292 Brasilien und Südamerika.
regierung, Jose Bonifacio de Andrada e Silva, hatte kaum von dem Decrete, wel-ches Dom Pedro nach Europa abrief, Kunde erhalten, so versammelte er am 24. Dec.1821, noch Nachts 11 Uhr, die Räthe seines Collegiums und vermochte sie, einePetition zu unterzeichnen, in welcher das Verbleiben Dom Pedro's verhängt wurde.Es hieß in dieser Adresse: „ Seiner Abreise werde die Unabhängigkeitserklä'rung Bra-siliens auf dem Fuße folgen. Die Volker Brasiliens werden sich gleichwie Tigererheben, welche der alte Despotismus in Käfig'c eingesperrt habe und worin sie derneue constitutivnelle Macchiavellismus erhalten wolle." Dom Pedro fügte sich demWunsche. Die Deputation, welche ihm (9. Jan. 1822) i§r Gesuch überreichte,erhielt den Auftrag, dem Volke zu verkünden, daß er, weil es zum Wohle Allerund der ganzen Nation zum Glück gereiche, im Lande bleiben und diesen seinenEntschluß alsbald nach Portugal melden werde. Die portugiesischen Truppen, welcheder Bewegung entgegentraten, wurden zum Theile vermocht, sich nach Europa ein-zuschiffen (15. Febr.). Ein neues in selbständiger Weise verfahrendes Ministeriumwurde eingeseht, an dessen Spitze der Urheber der Bewegung, Jose Bonifacio deAndrada stand. Unter diesen obersten Räthen befand sich sogar auch ein Ministerdes Auswärtigen, was bereits auf völlige Unabhängigkeit von Portugal zielte.Am 16. Febr. ward ein Rath aus Abgeordneten der Provinz zusammengerufen, wel-cher, unter dem Vorsitze Dom Pedro's, die zum Wohle des Reichs nothwendigenMaßregeln verfügen sollte. Die feindseligen Decrete und Maßnahmen, welche infolgedieser brasilischen Bewegung von Portugal ausgingen, erhielten alsbald in einemBeschlusse der Municipalität Nio de Janeiros vom 13. Mai 1822 eine entschiedene,bedeutungsvolle Erwiderung: der Titel eines immerwährenden Vertheidigers Brasiliens(vslsnscw psrpstuo clo Lrssii) ward für Dom Pedro geschaffen und von diesemangenommen.'
Der Rath, aus Abgeordneten der Provinz zusammengesetzt, genügte jetzt nichtmehr. Die Unabhängigkeit und Selbständigkeit des Landes, wenn auch nicht förm-lich ausgesprochen, lag bereits in der Titulatur des Prinzen. Die Brasilier wünsch-ten eine coustituirende Versammlung, die in öffentlichen Sitzungen, wie man esnannte, über die Mittel einer Einigung zwischen Portugal und Brasilien rathschla-gen sollte. Das Ministerium schloß sich dem Wunsche an, und es ward ein Decreterlassen, welches die brasilischen Cortes auf den 21. Mai zusammenrief. Man hege,hieß es in dem Decrete, die allgemeine Meinung, daß Brasilien ohne Cortes nichtglücklich sein könne. Im fernen Portugal kenne man die Bedürfnisse des Landesnicht. Widersinnig sei es, das jugendlich aufblühende Brasilien an dem Gelüste,an der Selbstsucht der andern Hemisphäre hängen zu lassen. Die förmliche Erklä-rung der Unabhängigkeit ließ auch nicht lange auf sich warten. Zu Jpiranga, inder Nähe von Sanro-Paulo, gab der Prinzregent am 7. Sept. 1822 hierzu seineZustimmung, und am 21. Sept. verkündete der Senat von Nio de Janeiro der Be-völkerung den Entschluß in folgender eigenthümlichen Proclamation: „Mitbürger!Der Gott der Natur hat Amerika zur Unabhängigkeit und Freiheit geschaffen; derGott der Natur hat uns den Prinzregenten erhalten, um unsere Stütze zu sein, umdie Unabhängigkeit dieses großen Continents zu befestigen. Warum zögern wir?Portugal beschimpft uns; Amerika ladet uns ein; Europa sieht auf uns; der Fürstvertheidigt uns. Mitbürger, erhebt euch zum freudigen Rufe: Es lebe der con-stitutionelle Kaiser Brasiliens, der Herr Dom Pedro I.!" Der 12. Oct. wardzur feierlichen Unabhängigkeitserklärung festgesetzt. An diesem Tage wurde derPrinzregent allenthalben im Reiche als Pedro I., constitutioneller Kaiser von Bra-silien, ausgerufen. Mit diesem Tage beginnt die Geschichte Brasiliens als selbstän-diger Staat.
Die portugiesischen Truppen, die Besatzungen einzelner Burgen und Städtewidersetzten sich; aber sie wurden schnell, vorzüglich durch Hülfe des englischen Admi-rals Lord Cochrane, der in brasilische Dienste getreten war, geschlagen und ausdem Lande gebracht. Auch Montevideo, worauf Portugal vertragsmäßige Ansprüche