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Die orientalische Frage.
Stadt Komrat mit einen; Gebiet von ungefähr 330 Quadratwersten behalten werde.Wenn nun der „Oongtilutlonnsl" meint, mit dem Ergebniß werde Jedermann zu-frieden sein, Rußland, weil es ein beträchtliches Stück Land gewinne, Ostreich undEngland, weil sie ihren Wunsch erfüllt finden, Rußland von der Donaumündung ab-gesperrt zu sehen, so wird man sich dadurch nicht zu der irrigen Annahme verleitenlassen, daß Rußland dem Ländergewinn gegenüber das Zugeständniß gemacht, sichvon der Donau absperren zu lassen. Sondern was Rußland erlangt hat, ist reinerGewinn, den von ihm selbst angenommenen Präliminarien gegenüber.
Die Schlangeninsel ist zum Donaudelta geschlagen, und dies ist der Türkeidirect zurückgegeben, die den Leuchtthurm zu unterhalten verpflichtet wird. DieGrenzberichtigung und Zurückgabe der Gcbietsstrecken endlich soll spätestens bis zum30. März vollendet, am selben Datum soll die Räumung der Donaufürstenthümerund des Schwarzen Meeres vollbracht sein, und dies Alles seinerzeit, wenngleichdies Protokoll einer Convention gleichgelten soll, in Form einer Convention fest-gestellt werden.
Vierter Garantiepunkt: die Donaufürstenthümer.
Man hat wol behauptet, die ganze östliche Frage' liege in den Donausürsten-thümern. Ohne ganz so weit zu gehen, bleibt gewiß, daß es keinen bequemernPunkt für Rußland geben kann, den Hebel anzusetzen, um die Türkei zu bedrohen,sie zu ängsten, sie selbst in ruhiger Zeit in Athem zu halten, überhaupt durch Furchtund Hoffnung sie zu regieren. Noch vor der Erwerbung Bessarabiens, wie leichtwar es, von dieser Seite her mit bewaffneter Mächt türkisches Gebiet zu erreichen.Nach dieser Seite hin war zugleich das Protectionsrecht Rußlands, und zwar einausschließliches, allmälig in einer Reihe von Verträgen (durch ein Netz, sagte Glad- ^stone einmal, in welchem die Türkei sich bestricken ließ) so ausgebildet, daß die Da- Izwischenkunft Rußlands nicht mehr die Ausnahme, sondern recht eigentlich die Regelausmachte. Dies ganze Verhältniß beruhte auf der mit seltener Folgerichtigkeit durch-geführten Täuschung, als ob die Donaufürstenthümer (was durch jedes Blatt derGeschichte widerlegt wird) werthvolle Rechte und Freiheiten dem russischen Schutzverdankten. Die Donaufürstenthümer hatten von ihren frühern muselmanischen Herr-schern und von der Pforte selbst die wichtigsten von der völkerrechtlich unabhängigenStellung kaum zu unterscheidenden Zugeständnisse erlangt, ein Fürst der Moldauhatte im Jahre 1588 mit der englische» Elisabeth einen Handelsvertrag abgeschlos-sen, bevor Rußland daran dachte, dort etwas zu suchen oder zu schützen. Die Mis-regierung der Türken aber und die Mißachtung der Zusagen gab fortwährendenGrund zur Beschwerde, und diesen von der Pforte verschuldeten Umstand hat Ruß-land geschickt benutzt, um ein Recht dtr Dazwischenkunft zu erlangen.
Das Zerreißen dieses Netzes mußte für die Türkei ein Augenblick des freudigenAufathmens sein. Aber es war dies der Punkt, wo die Türkei ihre sonst sehr ge-messene diplomatische Haltung verlor. Sie ward in ihren Anschauungen unklar,
in ihren Bewegungen unsicher. Hastig griff sie zu, als die Verträge mit Rußlandfür aufgehoben erklärt wurden; sie griff zu, als ob mit den russischen Verträgen >auch die Rechte der Fürstenthümer erloschen waren, als bb die Gesetzgebung nun einfreies Feld, die Machtvollkommenheit des Sultans, jene» Bevölkerungen gegenüber, ieinen ganz freien, nur durch die Fülle der Gnade zu bezeichnenden Spielraum fände.
Nachdem die am 8. Aug. 1854 ausgetauschten Noten, ferner der December-vertrag und das Memorandum vom 28. Dec. 1854 die Gcsammtbürgschaft der fünfMächte an die Stelle des russischen Schuhrechts zu Gunsten der Donaufürstcn-thümec und ihrer Rechte verheißen, wurden am 21. März 1855 vom Grafen Buolim Namen der übrigen Bevollmächtigten die Hospodare der Moldau und Walacheiaufgefodert, ihrerseits, nach gemachter Anzeige an die Pforte, Vertreter zu den Wie-ner Conferenzen abzuordnen. Die Pforte, der die directe Theilnahme der Fürstcn-thümer bedenklich erscheinen mochte, wußte die Sache zu umgehen, sie erklärte, sie