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Das Gold.
denn auch in diesem Sinne eine neue Münzregulirung vorgenommen, und wennauch noch nicht ausdrücklich dem Buchstaben nach, doch in praktisch hinlänglicherWeise die Goldwährung als Norm anerkannt und Silbergeld zur Ausgleichung be-stimmt worden. Der Münzfuß der Goldmünze ist durchaus beibehalten, dagegendas Gewicht der künftig auszuprägenden halben, Viertel- und Aehnteldollars so ver-mindert worden, daß das Troypfund Silber von Feinheit zu 15 Dollars ausgeprägtwird, was eine Werthrelation von 1 : 14,es ergibt. Als nothwendige Ergänzung dieserMünzmaßregel ist zugleich die fernere Ausprägung von ganzen Dollars nach demfrühern Münzfüße stillschweigend sistirt und hinsichtlich der übrigen Silbcrmünzenbeliebt, daß sie nur bis zum Betrage von 5 Dollars gesetzliches Zahlungsmittel seien.
Die Ausmünzungen in den Vereinigten Staaten haben betragen:
Jahre:
Gold:
Silber:
1811
— 20:
316651
Dollars,
597081
1821
— 30:
190509
1,678105
1851
— 40:
1,778641
„
2,634445
2,297769
1841
— 48:
5,555039
1849:
9,007761
2,114950
1850:
31,981735
,,
1,866100
1851:
62,614492
774397
1852:
'56,846187
,,
1,509555
1855:
55,215907
,,
9,077541
1854:
52,094595
,,
8,619270
//
Die stärker« Silberausmünznngen der Jahre 1855 und 1854 sind nur eine Folgeder neuen Münzregulirung, und die enormen Goldausmünzungen seit 1849 dasunmittelbare Resultat der kalifornischen Goldausbeute.
Auch in den Vereinigten Staaten geschieht die Ausmünzung für den Privaten,der Gold einbringt, auf Staatskosten, und werden nur die Affinirungskosten berech-net. Der Gesammtvorrath und Umlauf an Münze (in den Banken und im täg-lichen Verkehr zusammen) wurde in einem Bericht des Staatssecretärs der Schatz-kammer nach annähernder Schätzung veranschlagt:
für das Jahr 1848:
1851:1854:
,,
112 Millionen Dollars,
186
241
//
,/
//
von welchem letzterwähnten Betrage der- bei weitem größte Theil — gewiß über200 Millionen Dollars — in Gold besteht.
Das französische Münzgesctz von: 28. März 1803 hat als Münzeinheit eineSilbermünze bestimmt, „5 Gramm Silber im Feingehalt von ^/>o" enthaltend undFranc genannt. Das Gesetz hat aber die Goldwährung als gleichberechtigt anerkannt,indem es daselbst einfach heißt: „Es sollen auch Goldstücke geprägt werden zy 20Francs, und zwar so, daß ihr Gehalt ebenfalls fein ist und 155 Stück derselbenein Kilogramm wiegen." Hiernach enthält 1 Kilogramm Münzsilber gerade 200Francs und Münzgold 5100 Francs, sodaß sich daraus das genaue Werthverhältnißergibt: 1 Kilogramm Gold — 15/- Kilogramm Silber.
Ferner bestimmt das französische Münzgese^: „Von Denjenigen, welche Goldoder Silber, es sei in Münzsorten oder in Barren, in die Münze bringen, kannnicht mehr als die Fabrikationskosten gefodert werden." Diese Kosten waren ur-sprünglich auf 9 Francs für das Kilogramm Münzgold und auf 3 Francs für dasKilogramm Münzsilber festgesetzt, sind indessen im Jahre 1855 für Gold auf 6 Francsund für Silber auf 2 Francs herabgesetzt worden. Seit dem 1. Oct. 1849 hatman die Münzkosten für Silber noch mehr, nämlich auf 1Francs pro KilogrammMünzsilber ermäßigt.
Solange nun auf dem Weltmärkte der Werth des Goldes--gegen Silber höherstand als 1:j5,so, war die natürliche Folge, daß in Frankreich faktisch nur die