Die orientalische Frage. 1085
werde einen Bojaren aus jedem Fürstenthum abordnen; die Conferenzen waren aberbereits ins Stocken gerathen, ehe die Pforte ihre Absicht ausführte.
Eine Eifersucht ähnlicher Art wird es gewesen sein, welche in einem in Kon-stantinopel am 16. Febr. 1856 vollzogenen Protokoll die organischen Reglements derDonaufürstcnthümer beseitigen und durch eine gemischte moldau-walachische Com-mission in Konstantinopel selbst eine neue Verfassung wollte ausarbeiten lassen. DieCongreßmächte dagegen waren nicht gesinnt, sich des Einflusses auf die Entstehungder Ordnungen, die sie gewährleisten sollten, zu begeben. Die Art. 22 — 27 sehenim Wesentlichen fest:
Kein Vorrecht irgendeiner besondern Schuhmacht, unabhängige nationale Ver-waltung, volle Freiheit des Gottesdienstes, der Gesetzgebung, der Handlung undSchiffahrt. Eine Commission, über welche die Mächte sich verständigen werden, wirdin Bukarest sofort mit einem Commissar der Pforte zusammentreten, um über denZustand der Fürstenthümer Erkundigungen einzuziehen und die Grundlage ihrer künf-tigen Organisation vorzuschlagen. Der Sultan wird in jeder der beiden Provinzen
unverweilt eine Versammlung berufen, einen Divan all doo, der alle Classen der
Bevölkerung vertreten und deren Wünsche kundgeben soll. Das Ergebniß wird nachParis geschickt, die schließliche Verständigung mit der oberherrlichen Macht (srms-rsins) wird durch eine Convention zwischen den contrahirenden Mächten bekräftigt,ein entsprechender Hattischerif über die Verfassung erlassen werden, die unter diegemeinsame Bürgschaft aller unterzeichnenden Mächte gestellt wird. In jeder Pro-vinz eine nationale Streitkraft, für Sicherheit des Innern und der Grenzen; Ver-pflichtung zu außerordentlichen Vertheidigungsmaßregeln. Ist die innere Ruhe be-droht, so wird die Pforte mit den andern Mächten über die zu treffenden Maßregelnsich verständigen, eine bewaffnete Dazwischenkuuft kann ohne vorgängige Einigungzwischen den Mächten nicht stattfinden.
Das Alles nimmt sich auf dem Papier sehr gut aus. Was die Verwirk-lichung anlangt, so genügt es zu sagen, daß zur Stunde noch nicht einmal die wich-
tigste aller Fragen entschieden ist- ob nämlich die Fürstenthümer getrennt bleiben oderob sie vereinigt werden sollen.
In der sechsten der Wiener Conferenzen (26. März 1855) hatte Hr. von Bour-queney eine Denkschrift zu Protokoll gegeben, in welcher der Vereinigung beider Pro-vinzen und der Errichtung einer erblichen Herrschaft lebhaft das Wort geredet war.Lord John Russell, Graf Buol und der osmanische Bevollmächtigte glaubten inVorschlägen solcher Art der Hohen Pforte die Initiative vorbehalten zu sollen.
Auf dem Pariser Congreß war es der Graf Walewski, der am 8. März dieVereinigung entschieden empfahl, Lord Clarendon und auch der Graf Orlow unter-stützten den Antrag, den Graf Buol und Ali-Pascha (Preußen war zur Zeit nochnicht vertreten) ebenso entschieden bekämpften. Man will wissen, daß die russischenBevollmächtigten den Vorschlag zu unterstützen nur für den Fall angewiesen gewesenseien, wenn Frankreich ihn wieder vorbringe. Es ist denkbar,' daß eine Meinungs-verschiedenheit zwischen den Westmächten und Östreich dem russischen Cabinet garnicht ünerwünscht sein mochte.
! Diese formelle Seite der Sache ist zur Zeit noch die wichtigste, zumal da man. vernimmt, daß England von dem Vorschlag der Vereinigung sich abgewandt habeoder doch gleichgültiger dagegen geworden sei, während ganz unerwartet der Planin einer Note des „Aonitsur" (vom 4. Febr. 1857) mit der Festigkeit des Willensund der Zuversicht des Erfolges, die dem Kaiser der Franzosen eigen find, wiederin den Vordergrund gerückt ist, was bei Östreich sowol als der Pforte viel bösesBlut veranlaßt haben soll.
Was die Bedeutung des Plans anlangt, so glauben wir, daß Niemand, derihn empfiehlt, sich darüber täuschen wird, daß früher oder später das neue Groß-fürstenthum > mit nahe an vier Millionen Seelen unter einem Erbfürsten der Unab-hängigkeit entgegengehe. Daß dies ein naturgemäßer Entwickelungsgang sein mag,