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Das Gold.
trotz der strengsten Verbote eingeschmolzen wurden oder außer Landes gingen, waraber nicht im Stande auf die Dauer ein solches Verhältniß, auch nur im eigenenLande, aufrechtzuerhalten.
Für die Zeit von 1687 an sind wir im Stande, so genau als dies überallnur möglich ist, das Werthverhältniß des Goldes zum Silber im freien großen Ver-kehr nachzuweisen. Von dem genannten Jahre an findet sich nämlich im officiellenHamburger Curszettel, welcher wöchentlich zwei mal herausgegeben wird, eine No-tirung für Gold oder Goldmünzen. Es sind nun diese sämmtlichen Notirungen nach-gesehen und für jedes Jahr außer den vorgekommenen höchsten und niedrigsten Cur-sen die effectiven Durchschnitte aller Notirungen ermittelt, wonach dann durch Ver-gleichung mit dem Hamburger Bankgelde die Werthrelation berechnet worden. Esist einleuchtend, daß hierbei von einer künstlichen Einwirkung von Münzregulirungennicht die Rede sein kann, sondern daß das auf diese Weise ermittelte Verhältniß diewirkliche Werthrelation der edeln Metalle im Welthandel angeben wird.
Für den Zeitraum von 1492 —1686 sind wir dagegen auf vereinzelte Anga-ben in alten Münzedicten, Rechenbüchern u. s. w. angewiesen, woraus sich frei-lich die stattgefundenen Veränderungen der Werthrelation im Großen ergeben, alleinkeineswegs die allmälige Entwickelung und die minder ausfallenden Schwankungend.eses Verhältnisses darlegen lassen.
Zur Zeit der Entdeckung Amerikas war in Spanien die Werthrelation des
Goldes zum Silber 1:11,s; die Königin Jsabella änderte dasselbe, vermuthlich in-folge der ersten Goldsendungen aus Haiti, durch das Münzediet von Medina im
Jahre 1497 auf 1:10,7.
Adam Niesc's Rechenbuch gibt in der im Jahre 1518 revidirten Ausgabe
etwa zwölf verschiedene Exempel für die Gold- und Silberrechnung. I» diesen wirdder Preis des Silbers zu —8'/s Gulden pro Mark fein und der Preis desGoldes zu 3'/s bis etwas über 3/- Gulden pro Karat fein (81 :85 Gulden proMark) angegeben. Dies führt auf eine Werthrelation von 1:10,4.
In den Reichs-Münzordnungen und den Münzvereinbarungen der oberdeutschenKreise wurde das Verhältniß des Goldes zum Silber angenommen:
Reichs-Münzordnung vorn Jahre 1524 wie 1:11,38„ „ „ „ 1551 „ 1:11,17
,, ,, ,, ,, 1559 ,, 1: 11,44
Münzvereinbarungen der oberdeutschen Kreise „ „ 1623 ,, 1:11,74
„ ,, „ „ ,, ,, (1667 „ 1 :14,15)
,, ,, ,, ,, „ ,, 1669 ,, 1 : 15,ii.
Wenn der sogenannte Zinnaische Münzfuß, zwischen Kursachsen und Branden-burg im Jahre 1667 vereinbart, die Werthrelation auf 1: 13,55 feststellte, so lagdabei gerade die Absicht zugrunde, der progressiven Werthsteigerung des Goldes ent-gegenzuwirken, was indessen der Natur der Sache nach nicht im mindesten erreichtwurde; es hat also das genannte Verhältniß für unsern Zweck keine weitere Be-deutung. In England war das bei den Ausmünzungen beobachtete Werthverhältnißvon Gold und Silber, wenn man von einzelnen vorübergehenden Münzexperimenten ab-sieht, während des 16. und 17. Jahrhunderts folgendes:
im
Jahre 1526:
1
11,3
1543:
1
.11,1
1604:
1
12,1
1612:
1
13,3
1619:
1
13,35
1670:
1
14,5.
Die Gegenwart. Xll.
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