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Zwöflter Band.
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Afrika.

thume stempele, und erklärte hiernach im Jahre 1842 das Natalland (Weihnachts-küste) zu einer britischen Ansiedelung, zu einem Annex der großen Capcolonie. Zu-gleich mit dieser neuen Unterjochung erfolgten von Seiten der Regierung abermaligeund höchst verderbliche Eingriffe in das Privateigenthum und Privatrecht der Natal-colonisten, indem man die Boers in der Besitzergreifung des Landes beschränkte undihnen enge Grundstücke zumaß, auf denen sie nicht Viehzucht, sondern Ackerbau trei-ben konnten und sollten, während doch kein Markt vorhanden war, auf dem sie dieBodenerzeugniffe hätten absetzen können. Die Boers verließen daher auch das Na-talland wiederum in großen Masten, und zogen zum größten Theil nach den Länder-strichen zwischen Vaal und Orange, wo sie von 1842 bis zum Jahre 1848 unterdem Namen „Batavisch-afrikanische Maatschappij" einen schnell emporblühendenFreistaat gründeten. Dahin folgten ihnen auch viele ihrer Genossen, die bei derersten Auswanderung aus der Capcolonie sich im Klippflußbezirk frei angesiedelt hat-ten, aber im Jahre 1848 ihre Niederlassungen durch List und Gewalt den briti-schen Grenzen ebenfalls einverleiben lassen mußten. Die britische Regierung, die inihrer engherzigen Politik um jeden Preis das Aufblühen freier Colonien verhindernwollte, erklärte inzwischen auch den jungen Staat der Boers zwischen Vaal undOrange, und zwar einzig auf Grund jener erwähnten Feudaltheorie, unter dem Na-men „OrgnZs-kivsr-Lovsrsiglit^" zu einem britischen Besitzthumc, und schlug denbewaffneten Widerstand der Boers unter ihrem tapfern Anführer Prätorius am29. Aug. 1848 in dem blutigen Treffen bei Bovmplats zu Boden. ^

Nun aber brach im Jahre 1851 ein abermaliger Kaffernkrieg gegen die Co-lonien aus, dem durch den Beitritt der benachbarten Hottentotten ein neues gefähr-liches Element zuwuchs. Es drohte eine allgemeine Erhebung der eingeborenenStämme an der weiten nordöstlichen Colonialgrenze, und nur nach langen Anstren-gungen gelang es dem britischen Gouverneur, Lord Cathcart, einem sehr erfahrenenund bewährten General, den Aufstand der Wilden zu dämpfen. Man mußte nunvon Seiten der Engländer wol erkennen, daß man sich durch alle langjährige Zärt-lichkeit und Vorliebe für die Schwarzen deren Freundschaft keineswegs erworbenhabe, daß in Zukunft noch ernstlichere Kämpfe zu erwarten ständen, sowie anderer-seits, daß bei dem steigenden Aufschwünge eines zweiten Staats der Boers jenseitdes Vaal, von dem weiter unten die Rede sein wird, die britische „Orangefluß-Herrschast" auf die Länge nicht gegen den Willen der Ansiedler zu behauptensein werde. Die britische Regierung, überhaupt auch in den europäischen Ver-hältnissen bedrängt und beschäftigt, machte daher aus der Noth eine Tugend, undentschloß sich, jene Orangefluß.Herrschaft sofort freiwillig aufzugeben. Im Septem-ber 1853 traf hiernach Sir George Clerk als britischer Bevollmächtigter in Bloem-fontain ein, um bezüglich der Unabhängigkeit des Landes zu unterhandeln, unddurch Vertrag vom 23. Febr. 1854 wurde endlich auch die Unabhängigkeit desjungen Boerstaats zwischen Vaal und Orange förmlich anerkannt. Die neu-constituirte Verfassung ward von den Ansiedlern am 10. April 1854 angenom-men und erhielt auch sofort die Anerkennung der britischen Regierung. An dieSpitze der Republik trat ein Präsident — im ersten Jahre I. T. Hoffmann, dannBoshos. Die Ausübung der legislativen Gewalt erhielt der Volksraad, der, gleichdem Präsidenten, durch allgemeine Wahl aller Weißen ernannt wird. Die Zahl dereuropäischen Bevölkerung dieser Boerrepublik umfaßt etwa 15000 Seelen. DerHauptbetrieb der Boers ist die Viehzucht, die bei dem Reichthume des Landes an.Weiden sich schon bedeutend entwickelt hat. Rindvieh und Pferde werden in Mengegezogen. Besonders großartig aber scheint die Schafzucht aufzublühen, und schongegenwärtig findet eine beträchtliche Wollausfuhr statt. Der Boer lebt so als großerViehzüchter recht eigentlich in seinem Elemente. Wie es die Natur ihres Geschäftsmit sich bringt, wohnen die Boers zerstreut über das Land in ihren Gehöften. Je-des Gehöfte oder Plaats enthält 3000 Morgen, indem nur Grundstücke von solcherAusdehnung zur erfolgreichen Viehzucht als tauglich gelten. Der Umstand, daß die