgungshauses für dürftige Meiste*und Witwen herum. Besser sind die seit Jahrhunderten bestehenden Unterstützungs'anstalten der Bergleute (Brudcrladcn und Knappschaftskassen) bestellt. Beispielsweisemöge hier das Statut einer Bruderlade Platz finden.
Jeder Bergmann zahlt 2 Kreuzer vom verdienten Gulden in die Bruderlade,dagegen erhält er bei eingetretener Arbeitsunfähigkeit nach einer Dienstzeit von 8 Iah'rcn täglich 4 Kreuzer, von 16 Jahren 6 , von 24 Jahren 8 , von 52 Jahren 10,von 40 Jahren täglich 12 Kreuzer. Die Witwen empfangen je nach der Dienst'zeit des Mannes täglich von 17 , —4 Kreuzer; die Waisen, und zwar Knaben »wzum vierzehnten und Mädchen bis zum zwölften Jahre täglich 2 Kreuzer. In Krankheit»'fällen erhalten die Arbeiter sogenannte Krankenschichtcn von 6 — 14 Kreuzer und veeintretenden Todesfällen die Hinterbliebenen einen Bcgräbnißkvstenbeitrag.
Auch in allen besser eingerichteten Fabriken sind von den Fabrikanten st^st °ganisirtc und unter der Mitaufsicht eines Arbcitcrausschusses verwaltete Kran e