Preußens Statistik. 401
der Eisenbahn nach Königsberg (der sogenannten Ostbahn), sowie zür Vollendungder Westfälischen und Saarbrücker Eisenbahn eine Anleihe genehmigte, um nach demBedürfnisse des fortschreitenden Eiftnbahnbaus, mit Zuhülfenahme des jährlichen etats-mäßigen Eisenbahnbaufonds, bis zum Höhenbetrage von 21 Millionen Thaler eineneue Staatsschuld zu contrahiren. In den ersten beiden Jahren rückte der Baunoch nicht so rasch fort, um nicht mit der ctatsmäßigen Einnahme des Eisenbahn-fonds und einigen Vorschüssen auskommen zu können. Erst der königliche Erlaßvom 28. Nov. 1851 bestimmte, 16 Millionen Thaler zu 4'/-als Anleihe pro 1852mit einem jährlichen Tilgungsfonds von 1°/» des Capitalsbetrags in Staatspapierenau portsur zur schnellern Fortsetzung des Baus aufzunehmen. Vorher war aberbereits im Jahre 1850 für den drohenden Kriegszustand gegen Ostreich und für dirvolle Rüstung der Kriegsmacht mit Einschluß der Landwehr die Anleihe pro 1850im Betrage von 18 Millionen Thaler, gleichfalls zu 4^7» Zinsen und 17, zur jähr-lichen Tilgung, in Staatspapieren au portsur ausgestellt, abgeschlossen. Der Ver-brauch derselben war eben zur Rüstung erfoderlich, und konnte daher durch den Ab-schluß der Convention zu Olmütz am 29. Nov. 1850 nur zum geringen Theil eineanderweitige Bestimmung erlangen. Endlich hatte die Staatsregierung der Anfo-derung der Zweiten Kammer nachgegeben, zur Klarstellung aller finanziellen Verpflich-tungen des Staats die bis dahin als Passiva der Staatskasse aufgeführten Amts-eautionen (die mit 4°/» jährlich zu verzinsen sind), die Antheile an der Prämienanleihewon 1832 zum Chausseebau in den östlichen Provinzen sowie die Federungen derMilitärwitwenkasse auf die allgemeine Staatsschuld zu übertragen. Die unverzins-liche Staatsschuld war gleichfalls unter demselben Andränge unabweisbarer Befrie-digung der außerordentlichen Ausgaben in den Jahren 1849 und 1850 durch dasGesetz von, 7. März 1850 um 9,600000 Thaler vergrößert, indem ein solcher Be-trag von Kassenanweisungen, die bisher nur auf der Grundlage der dafür deponir-ten verzinslichen Skaätsschuldscheine im Curse gewesen waren, jetzt nach Auslieferungderselben an die Generalstaatskasse zur Versilberung, unmittelbar auf die allgemeineStaatsschuld übernommen werden mußte. Dazu kamen ferner noch durch das Gesetzvom 10. Mai 1851 10 Millionen Thaler neue Kassenanweisungen, um die Darlehns-kassenscheine von demselben Beträge dagegen auszuwechseln, welche nach dem Gesetze vom15. April 1848 zur Wiederbelebung des überall stockenden innern Verkehrs und zuraugenblicklichen Unterstützung in dringenden Nothzuständen ausgegeben waren. Demnacherreichte die preußische Staatsschuld am Schlüsse des Jahres 1852 folgenden Standpunkt:
ei. Verzinsliche
1) Consolidirte Staatsschuldscheine
zu 3/-7-..
2) Freiwillige Anleihe von 1848
zu 5Vo.
3) Anleihe von 1850 zu 4'/, 7» .
4) Anleihe von 1852 zu 47-7° -
5) Kautionen zu 4"/>> - . . -
Capital:
105,148400
14,656790
17,730000
16,000000
6,525000
Zinsbetrag:
3,680194
732850
797850
720000
261000
F-Hrlichr Tilgung:
2,568025 Thaler.
150000 „
180000 „160000 „
von 1832 zu 57 ° . . . .
7) Federungen der Witwenkassen
8) Provinzielle Staatsschulden zu
3'/r und 3 °/°.
4,112980 ' 2056491,073400 46776
7,444464 188054
428906 „
416183 „
Summa
172,691034 6,632373
3,903114 Thaler.
L. Unverzinsliche
9) Kassenanweisungen ....
30,842327 —
„
-Yauptsumme 203,53338.1 6,632373
3,903114 Thaler.26
Die Gegenwart. Xll.