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Zwöflter Band.
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Afrika.

Boers stehen. Dagegen gibt es westlich vom Limpopo noch mehre bedeutende unab-hängige Batschuanastämme. An dem südlichen und nördlichen Abhänge des Kurritschanwohnen die Bauantkitsi; und nördlich von diesen, in einem engen Thale zwischen demKurritschan und dem Südende des Mural, welches durch die reiche Bewaldung dernahen Gebirgswände, die zahlreichen klaren Bäche und die üppige Grasflur der Thal-sohle ungemein reizend ist, wohnen die Bakatla, welche Eisengruben im Gebirge bear-beiten und vortreffliche Speere, Schlachtbeile, Messer, Nadeln u. s. w. verfertigen.Mabotza ist ihr Hauptkraal. Hier entspringt der Kolobcng (Wildeberfluß), welcherden Mural in dem malerischen Engpässe Sesetabie durchbricht, wo der Fluß mur-melnd, tobend und schäumend sein Felsenbette hinuntersteigt.

Nördlich und nordöstlich von der Bakatla wohnt am obern Limpopo, an derMariqua, am Ngotwani und am Kolobeng der zahlreiche Stamm der Baquaine(Bakone). Das Land am Ngotwani, einem Wasser- und fischreichen Flusse, ist mitleichtöm Sande und Dorngestrüppe bedeckt. Die Mariqua, an der Mündung nur10— 12 Fuß breit, windet sich in großen Schlingungen durch ein breites offenesThal, das einen reichen Thonboden enthält und größtentheils einen herrlichen Gras-teppich trägt. An einer Stelle bildet die Mariqua eine breite Marsch, mit 13 Fußhohen Binsen überwachsen, ein Lieblingsaufenthalt der Büffel, die sich hier in Heer-den von 800 —1000 Stück befinden. Das Land zwischen dem Ngotwani und derMariqua entfaltet ganz besondern Reiz. Das Gebirge erstreckt sich, kegelförmig undpyramidalisch gestaltet, in allen Richtungen, und dazwischen ziehen sich in reicher Ab-wechselung breite, wellige Ebenen und malerische Schluchten hin. Der Hauptkraalder Baquaine ist Kolobeng am Kolobeng. Hier befindet sich die Missionsanstalt desDr. Livingston. In den Gärten der Anstalt gedeiht europäisches Gemüse aller Art,namentlich auch Kartoffeln, in Vollkommenheit. Tschauana ist ein anderer beträcht-licher im besten Batschuanastile erbauter Ort, auf einem sanften Abhänge, im Nor-den eines ausgedehnten, mit wohlbestellteu Ackern erfüllten Thales. Der Kraal Bubiliegt nordwestlich von dem Engpässe Sesetabie in einer wasserreichen bewaldeten Ebeneam Rande der Wüste, von drei Seiten von Gebirgen umgeben.

Nördlich von den Baquaine wohnen westlich am Limpopo die Bamangwatound östlich die Bascleka. Das Gebirge im Osten des Flusses, der Mural, nimmtnun immer kühnere Formen an und schießt immer höher empor; das Thal desLimpopo dagegen senkt sich tiefer und wird immer breiter. Die Berge streichen oftbis an den Fluß an; meist aber besteht das Uferland aus welligen Strecken, bedecktmit unabsehbaren dichten Wäldern. Durch dieses Waldland ziehen sich viele roman-tische Schluchten, in welchen kleine Zuflüsse des Limpopo rieseln, die selten ganzversiegen. Im Limpopo liegen viele sandige Werder; an beiden Usern steht Schilfin einer Breite von 60 Fuß, ein Lieblingsaufenthalt der Hippopokamen (Seekühe),dahinter hohe Waldung.

Durch den Besitz des Limpopoquelllandes haben die Boers den Schlüssel zumganzen Sambesebecken, ja zu ganz Innerafrika errungen. Bei der raschen Entwicke-lung des vielversprechenden jungen transvaalischen Freistaats kann es nicht fehlen, daßder übrige Theil des Gesammtvolkes der Boers, also die große Mehrheit der euro-päischen Bewohner von Südafrika, alsbald in diese Bewegung hineingezogen wird.Die Transvaaler haben noch auf sehr bedeutenden Zuzug zu hoffen, da in der Cap-colonie die Verhältnisse im Ganzen nicht eben günstig sind. Ein wesentliches Hinder-niß ist dem transvaalischen Lande jedoch der Mangel an einem nahen Hafen. Natalist zu entfernt und außerdem englisch, Delagoa erweist sich aber so ungesund, daßes für Menschen und Vieh fast unnahbar bleibt. Vielleicht könnte die St.-Luciabaiim Sululande einen geeigneten Hafen abgeben. England hat sich freilich von demSulukönige Panda diese Bai schon abtreten lassen, und dabei den Grundsatz festge-stellt, daß die Benutzung des Hafens keiner dritten Macht gestattet werden dürfe.Es fragt sich aber doch, ob England ein solches, von keinerlei Niederlassung oderBesitzergreifung begleitetes Anrecht auf die Länge ernstlich gelten machen kann. Genauere