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Das Gold.
criren ausprägen ließen, weil keine ausreichende Verordnungen wegen ihrer Nicht-anwendung für größere Beträge im Privatverkehr galten und die Regierungen dieVerbindlichkeit einer Einlösung derselben nicht durchweg anerkannten. Alles Dieswürde nicht wiederkehren, denn der Staat selbst würde hierbei auf die Länge ammeisten verlieren und dieser Verlust in gar zu argem Misverhälkniß zum augen-blicklichen kleinlichen Gewinn stehen; auch gibt jetzt das Papiergeld ein viel wirksa-meres Mittel, wenn mit Hintansetzung einer soliden Münzverfassung eine Regierungsich nachgedrungen veranlaßt sieht, auf solche Weise sich für den Augenblick finan-zielle Aushülfe zu verschaffen. In Großbritannien, wo alles Gold unter 1 PfundSterling (circa 6/z Thaler) Scheidemünze ist, also in noch weit größerm Umfange,als wo kleinere Goldmünzen geprägt werden, hat dies Verhältniß nicht die min-deste Jnconvenienz zur Folge gehabt-. Indem der Staat durch das Ausprägen desSilbers zu einem Hähern Nominal- oder Umlaufswerth, als dasselbe auf dem Marktezu kaufen ist, gleichsam einen zufälligen Gewinn macht, wird er durch diesen in denStand gesetzt, ohne weiter deshalb die Steuerkraft des Landes in Anspruch zu neh-men, das Münzwesen in bester Ordnung zu halten und namentlich die abgenutzte^Silbermünzen regelmäßig einzuziehen und umprägen zu lassen.
Darüber, daß das Münzwesen eines Staats an und für sich, in technischer Be-ziehung betrachtet, viel gleichmäßiger und vollkommener bei der Goldwährung er-halten werden kann als bei der Silberwährung, scheint nach dem oben Bemerktenund nach den früher angezogenen Andeutungen von Hoffmann bei unbefangener >Prüfung kein Zweifel obwalten zu können. Es ist dies aber von untergeordneterBedeutung, wenn die Vertheidiger der Silberwährung darin Recht hätten, daß derWerth des Silbers sich- stabil erhalten werde, der Werth des Goldes dagegen star-ken Schwankungen unterworfen und insbesondere ein bedeutendes Sinken desselbenmit Sicherheit zu erwarten sei. Dies ist, wie schon vorhin bemerkt, offenbarder Schwerpunkt der ganzen Frage. Indem wir die Erörterung desselben versuchen,erinnern wir an unsere frühere Notiz, wonach — jedoch lediglich zum Zwecke derErläuterung und deutlichern Argumentation —, der hypothetische Fall aufgestellt wird,daß die Werthrelation des Goldes zum Silber im Verlaufe der Zeit auf 1:10 hin-abgehen könnte. Was für einen solchen Fall gilt, findet selbstverständlich in schwä-cheren Grade Anwendung, wenn die Werthrelation nur aus 1:14 oder 1:12u. s w. sinkt.
Die concreten Äußerungen einer Werthrelation der edeln Metalle im Weltver-kehr von 1:10 würden unter Anderm, wenn im Übrigen die gegenwärtigen Münz-verhältnisse im Wesentlichen die nämlichen geblieben wären, darin bestehen, daß derGoldpreis in Hamburg etwa 277'/) Mark Banco würde (statt wie jetzt circa 425 MarkBanco), daß ein englischer Sovereign nur noch etwa 4'/- (statt circa 6/)) Thalerpreußisch Courant gelten, dagegen der Silberpreis in London (von circa 61 Pencefür die Unze Standard) aus circa 94 Pence steigen müßte.
Würde in solchem Falle der Werth des Goldes gesunken oder derjenige desSilbers gestiegen sein? Bei weitem die meisten Leute in Deutschland werden einesolche Frage für müßig, ja vielleicht gar für lächerlich halten. Sie betrachten esnämlich als ganz selbstverständlich, daß in solchem Falle der Werth des Silbers sta-bil geblieben, der Werth des Goldes aber gefallen sei; man habe ja nur nöthig, dieHamburger, frankfurter, berliner u. s. w. Curszettel anzusehen, welche die allmäligePreiserniedrigung sowie das Schwanken von Gold und Goldmünzen unwiderleglichnachweisen, ganz abgesehen davon, daß die Productionsverhältnisse des Silbers un-gefähr die nämlichen geblieben wie früher, die Goldgewinnung aber enorm gestiegensei, und es nur natürlich erscheine, daß, wenn von einer Sache soviel mehr erzeugtwerde als früher, der Werth derselben sinken müsse. Andererseits wird der gewöhn-liche Engländer ebenso wenig darüber in Zweifel sein, daß nur von einem Steigendes Silbers, nicht von einem Sinken des Goldwerthes die Rede sein könne, dennnach wie vor gelte die Unze Standardgold 77V4—77Vs Schilling, die Unze Standard-