Band 
Zwöflter Band.
Seite
370
JPEG-Download
 

370 Brasilien und Südamerika.

als ein Föderativstaat geordnet, welcher in mehre Provinzen zerfällt, denen alleSouveränetätsrechte verbleiben, welche nicht ausdrücklich der Centralregierung über-tragen sind. Die Provinzen erhalten ihre besondern Legislaturen und Exccutiv-gewalten. Der Congreß besteht aus zwei Kammern, aus den von der Nationgewählten Deputirten und den von den Provinziallegislaturen ernannten Senato-ren. Des Congreffes vorzüglichste Befugnisse sind folgende: Ordnung der Zölle undder direkten Steuern; Aufnahme von Anlehen und Festsetzung des jährlichen Bud-gets; Annahme und Verwerfung aller Staatsverträge und der päpstlichen Bullen;Ertheilung der Vollmachten an die Executivgewalt, um Krieg zu erklären undFrieden zu schließen. Die ausübende Gewalt wird durch mittelbare Wahl einemPräsidenten auf sechs Jahre übertragen.

Nach vielen Kämpfen und wiederholten Wahlversuchen wurde endlich Urquiza,gemäß dieser Verfassung, auf sechs Jahre zum Präsidenten gewählt, und trat am5. März 1854 sein Amt an. Wir besitzen mittels einer in jenen Ländern viel ver-breiteten Flugschrift: „Sechs Tage mit General Urquiza", eine Schilderung der Le-bensweise und des Charakters des Mannes, sowie der wilden Kriegführung derHalbbarbaren jener Gegenden, in lebhafter anschaulicher Weise. Man ersieht hier-aus, daß sie dem todten Gegner die Haut abziehen und triumphirend herumtragen,daß sie Gefangene und selbst unmündige Kinder massenhaft erschießen. *)

Die Constitution von Santa-Fe gewährt allen Bürgern des Staatenbundes,mögen sie eingeborene oder naturalisirte sein, folgende Rechte: Die Freiheit zu ar-beiten und jedes Geschäft zu betreiben; das Petitionsrecht, Preßfreiheit; Eingangund Ausgang aus der Republik ohne Paß; Verfügung über das Besitzthum injeder Weise und Form; Vereinigungsrecht zu erlaubten Zwecken; die Freiheit zu leh-ren und zu lernen nach Belieben; ein unentgeltlicher Unterricht für alle Insassenauf Staatskosten soll eingerichtet werden. Das Gesetz erkennt keine Verschiedenheitder Stände und der Personen; es gibt keine Titel, keine Sonderrechte der Farbe,des Blutes und, der Geburt. Alle sind befähigt zu allen Ämtern; Alle sind ver-pflichtet zu gleichen Antheilen an den Abgaben. Das bürgerliche Gesetz kennt kei-nen Unterschied zwischen Einheimischen und Fremden. Die freie Befahrung derFlüsse und die Entfernung aller Binnen- und Durchgangszölle ist nochmals garan-tirt; den fremden Ansiedlern sind alle erwünschten Erleichterungen gestattet.

Man ist auch in den La Plata-Staaten von der Nothwendigkeit, neue Ar-beitskräfte herbeizuziehen, durchdrungen. Die ganze Zukunft jener Länder wirdhierdurch bedingt. Die auswärtigen Staaten suchten alsbald mit der neugeordnetenArgentinischen Confödrratio» Handels- und Schiffahrtsverträge abzuschließen. Ur-quiza unterzeichnete bereits am 10. Juli 1853, als er noch in provisorischer Weisedie ausübende Gewalt führte, einen in allen Punkten gleichlautenden Vertrag mitden Vereinigten Staaten, mit England und Frankreich. Hierin ist die Freiheit derBeschiffung des Parana und Uruguay ausgesprochen; die Kauffahrer sollen, wennauch die Uferstaaken in Krieg verwickelt sind, für ihre Frachten der Freiheit genie-ßen, natürlich mit Ausnahme alles Kriegsgeräthes und sonstiger Contrebande. Un-geachtet wiederholter Einfälle der Indianer von Süden her ging die ArgentinischeConsödcration während der letzten Jahre, unter dem Schutze der liberalen Verfassung,einem gedeihlichen Fortschritt entgegen. Selbst die ehemals so verwirrten finanziellenZustände konnten in Ordnung gebracht werden. Die Ausgaben, so heißt es in derBotschaft des Präsidenten vom 1. Mai 1855 an den Congreß/ welche für das

bildung einiger ausgezeichneter einheimischer Schriftsteller, so den bereits erwähnten Sprach-forscher und Publicisten Andres Bello, den Juristen Lastarria und Andere. Zu einer Zu-sammenstellung und kritischen Sichtung der Literaturen des romanischen Amerika von Califor-nien bis herab zu den Araucanen ist auch nicht einmal ein Anfang gemacht.

Eine Übersetzung der Flugschrift findet man in dem sonst ganz unbrauchbaren Werke:„Lrasil, tde rivsr plsts sncl tks ksÜilsntl Isisnäs, >VilIism klaUlielU" (London 1854).