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Zwöflter Band.
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400 Preußens Statistik.

Die Vergleichung zwischen den Ausgabebudgets der Jahre 1847 und 1849 weistüberhaupt nur eine Erhöhung von 5,078995 Thalern nach, da wir nach dem Principder Gleichstellung zu den 64,033697 Thalern Verwaltungsausgaben im Jahre 1847noch 22,488589 Thaler Betriebsausgaben und die Dotation des Kronfideicommissesmit 2,573099 Thalern hinzuzurechnen haben. Diese Vergrößerung des -Budgetberuht hauptsächlich auf den außerordentlichen Ausgaben mit 5,668319 Thalern,weil unter diesen sich nur der Betrag von 2,500000 Thalern für neue Land- undWasserbauten befindet, dem eine gleich große Summe im Budget von 1847 ent-spricht. Aber 1,498933 Thaler sind im Jahre 1849 außerordentlich dem Kriegs-ministerium zugewiesen für den Bau und Unterhaltung der Festungen, für die Mehr-kosten der größer« Besatzung in Mainz und Luxemburg, für den Neubau von Ka-sernen und Arkilleriewagenhäusern; ferner dem Justizministerium 969403 Thaler außer-ordentlich zum Bau von Gerichts- und Gefängnißlocalen und zur Deckung von Etats-überschreitungen bei den Justizverwaltungs- und Criminalkosten infolge der neuenOrganisation des Justizwesens nach dem Gesetze vom 2. Jan. 1849; endlich ist beider Verzinsung und Tilgung der öffentlichen Staatsschuld eine Vermehrung um900000 Thaler durch die neue freiwillige Anleihe zu bemerken, und außerdem istnoch eine Rate von 903250 Thalern zur weitern Begründung und Entwickelung derdeutschen Marine hinzugefügt.

Zwischen den Ausgabebudgets der beiden aufeinanderfolgenden Jahre 1849und 1850 befindet sich nur ein Unterschied von 1,725226 Thalern, bei welchem über-dies 690000 Thaler eine Verstärkung der Betriebs- und Erhebungskosten im Jahre1850 ausmachen, unter den Dotationen zum ersten male die Ausgaben für beideKammern mit 223742 Thalern vorkommen, und bei den Verwaltungsausgaben dieErhöhung um 1,600000 Thaler ausschließlich durch das Justizministerium bewirktwird, indem dasselbe nach der Aufhebung der Patrimonialgerichte und Einführungeiniger wesentlichen finanziellen Reformen in Bezug auf das Justizwesen zwar eineErhöhung seiner jährlichen Einnahmen um 1,300000 Thaler (von 4,180879 bisauf 5,494965 Thaler) gewinnt, aber dafür seinen Ausgabeetat von 6,626334 bisauf 9,041526 Thaler vermehrt sieht. Die bisherigen Staatseinnahmen deckten in-zwischen nicht mehr vollständig den gewöhnlichen Staatsbedarf, da sie nach demBudget für 1850 um 4,550000 Thaler außerordentlichen Zuschuß erfoderten, weilsie überhaupt nur 91,338448 Thaler lieferten, und zwar

aus Domänen und Forsten . . . 11,702555 Thaler

„ directen Steuern. 20,339180 „

„ indirecten Steuern. 29,171924 „

„ Salzmonopol. 8,400343 „

„ Postverwaltung. 6,792224 „

„ Bergwerken, Hütten und Salinen * 6,075809 „

„ Rechtssporteln. 5,494965 „

verschiedenen kleinen Einnahmen . 3,363448 Thaler.

Der Feldzug in Baden, die Erhaltung eines beträchtlichen Theils des Heeres aufdem Kriegsfuße, die -noch schwebende Stellung der Verhältnisse des deutschen Reichs,die erste Reichsversammlung in Erfurt und die zweideutige Haltung Ostreichs inBezug auf die Reactivirung der alten Zustände des Deutschen Bundes, federten fürdie preußische Politik größere Summen bereitstehender Geldmittel. Es wurde dem-nach in Übereinstimmung mit den beiden Kammern das Gesetz vom 7. März 1850erlassen, durch welches der Finanzminister zu einer Anleihe von 18 Millionen Thalerfür die etwa ersoderlichen außerordentlichen Bedürfnisse der Militärverwaltung er-mächtigt würde. Gleichzeitig fühlte man aber auch noch ein Bedürfniß zu einerzweiten Staatsanleihe, welche neue materielle Kräfte des Landes werben und zu derwichtigsten Beförderung des innern Verkehrs dienen sollte. Dafür wurde mit Ge-nehmigung der Kammern das Gesetz vom 7. Dec. 1849 erlassen, welches zum Bau