338 Brasilien und Südamerika.
Entlassung ein, die alsbald angenommen wurde, und kehrte nach der Heimat zurück.Die kostspielige Gesandtschaft ward ganz aufgehoben und blos ein Generalkonsul,Dr. Montero, nach Paris geschickt. Nun geschah dies gerade zur Zeit der Um-wandlung der französischen Republik in das neue Napoleonische Regiment. Die neuenMachthaber nahmen diesen Wandel in der Vertretung des bolivianischen Staats füreine Geringschätzung, für eine Mißbilligung ihrer Thaten und verweigerten dem Ge-neralkonsul das Exequatur. General Santa-Cruz kehrte hierauf mit Erlaubniß desneuen Präsidenten Cordova im Oktober 1855 nach Frankreich zurück.
Wie wir schon wiederholt bemerkt haben, bleibt die wichtigste Aufgabe der süd-amerikanischen Staaten die Eröffnung der Schiffahrt auf ihren zahlreichen Flüssen.Östlich der Anden entspringen mehre Gewässer, welche einen- zwiefachen Wassersy-
stem, dem des Amazon und dem des La Plata angehören. Bolivia ist bei beiden be-theiligt. Der Pilcomayo verbindet es mit dem La Platasystem, und mittels desMadera, aus dem Zusammenflüsse des Beni, des Mamore und Jtenes, welche bei-nahe bis zur Quelle hin schiffbar sind, entstehend, wird die Verbindung hinabge-führt zum Amazon. Die Regierung Bolivias erkennt die Wichtigkeit dieser Wasser-straßen. „Wir sind nicht im Stande", so heißt es in einer Bekanntmachung desPräsidenten Belzu vom 27. Jan. 1853, „diese Schiffahrt einzurichten. Es istdies eine Unternehmung für die großen Handels- und seefahrenden Nationen."Sodann werden alle diese Nationen durch den folgenden Erlaß zu dem großen
Unternehmen eingeladen: „Der constitutionelle Präsident Bolivias, in Erwägung:1) daß die östlichen und südlichen Theile der Republik ausgedehnte Territorien
von größter Fruchtbarkeit begreifen, welche von verschiedenen schiffbaren Strömen,
die in den Amazon und La Plata einmünden, durchschnitten werden und die gün-stigsten Wege für den Handel und die Civilisation jener Regionen darbieten; 2) daßdie Beschiffung dieser Ströme das wirksamste und sicherste Mittel für die Ausbeu-tung der Reichthümer des Bodens ist, indem man denselben in Berührung mitdem Auslande bringt und auf seine Flüsse das Princip der Freiheit anwendet,ebenso nützlich den Interessen der Republik als der gesammten Menschheit; 3) daßkraft des Naturgesetzes —- welches das aller Nationen ist, deren öffentliches Rechtdurch Conventionen des modernen Europa geregelt worden, ein Gesetz, das sich be-reits in der Neuen Welt für die Beschiffung des Mississippi in Anwendung fin-det — der bolivianische Staat, als Besitzer des Pilcomayo, der Zuflüsse und desobern Theils des Madera, des linken Ufers des Jtenes von seiner Verbindung mitdem Sarrave hinab bis zu seiner Ausmündung in den Mamoreft des westlichenUsers des Paraguay bis 16° 54^ südlicher Breite und endlich des obersten Theilsdes linken Ufers des Barmejo, das Recht besitzt, auf diesen Strömen zu schiffenvon dem Punkte an, von dem diese Beschiffung in seinem Territorium möglich ist,bis zu ihrem Ausflusse, in das Meer, ohne daß irgendeine Macht sich eine ausschließ-liche Souveränetä't über den Amazon und den La Plata anmaßen könnte; 4) daß dieseBeschiffung nicht verwirklicht werden kann ohne die Herstellung der für den Handelnöthigen Haftn; decretirt: Art. 1. Die bolivianische Regierung erklärt frei für denHandel und für die Handelsschiffahrt aller Nationen des Erdballs die Gewässer der
schiffbaren Ströme, welche das bolivianische Territorium benetzen und dem Amazon
und dem Paraguay zuströmen. Art. 2. Innerhalb des Territoriums der Republik
werden zu Freihäfen, die dem Handel und der Schiffahrt aller Handelsschiffe, welche
Flagge sie auch führen, von woher sie auch kommen, von welchem Inhalte sie auchsein mögen, geöffnet sind, erklärt: am Rio Mamore: Exaltation, Trinidad undLoreto; am Beni: Nuvenavaque, Muchanis und Magdalena; am Pirahy: Curatro-Ojos; am Chapare Com und Chimäre, Zuflüsse des Mamore, die Punkte Asunta,Coni und Chimore; an den Flüssen Mapiri und Coroico, Zuflüsse des Beni, diePunkte Guanay und Coroico; am Pilcomayo: der Hafen Magarinos; am westlichenUfer des Paraguay die Bahia Negra und der Punkt, genannt Borbon;' am Bar-mejo der Punkt, welcher unter 2i ° 30^ südlicher Breite liegt, wo im Jahre 1846