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Maria von Burgund nebst dem Leben ihrer Stiefmutter Margarethe von York, Gemahlin Karls des Kühnen, und allerlei Beiträgen zur Geschichte des öffentlichen Rechts und des Volkslebens in den Niederlanden zu Ende des fünfzehnten Jahrhunderts aus französischen, flämischen, holländischen und teutschen Quellen / von Dr. Ernst Münch
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Die Festlichkeiten mannigfacher Art, daran- .ter zumal ein ltingelstechen bemerkt werdenmuss, währeten bis Sonnabends in der Nacht fort.Am Sonntage selbst aber ward ein feierlichesHochamt gehalten, welchem der Erzherzog mitseiner Braut, seine fürstlichen Begleiter, einAusschuss der flandrischen Stände und eine un-zählbare Menge Volks beiwohnten, und nachdessen Beendigung Maximilian den Eid auf dieRechte und Freiheiten des Landes leistete.Während er schwur, läutete der Eidwart dieGlocke, damit die Gemeine und Gesellen inGent es hören sollten.

Nach solchen Formalien, deren Beobachtungdie Bürger mit der grössten Aengstlichkeit ab-gewartet, ritt der Prinz auf den grossen Marktund sodann auf das Stadthaus und nahm andrer-seits nunmehr auch das Volk in Pflicht undTreue. Während der Eid verlesen ward, über- 1sah er aus einem Fenster, zu dessen Verzierungkeine Pracht gespart worden, die wogendeMenge.

Er gab darauf derselben seine Absicht kund,nach drei fernem Tagen Rast zu Gent, genRrügge sich verfügen und alle Anstalten zurVertheidigung des Landes gegen den König vonFrankreich treffen zu wollen; was einen sehrguten Eindruck auf das Publikum machte. Seinemannhafte Persönlichkeit enthielt schon in sichselbst eine Bürgschaft und durchdrang das