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Eilfter Band.
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Die orientalische Frage.

ward, gilt gewöhnlich als das letzte Ergebniß der Bestrebungen Pcter's des Großennach der Seite der Türkei hin, und der Graf Ficguelmont hat noch neuerlich hervor»gehoben, daß während der 14 Jahre, welche Peter nach dem Frieden von, Pruthnoch regiert hat, kein Kanonenschuß abseilen Nuß, rnds gegen die Türkei gelöst wordenist. Dies hat seine vollkommene Nichtigkeit und erweist, daß Peter politisch genugwar, um einzusehen, Alles ohne Ausnahme, selbst die Verfolgung eines Licblings-cntwurfs, habe seine Zeit. Aber wie sehr würde man irren, wenn man darausschließen wollte, Peter, > indem er an der Ostsee seine Herrschaft ausdehnte und be-festigte, habe darüber den Südostcn, das glänzendste aller Ziele, aus dem Gesichtverloren. Dieser Theil von Peter's des Großen Geschichte ist vielleicht am wenig-ste» beachtet worden.

Der Friede vom Pruth ward nach dem jähen Sturz des bestochenen Groß-veziers sofort von den Türken wieder gebrochen. Als Grund ward die Nichlrückgabevon Asow und die verzögerte Räumung Polens angeführt. Dieser letztere Punktist sehr wichtig: es gab denn doch eine Zeit, wo die Pforte das Bewußtsein hatte,daß sie selbst durch den überwiegenden russischen Einfluß in Polen gefährdet sei. Aberder neue Großveflcr Juffus war wiederum russischem Golde erreichbar und schloß(16. April 1712) den Frieden von Konstantinopel, dessen erster Artikel indessen denNüssen die gänzliche Räumung Polens binnen drei Monaten und das Versprechenauferlegte, in die polnischen Verhältnisse in keiner Weise sich einzumischen, noch we-niger Truppen einrücken zu lassen, es sei denn, daß der König von Schweden mit-tels polnischer Unruhen den Zaren in seinen Staaten befehden wollte. Auch dieserFriede ward im November 1712 von den Türken wieder gebrochen, und zwar weilPolen noch immer nicht von den Nüssen geräumt war. Der Friede von Adrianopel(24. Juni 1713) wiederholte den betreffenden Artikel ,und war auf 25 Jahre ge-schlossen. Am 16. Nov. 1720 aber erlangte Rußland, nach langen, von Englandmehrfach gestörten Unterhandlungen, einen Ewigen Frieden, dessen zwölfter Artikelfolgenden Inhalts ist: Der Zar verspricht in aller Form, er wolle vom polnischenGebiet sich nichts aneignen, noch in die Verfassung der Republik sich einmischen;und da den beiden Reichen daran gelegen ist, zu verhindern, daß nicht Souverä-netät und Erbrecht der Krone Polen beigelegt werden, so vereinigen sie sich zu demEndzweck, die Rechte, Privilegien und Verfassungen dieses Staats aufrechtzuerhalten;und im Fall, daß irgendeine Macht Truppen nach Polen senden, oder Souverä-nelät oder Erbrecht daselbst einzuführen suchen sollte, so wird nicht allein beidenvertragschließenden Mächten freistehen, solche Maßregeln zu ^greifen, wie ihr eigenesInteresse sie erheischen mag; sondern beide Staaten werden durch alle möglichenMittel verhindern, daß nicht die Krone Polen die Souvcränetät und Erbfolge erhalte,daß die Rechte und Verfassungen der Republik nicht verletzt werden, noch irgend-eine Theilung ihres Gebiets stattfinden möge. Das ist ein Vertrag, wie Rußlandsie zu schließen liebt. Dasjenige, was man entweder eben jetzt zu thun im Begriffist (die Intervention) oder was man unausbleiblich vorbereitet (die Theilung), ver-spricht man nicht zu wollen. Peter selbst legte großen Werth auf diesen Artikel-Bei den Konferenzen von Aland (welche dem Neustädter Frieden um drei Jahrevorausgingen) war eine ähnliche Stipulation in Bezng auf Polen mit Schwedenaufs Tapet gebracht. Peter schrieb mit eigener Hand die Bemerkung auf den Rand,dies müsse genauer bestimmt und der Pforte gesagt werden, man habe die Absichbdie unumschränkte Gewalt und die Erbherrschaft in August's Hand nicht auftkommen zu lasse».

Der größte Triumph Rußlands bestand darin, die Pforte bei der SchwächungPolens zu interessiren und zum Gcgenwirkcn gegen eine einheitliche VerfassungPolens zu verpflichten. Hier ist der Keim des geheimen Artikels, zu welchem 4Jahre später Friedrich ll. von Preußen durch Katharina sich bewegen ließ. ^ FürPreußen wie für die Pforte war damit die Solidarität des Unrechts, die Abhängig'!eit des schwächer» Rechtsverletzers von dem stärker«, für Beide auch die allma ige