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Zwöflter Band.
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Brasilien und Südamerika. 359

litte, welche nach Zustimmung Brasiliens und der Argentinischen Konföderation zuMontevideo verkündet und am 18. Juli 1830 beschworen wurde. Diese Verfassungwar in wesentlichen Punkten von den Verfassungen der andern südamerikanischenStaaten nicht verschieden. Drei Glieder theilen sich in die Macht des Staats: dieausübende, die gesetzgebende und die richterliche Gewalt. Die Legislative besteht auszwei Kammern, der Repräsentanten und der Senatoren. Die Erstem gehen auSunmittelbarer Wahl, je einer auf 3000 Seelen, hervor; ihr Mandat dauert dreiJahre. Die Senatoren werden in indirecter Weise gewählt, je einer in einem De-partement. Ihr Mandat dauert sechs Jahre, und alle zwei Jahre erneuern sie sichum ein Drittel. Können sich die beiden Kammern nicht vereinigen, so treten sie zuEiner Versammlung zusammen und stimmen über die streitige Angelegenheit, wobeidann die einfache Mehrheit entscheidet. Die Repräsentanten müssen 25 Jahre altsein, fünf Jahre lang das Bürgerrecht, ein Vermögen von 4000 Dollars oder eineStelle gleichen Werthes besitzen. Die Senatoren sollen 30 Jahre zählen, sieben JahreBürger sein, ein Vermögen von 10000 Dollars oder ein Einkommen solchen Wer-thes haben. Civil- und Militärbeamte, dann Geistliche, regulirte wie unrcgulirte,dürfen nicht in den Kammern sitzen. Trunkenbolde und Leute,, welche nicht lesenund schreiben können, sind vom Jahre 1840 an keines Stimmrechts theilhaftig. Dieausübende Gewalt wird einem in gemeinschaftlicher Sitzung beider Kammern ge-wählten Präsidenten übertragen, dessen gesetzliche Regierungszeit vier Jahre dauert.Der Präsident ist zugleich Oberhaupt der Land- und Seemacht und kann sie ineigener Person befehligen. Im Falle seines Todes, der Niederlegung oder Entsetzungseines Amts tritt der Senatspräsident an dessen Stelle. Dieser Artikel ward spätervon großer praktischer Wichtigkeit. Die richterliche Gewalt liegt in den Händen ei-nes obersten, ebenfalls von der Versammlung beider Kammern gewählten Gerichts-hofes, dann in denen der Appellhöfe, bei den Richtern erster Instanz und bei denFriedensgerichten. Um Mitglied des obersten Gerichtshofs zu werden, muß man40 Jahre zählen, sechs Jahre Advocat, vier Jahre Magistratsperson gewesen seinund zudem die Bedingnisse eines Senators erfüllen. Peinliche Fälle kommen vorSchwurgerichte. Die einzelnen Kreise stehen unter Kreishauptleuten, welche die Exe-kutivgewalt aus den im Kreise ansässigen Leuten wählt, und die wenigstens ein Ver-mögen von 4000 Piastern in dem Kreise besitzen müssen, dem sie vorstehen. DenHauptleuten stehen Kreisräthe zur Seite, welche nach allen Richtungen hin überdas Wohl des Landes wachen und seine Interessen befördern sollen. Preßfreiheitund alle andern konstitutionellen Bürgschaften sind gewährt, sowie große Vortheileund Freiheiten für alle Fremden, die sich in dem jungen Staate niederlassen wollen.Uruguay ist hierin den andern südamerikanischen Republiken vorausgegangen. Letz-tere sind erst später seinem Beispiele gefolgt, und es trat ein Wetteifer unter den-selben ein, da die Vortheile zu augenscheinlich waren, welche man von tüchtigen An-siedlern in diesen dünnbevölkerten Ländern zieht.

Zum ersten Präsidenten der Republik wurde General Fructuoso Rivera, einGaucho von Geburt, gewählt, welcher sich im Kriege gegen Brasilien ausgezeichnethatte. Nach Vollendung seiner Amtsdauer im Jahre 1834 ward ein anderer, denstädtischen Interessen geneigter General, Don Manuel Oribe, erhoben, zum großenVerdrusse des abtretenden Präsidenten. Rivera griff zu den Waffen und zwang,mit Hülfe seiner Eauchosgenoffen, nach vielen Unruhen und Kämpfen, den neuge-wählten Präsidenten, sich vor dem gesetzlichen Ende seines Amtes zu begeben (20. Oct.1838). Unsägliches Unheil und jahrelange Wirrnisse kamen dadurch über diejunge Republik. Die Parteien des Rivera und Oribe, die Rothen und die Weißen,d. h. die Bauern und die Städter, führten einen erbitterten Kampf gegeneinander.Rivera wurde bis zum Octoberverkrage von 1840 von Frankreich und Oribe vonRosas unterstützt. Obgleich jetzt von Frankreich verlassen, setzten doch Rivera und

Anhang den Kampf fort, freilich zu ihrem großen Nachtheile. Dir argentini-schen Truppen besetzten in der Banda-oriental eine Strecke Landes nach der andern»