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Zwöflter Band.
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546 Das Gold.

von solchem Normalverhältniß eintraten, so wurden sie gerade deshalb, weil sie Aus-nahmen bildeten und auffallend erschienen, besonders hervorgehoben.

Wenn so unter Anderm sich erwähnt findet, daß um das Jahr 500 v. Chr.eine Goldmünze in Sicilien (das sogenannte Demaretion aus einem von den Kar-thagern der Gemahlin des Gelon geschenkten goldenen Kranze) zur Werthrelationvon 1:12'/- — oder vielleicht selbst 1: 13°/» — geprägt sei, oder daß zu Demo-sthenes' Zeit im Bosporus der Goldstater aus 28 Drachmen gestiegen sei, was eineWerthrelation von 1:14 ergibt, oder wenn in einem Dialog über die Gewinnsucht(Hipparch) aus platonischer Zeit der Werth des Goldes auf das Zwölffache desSilbers angegeben wird, so haben diese Schwankungen in vorübergehenden und loka-len Umständen ihre Begründung und darf daraus keine allgemeine Regel abgeleitetwerden. Will man für die normale Werthrelation von 1 :10, außer dem vor allemmaßgebenden Verhältniß der alten Münzsysteme, noch specielle Belege aus den altenSchriftstellern vernehmen, so stehen uns deren mehre zugebote, alle ganz verschiede-ner Art, allein eben deshalb und weil es sich bei ihnen um nichts weniger als her-vorgehobene Ausnahmsfälle handelt, von um so entschiedener Bedeutung. In der„Anabasis" des Lenophon lesen wir, daß der jüngere Cyrus (um das Jahr 400v. Chr.) einem griechischen Wahrsager für den Fall des Eintreffens seiner Prophezeiung10 Talente (also 60000 Silberdrachmen) versprochen hatte und diese Versprechungdann auch durch die Auszahlung von 3000 goldenen Danken, d. h. goldenen Zwei-drachmenstücken, erfüllte. In einer Stelle, die uns aus einem Stücke des KomikersMenander zu Alexander's Zeit aufbehalten ist, wird ein Talent Gold ohne weitereszum Werthe von 10 Talenten Silber gerechnet, und in dem Vertrage, den um dasJahr 189 v. Chr. die Ätoler mit den Römern schloffen, war rücksichklich dervon jenen zu zahlenden Contribution stipulirt, daß der Betrag auch in Gold, nachdem Verhältniß von 1 Pfund Gold gleich 10 Pfund Silber entrichtet werden könne.In diesen einmal -dem täglichen Privatverkehr und dann einer internationalen Rechts-urkunde entnommenen Angaben liegt unverkennbar eine vollständige Bestätigung, daßin Griechenland die den Ausmünzungen zugrunde liegende Werthrelation des Goldeszum Silber von 1 :10 ein dauerndes und allgemeines Normalverhältniß war.

In Rom scheint das Gold, nachdem seit den letzten Zeiten der Republik dieGoldmünze mehr und mehr übliches Zahlungsmittel für größere Beträge gewordenwar und der Luxus auf verschiedene Weise ziemlich viel Gold in Anspruch nahm,eine höhere Werthrelation zum Silber als wie 1:10 behauptet zu haben; zu Endeder Republik und in dem 1. Jahrhundert ungefähr wie 1:12. Der Aureus,40 Stück auf das Pfund, wurde nämlich damals gewöhnlich zu 25 Denaren gerech-net, was auf ein Verhältniß von 1 :11"/-, auskommt. Wenn berichtet wird, daßin Rom um das Jahr 547 der Stadt Gold in der Werthrelation von 1:17/s aus-gemünzt worden) so kann dies nur als Curiosum einer kurzsichtigen Finanzoperationgelten, wie es auch nur als solches erwähnt wird. Es können aus solcher vereinzeltenNotiz ebenso wenig Schlußfolgerungen über den damaligen gewöhnlichen Werth desGoldes abgeleitet werden, als aus dem plötzlichen temporären Herabdrücken des Gold-preises durch die anfängliche überraschende Ergiebigkeit der Goldwa'schereien bei Aqui-leja und der Realisirung der von Cäsar in Gallien erbeuteten Goldschätze, welcherbeiden Vorgänge vorhin schon gedacht wurde. Nach den sorgfältigen Untersuchungenvon Letronne war die wirkliche Werthrelation des Goldes zum Silber unter Cäsarwie 1:11,si, unter Augustus und Tiberius wie 1:11,97, unter Caligula wie1:12,17, unter Nero wie 1:11,8v, unter Vespasianus wie 1:11,54, unter Domi-tianus wie 1:11,so, unter Antoninus wieder wie 1:11,ss.

Im 4. und 5. Jahrhundert unserer Zeitrechnung bemerken wir eine Steigerungdes Goldwerthes, die sich daraus erklärt, daß in dieser Zeit vorzugsweise Gold ge-münzt wurde und dieses das hauptsächliche Umlaufsmittel bildete; daß ferner bedeu-tende Summen Goldes zur Abwendung der Einfälle der Barbaren diesen ausbezahltwerden mußten und so dem Verkehr entzogen wurden, und daß außerdem bei der