Brasilien und Südamerika. '323
Bürger Ecuadors sein. welcher nicht im Dienstverhältniß steht, das cinundzwanzigsteJahr zurückgelegt hat und die Kunst des Lesens und Schreibens besitzt. Trunkenheit undgewohnheitlicher Müßiggang hat den Verlust des Bürgerrechts zur Folge. In denBestimmungen über die ausübenden, gesetzgebenden und richterlichen Gewalten istdie Verfassung Ecuadors von jener der andern südamcrikanischen Republiken in eini-gen Punkten verschieden. Sie kennt nur eine legislative Versammlung aus 42 Ab-geordneten, welche 30 Jahre alt sein und ein gewisses Vermögen besitzen müssen.Dem auf vier Jahre gewählten Präsidenten steht ein von der legislativen Versamm-lung eingesetzter Staatsrath zur Seite, welchen der Präsident bei mehren wichtigenAngelegenheiten, in der Weise der Nordamerikanischen Verfassung, zurathe ziehenmuß. Dieser Staatsrath bildet gleichsam eine permanente, die exccutive Gewaltüberwachende Commission, welche ihrerseits über Thu» und Lassen der jedes Jahrzusammentretenden Nationalversammlung verantwortlich ist. Die Jesuiten, der Grunddes Haders mit Neugranadä, sind auf ewige Zeiten vom Boden der Republik ver-bannt. Dann wurden Flores und seine Genossen für Piraten erklärt; sie sollen,wenn sie in die Hände der Behörden fallen, als solche behandelt und ohne weiteresrichterliches Verfahren hingerichtet werden. Die execukive Gewalt kann Jeden, dersich bei dem Unternehmen des. amerikanischen Verräkhers betheiligt hat, des Landesverweisen. Die Besitzungen des Flores und Genossen sind für die Verluste haft-bar, welche dem Staate und der Bevölkerung Ecuadors aus ihren verbrecherischenEinfällen erwachsen. Der Condoltiere ließ sich indessen, wie es scheint, durch diesestrengen Beschlüsse keineswegs schrecken. Von Zeit zu Zeit tauchen immer Gerüchteauf, daß Flores auf neue Unruhen sinne. Flores ist nämlich nach manchen Abenteuernwieder nach Peru zurückgekehrt und hat dort, dem Vertrage zuwider, gastliche Auf-nahme gefunden. Ein bekannter nordamcrikanischer Condottiere, Elements aus Ala-bama, soll ihm Zuzug leisten wollen. Man traf zu Quito alle möglichen Vorbe-reitungen, um „die Piraten" zu empfangen und nach Verdienst zu züchtigen. DieArmee Ecuadors wurde darum im April 1835 auf den Kriegsfuß gebracht, und diediplomatischen Verbindungen mit Peru wurden wegen des Bruches der bestehendenVerträge aufgehoben. Castilla, der neue Gewalthaber zu Peru, erklärte, er werdedessenungeachtet die Freundschaft mit Ecuador erhalten. Es scheint ihm Ernst zusei»; denn ein Einfall des Flores hat bis Ende des Jahres 1855 nicht stattgefunden.
Der Handel und Wohlstand des Landes mußte natürlich unter diesen fortwäh-renden Bürgerkriegen gewaltig leiden. Auch fehlt es an den nothwendigen Verbin-dungsmitteln, um die Landeserzeugnisse zu verführen, zu verwerthen. Die Grund-besitzer verbleiben, ungeachtet der werkhvollen Prodnctenmasse, in der größten Ar-muth. Der Staatshaushalt ist während der letzten Jahre in die größte Unordnunggerathen. Die Regierung vermochte nur durch erzwungene Beisteuern oder durchAnlehen, welche unter den nachtheiligsten Bedingungen gemacht werden mußten, ihrLeben zu fristen. Es steht zwar der Credit sämmtlicher drei aus der Republik Co-lumbia hervorgegangcnen Staaten sehr niedrig, doch der Ecuadors am niedrigsten.Venezuelas L'/rprocentige Schuldverschreibungen standen in der zweiten Hälfte desMonats Januar 1856 gegen 27Vr, die 1'/rprocentigen mit aufgeschobenen Interessen(üslörrsä) 12^/s; Neugranadas neue l'/rprocentige Actien 20, die Passiven, die mitaufgeschobenen Interessen, 7; Ecuadors neucvnsolidirte Schuldverschreibungen wurdenmit 14'/-, die andern blos mit 5 "/-> auf der Börse zu London bezahlt. Wirddem Lande gestattet, in der ruhigen gesetzlichen Bahn, welche es seit wenigenJahren eingeschlagen hat, fortzugehen, so mag allen diesen Misständen bald abge-holfen werden können. Die Eröffnung der zahlreichen Wasserstraßen Südamerikasund die freie Schiffahrt auf seinen herrlichen Flüssen ist und bleibt wol die wich-tigste Angelegenheit jener Länder. Man hat dies auch in Ecuador erkannt. Nacheinem Gesetze vom 26. Oct. 1853 ist die Schiffahrt auf allen Flüssen der Repu-blik sowie auf ihrem Antheil am Amazon frei erklärt für alle Nationen. Die
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